Kein Umtausch bei ebay

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NicoDad

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Hallo,
bei ebay ist ja immer zu lesen: privatverkauf, keine rücknahme, kein umtausch, keine gewährleistung.
Das man als Privatverkäufer keine zwei Jahre Gewährleitung übernehmen kann ist ja noch verständlich, aber wie ist das nun wenn die Ware defekt ist? Eigentlich könnte ja jeder seinen alten Schrott versteigern und der Käufer müsste das dann behalten.

Hat hier jemand eine juristische Erleuchtung hierzu?

mfg,
Steffen
 
dat is leider so ... sofern du nich nachweisen kannst, das der typ das wissentlich defekt verkauft hat, bist du machtlos.

ist ein vertrauensgeschäft, also auf bewertungen achten und evtl. selbstabholung vereinbaren...
 
bei ebay ist ja immer zu lesen: privatverkauf, keine rücknahme,
kein umtausch, keine gewährleistung.

Hat hier jemand eine juristische Erleuchtung hierzu?

Dazu gibt es keine juristische Erleuchtung. Wenn der Verkäufer schreibt, dass weder
Garantie noch Gewährleistung gegeben wird, ist es in deinem Ermessen das so zu
akzeptieren, oder eben nicht.
 
...es ist vertrauenssache. auf den bauch hören und die leute so behandeln wie man selber behandelt werden möchte. dann sollte es i.d.r. funktionieren...
 
falls die ware mit der option sofortkauf angeboten wird, muss auch der privatverkäufer garantie geben, laut EU 1 Jahr. da kann der verkäufer noch so viel schreiben keine garantie, wandlung usw...........
bei einer versteigerung trifft das nicht zu, wenn die ware durch eine auktion(bieten) gekauft wurde, kann der verkäufer diesen TEXT von wegen keine garantie usw angeben logischerweise dann keine garantie.
 
WEnn er aber sagt dass das Gerät einwandfrei ist und es trotzdem Mängel aufweist oder er sie wissentlich verschweigt, ist das arglistige Täuschung und er Vertrag ist nichtig.

Das zu beweisen ist aber an Dir.

Desshalb wenns in oberer Preisregionen bei Privatverkäufern geht sollte man mir der ebay Treuhand abwickeln oder wie schon vorher gesgt Sebstabholung vereinbaren.
 
Original geschrieben von celsius
falls die ware mit der option sofortkauf angeboten wird, muss auch der privatverkäufer garantie geben, laut EU 1 Jahr. da kann der verkäufer noch so viel schreiben keine garantie, wandlung usw...........
 

Auch ein guter Punkt

Wusste ich aber auch noch nicht :eek:
 
bis jetzt hatte ich dreimal den fall, dass das ersteigerte nicht
der beschreibung im auktionstext entsprach. einmal habe ich
das ganze zurueckgeschickt (der verkaeufer war sehr entgegen-
kommend) und zweimal den preis runtergehandelt.

bei unklarheiten am besten immer vor ende der auktion nachfragen!

:)
 
Original geschrieben von celsius
falls die ware mit der option sofortkauf angeboten wird, muss auch der privatverkäufer garantie geben, laut EU 1 Jahr.
 

garantie oder gewaehrleistung?

und hast du zufaellig nen entsprechenden gesetzestext zur hand?
nur fuer den fall das ich mal in die verlegenheit komme...

:)
 
Also ich hatte bis jetzt Glück bei ebay und hab die Ware so bekommen, wie sie im Text beschrieben worden ist. Wenn ich verkaufe, dann versuche ch das Produkt möglichst genau zu beschreiben und Mängel und sonst was zu nennen.
 
Die Aussage von Celsius ist falsch.Es kommt bei Ebay ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande,ob nun per Sofortkauf oder beim Bieten ist völlig unrelevant.Bei Privatleuten besteht also immer die Möglichkeit jegliche Gewährleistungsansprüche auszuschliessen.Wenn also die Ware defekt ankommt kann man fast nichts machen,es sei denn,wie hier schon erwähnt,man kann nachweisen,daß der Kaufgegenstand bereits vor der Übergabe defekt war,und das dürfte wohl sehr schwer werden.Bewertungen studieren,vor dem bieten Fragen per email stellen,und wer ganz sichergehen will wählt "Artikel in meiner Nähe".Kleiner Tipp:Einfach mal behaupten man wohne in der Nähe und möchte den Artikel besichtigen,ist die Ware ok hat der Verkäufer wohl keinen Grund dies abzulehnen,tut er es doch,Finger weg.
Gruss
Thomas
 
Original geschrieben von celsius
falls die ware mit der option sofortkauf angeboten wird, muss auch der privatverkäufer garantie geben, laut EU 1 Jahr. da kann der verkäufer noch so viel schreiben keine garantie, wandlung usw...........
bei einer versteigerung trifft das nicht zu, wenn die ware durch eine auktion(bieten) gekauft wurde, kann der verkäufer diesen TEXT von wegen keine garantie usw angeben logischerweise dann keine garantie.
 

