Kein Auskunftsrecht für Plattenlabel auf Herausgabe von Provider-Kundendaten

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Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden und damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg kassiert.


Laut OLG fehle es für das Informationsverlangen unter anderem an einer rechtlichen Grundlage. Dies könnte sich allerdings demnächst ändern, da der Gesetzgeber neue Auskunftsregelungen plant. Voraus gegangen war der Entscheidung des Oberlandesgerichts eine Offensive der Musikindustrie. Im Kampf gegen Raubkopien hatte sie gleich mehrere gleichlautende Verfahren angestrengt, um an Kundendaten zu gelangen, denen zu konkreten Zeitpunkten bestimmte dynamische IP-Nummern zugewiesen waren, da der Verdacht der rechtswidrigen Verbreitung geschützter Songs bestand. Im Hamburger Fall ging es um einen FTP-Server, über den nach Auffassung des Musiklabels die Titel "Zwitter" und "Rein Raus" vom Album "Mutter" der Band Rammstein kostenlos herunter geladen werden konnten. Das Landgericht gab dem Auskunftsbegehren statt und stützte sich dabei auf eine entsprechende Anwendung von Paragraf 101 a Urheberrechtsgesetz (UrhG). Auch wenn genannte Norm den Inhabern von Urheberrechten, wie beispielsweise Musikunternehmen, nicht unmittelbar einen Auskunftsanspruch gebe, so seien dennoch Access-Provider zur Herausgabe von Kundendaten verpflichtet. Begründung: Paragraf 101 a UrhG diene der "effektiven Bekämpfung von Verletzungen immaterieller Schutzgüter".

Anders nunmehr das Oberlandesgericht: In seiner sehr detaillierten Begründung kommt es zu dem Ergebnis, dass der im Urheberrechtsgesetz geregelte Auskunftsanspruch nur denjenigen zur Auskunft über Herstellung und Verbreitung von Raubkopien verpflichte, der selbst an der Handlung beteiligt ist. Daran fehle es aber beim Access-Provider, da dieser lediglich den Zugang zum Web bereit stelle. Entgegen der Auffassung des Landgerichts könne ein Provider auch deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er aufgrund der Bereitstellung des Internetzugangs als so genannter Mitstörer an der Rechtsverletzung mitwirke. Daran ändere auch die gesetzliche Regelung in Paragraf 8 Absatz 2 Teledienstegesetz (TDG) nichts, wonach Access-Provider nach den allgemeinen Gesetzen trotz einer gewissen Haftungsprivilegierung zur "Entfernung und Sperrung" rechtswidriger Inhalte verpflichtet sind. Schließlich heiße "entfernen" und "sperren" eben gerade nicht, auch Auskunft erteilen zu müssen, so das OLG. Mit seiner Entscheidung liegt das OLG Hamburg auf der gleichen Linie wie das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Auch die hessischen Richter verneinen einen Auskunftsanspruch gegenüber Access-Providern, da der Anspruch der Aufdeckung und Trockenlegung von Quellen und Vertriebswegen von Plagiaten diene und zur Auskunft nur derjenige verpflichtet sei, der als Täter oder Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen beteiligt ist.

Ob die beiden Urteile auch in Zukunft Bestand haben werden, ist fraglich. Schließlich plant der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 12 Absatz 3 eine Auskunftsregelung, wonach Diensteanbieter "Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen" erteilen dürfen.

Juristen befürchten, dass es nicht bei einem "Dürfen" bleibt, sondern ein ausdrücklicher Auskunftsanspruch zu Gunsten von Urheberrechtsinhabern statuiert wird. Auch aus Sicht des Datenschutzes wird die schwammige Formulierung der Auskunftsregelung scharf kritisiert. So spricht beispielsweise der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Johann Bizer, von einer "Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Auftrag der Verfassung, normenklare und bestimmte Regelungen zu treffen". (Noogie C. Kaufmann) / (vza/c't)

quelle: heise.de
 
Könnte ein schöner Nebenverdienst werden: Einfach vorgeben das jemand was bereit gestellt hat, somit an Kundendaten rankommen und diese dann teuer auf dem Markt verscherbeln.
 
kosmoface schrieb:
Könnte ein schöner Nebenverdienst werden: Einfach vorgeben das jemand was bereit gestellt hat, somit an Kundendaten rankommen und diese dann teuer auf dem Markt verscherbeln.

