AKB
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na dann ist das problem doch klar: automat, geld rein, muss erst geprüft werden und wird dann gut geschrieben.
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Der Automat prüft die Kohle selber.AKB schrieb:na dann ist das problem doch klar: automat, geld rein, muss erst geprüft werden und wird dann gut geschrieben.
Nein der Automat zählt nicht nur der prüft auch auf Echtheit.AKB schrieb:der automat zählt nur, der prüft das geld aber nicht auf falschgeld z.b. kannst ja mal deine azubis fragen jedenfalls geht eine bareinzahlung am schalter wohl trotz allem schneller..
joh mach ichAKB schrieb:check mal bankuser.de oder so
AKB schrieb:der automat zählt nur, der prüft das geld aber nicht auf falschgeld z.b. kannst ja mal deine azubis fragen jedenfalls geht eine bareinzahlung am schalter wohl trotz allem schneller..
Pingu schrieb:Dumme Frage: Was ist denn das für Schwarzgeld, daß man Bareinzahlungen machen muß?
Ich habe noch nie in meinem Leben Geld eingezahlt. Ich hebe immer nur ab oder tätige Überweisungen. Irgendetwas mache ich da wohl falsch.
Ich weiß ja nicht wie das so in deiner mini Welt abläuft aber wenn man ein Geschäft hat man immer mit Bargeld zutun! Weil die dummen Kunden die da so kommen doch tatsächlich ihre Sachen mit Bargeld bezahlen. Eigentlich müsste man sie ja sofort weg schicken und sie sollten doch bitte erst eine Übeweisnung tätigen und dann ihre War abholen.Pingu schrieb:Dumme Frage: Was ist denn das für Schwarzgeld, daß man Bareinzahlungen machen muß?
Ich habe noch nie in meinem Leben Geld eingezahlt. Ich hebe immer nur ab oder tätige Überweisungen. Irgendetwas mache ich da wohl falsch.
gefunden bei wikipediaPreis und Dauer der Überweisung unterscheiden sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.
Ausführungsfristen nach § 676a BGB längstens:
5 Bankgeschäftstage bei Auslandszahlungen in der EU (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
3 Bankgeschäftstage bei institutsübergreifenden Inlandszahlungen (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
2 Bankgeschäftstage innerhalb eines Instituts (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
1 Bankgeschäftstag innerhalb der gleichen Haupt- oder Zweigstelle (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
Fristbeginn ist der nächste Bankgeschäftstag nach Auftragserteilung.
Bankgeschäftstage sind hierbei alle Werktage, außer Samstage, an denen die am Überweisungsvorgang beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben.
janpi3 schrieb:gefunden bei wikipedia
Das ist ja praktisch der Befehl vom Staat an die Bank die Kohle solange zurück zu halten, so das sie damit machen können wat sie wollen.
Also wenn du mich fragst trifft das am ehesten zucrab schrieb:oder ob der Staat davon etwas abzweigen darf als Gegenleistung dafür dass sie den Banken per Gesetz zugestehen sich für die Überweisungen Zeit lassen zu dürfen?