Falsch!
Garantie ist eine freiwillige Leistung. Niemand *muss* Garantie geben.
Was du meinst ist die (gesetzliche) Gewährleistung. Diese beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Privatkäufer können sie ausschließen. Dass dies bei Sofortkauf anders sein soll, ist mir nicht bekannt. Woher hast du diese Aussage?
 
Original geschrieben von labba_mout
WEnn er aber sagt dass das Gerät einwandfrei ist und es trotzdem Mängel aufweist oder er sie wissentlich verschweigt, ist das arglistige Täuschung und er Vertrag ist nichtig.
 

Auch falsch!
Der Vertrag ist nicht nichtig.
Der Verkäufer könnte sich aber (strafrechtlich) eines Betruges schuldig machen. Zivilrechtlich könnte eine arglistige Täuschung vorliegen, die zur Anfechtung berechtigt.
Oder aber es liegt ein Gewährleistungsfall vor (der die Anfechtung ausschließt), der zu Schadensersatz führt...
 
mit einer zweijaehrigen gewaehrleistung kann man leider nicht wirklich
viel anfangen. man muesste nachgewiesen das der ersteigerte artikel schon
beim kauf defekt war! und hier wirds sicherlich schwierig...

:(
 
Ich achte beim ersteigern über e-bay immer zunächst mal auf die Bewertung des Verkäufers.

Außerdem sollte man darauf achten das möglichst viele Bilder des Artikels auf der Seite enthalten sind. Auch Bilder von sämtlichem Zubehör sollte enthalten sein. Außerdem sollten es wirklich selbst gemachte Bilder sein und nicht von der Herstellerwebseite kopierte Bilder.

Fragen unbedingt während der Auktion über das Formular "Frage an den Verkäufer" klären. Wenn er da nicht oder nur unzureichend antwortet, dann Finger weg. So bin ich bis jetzt immer gut gefahren und hatte noch keine Probleme.

Auf manche Artikel gibt es auch noch Herstellergarantie wenn sie noch nicht so alt sind. In diesem Fall sollte man unbedingt nach der Orginal Rechnung fragen, die bracht man manchmal bei Garantieansprüchen.
 
Original geschrieben von microboy
mit einer zweijaehrigen gewaehrleistung kann man leider nicht wirklich
viel anfangen. man muesste nachgewiesen das der ersteigerte artikel schon
beim kauf defekt war! und hier wirds sicherlich schwierig...

:(
 

Bei Verbrauchsgüterkäufen (Verbraucher kauft von Unternehmer) gilt im ersten halben Jahr eine Beweislastumkehr - der Unternehmer muss beweisen, dass die Ware nicht schon von Anfang an mangelhaft war.
 
Bei e-bay findet laut Gesetz keine Versteigerung statt sondern ein Verkauf an denjenigen, der das höchste Gebot in einem begrenzten Zeitraum abgibt. Eine Versteigerung gilt nur als solche, wenn ein Auktionator die Versteigerung beendet also wenn kein höheres Angebot abgegeben wird.
Da es sich bei e-bay um einen Verkauf handelt kann man auch vom Kauf zurücktreten wenn die Ware nicht ok ist und sein Geld zurück verlangen, Notfalls muß man Klagen.
 
Original geschrieben von Macpain
Bei e-bay findet laut Gesetz keine Versteigerung statt sondern ein Verkauf an denjenigen, der das höchste Gebot in einem begrenzten Zeitraum abgibt. Eine Versteigerung gilt nur als solche, wenn ein Auktionator die Versteigerung beendet also wenn kein höheres Angebot abgegeben wird.
Da es sich bei e-bay um einen Verkauf handelt kann man auch vom Kauf zurücktreten wenn die Ware nicht ok ist und sein Geld zurück verlangen, Notfalls muß man Klagen.
 

dat gilt aber nur wenn der vertragspartner ein gewerblicher verkäufer ist.
 
Original geschrieben von vuuduu
 

dat gilt aber nur wenn der vertragspartner ein gewerblicher verkäufer ist.
 
Da liegst Du leider daneben, es kommt nur zu einem Verkauf gegen Gebot,es ist keine Versteigerung. Eine Versteigerung setzt einen Auktionator voraus, ist gesetzlich klar geregelt.
Für den Gewerblichen gilt das neue Fernabsatzgesetz mit 14 tägigem Rückgaberecht
 
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