Ob die beiden Urteile auch in Zukunft Bestand haben werden, ist fraglich. Schließlich plant der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 12 Absatz 3 eine Auskunftsregelung, wonach Diensteanbieter "Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen" erteilen dürfen.

Ein kleiner Gangster wird wohl keine Daten erhalten...
 
ist ein ftp server so eine art filesharing für exclusive mitglieder mit anmelden/registrieren oder ein öffentlicher server wie bei edonkey/emule? :cool:

wird man für den besitz von kopierten dateien oder auch schon für das laden solcher dateien in verantwortung gezogen? :cool:


ein freund von mir möchte das gern wissen. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein FTP-Server ist sowas wie ein normaler Webserver, aber auf Dateien spezialisiert, anstatt auf HTML-Seiten. Was man damit anstellt, ist eine andere Sache. Auch mit einem Webserver kann man "Filesharing" :)rolleyes:) betreiben :p
 
Adressenverticker sind meist eher große Gangster. Gibt horrend Kohle für solchhe Listen, das macht die Mafia dann lieber persönlich.
 
TNC schrieb:
"Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen" erteilen dürfen.

Ein kleiner Gangster wird wohl keine Daten erhalten...

Warum nicht?

Sehr geehrter Herr Robert T-Online,

ich bin der Urheber des Experimentalfilms 'Cornflakes zum Frühstück'. Mit Entsetzen mußte ich feststellen, daß von einer Ihrer IP-Adressen aus mein urheberrechtlich geschütztes Werk widerrechtlich zum Download angeboten wurde.

Bitte erteilen sie mir Auskunft zu der Person, der am 16.5.2005 um 11:11:11 Uhr die IP-Adresse 47.11.8.15 zugeteilt war.

Mit freundlichen Grüßen,
Andres Sammler
 
hasso schrieb:
ist ein ftp server so eine art filesharing für exclusive mitglieder mit anmelden/registrieren oder ein öffentlicher server wie bei edonkey/emule? :cool:

wird man für den besitz von kopierten dateien oder auch schon für das laden solcher dateien in verantwortung gezogen? :cool:


ein freund von mir möchte das gern wissen. :cool:

Dein Freund soll nicht so blöd fragen. :D
 
Sorry eigentlich hängt mir diese ewige Diskussion zum Halse raus, nur nachdem nun APPLE(iTMS)-Roxio Toast mit so einem Blödsinn anfangen reicht es mir. Mir ist es egal ob sich jemand Musik aus dem Store besorgt, mit dem recht es dann doch 5 mal zu kopieren.
Ich werde dieses dumme Spiel nicht unterstützen, Apple hin oder her.
Bevor ich mir da ein Stück lade und mir rechtlich Knebelverträge angelegt werden.. nönö dann höre ich lieber meine alten stücke, oder begebe mich in gut sortierte Büchereien, und Freunde bleiben halt einfach Freunde ;-)

Nun aber der nächste Hammer.
Seiten in der BRD, die Songtexte online gestellt haben(keine finanziellen Interessen) werden der Reihe nach verklagt, und das pro Songtext..
Habt ihr evt. in eurer Signatur einen Songtext.. Vorsicht das wird teuer, auch wenn es doch immer um Love&PEace geht, nur darum geht es wohl nicht.. Immer mehr perfide Gründe werden gefunden um abzukassieren.
Was bleibt mir anderes übrig, als diese Machenschaften zu boykottieren.
Wie gesagt es steht jedem frei, nur mitmachen und das Geld aus dem Fenster werfen sich in den Privatbereich durch irgendwelche KnebelDRM´s wohl zu fühlen, weil man gerade den neusten Hit, ähm Coversong, des Coversong aus irgendwelchen Stores sich lädt.. bitte.

Nun ein link zu den Thema Songtexte, wo selbst Schüler mit hohen Strafen gedroht wird. Kampf um Songtexte

Übrigens ich kann nur jedem Empfehlen das trockene Studium des JuristenLand zu wählen, in kaum einem Land ist es so lohnenswert sich morgens im Bett durch´s Netz zu wühlen um Abmahnwürdige Seiten zu finden, nicht das das Frühstücksei beim morgenritual fehlt nüch.
http://www.abmahnwelle.de/

Ja er lebt noch, er lebt noch er lebt noch.. der Holzmichel füllt halt ganze Stadien. Mist das Textzitat könnte teuer werden :p

P.S. mir ist klar das nun wieder die Apple-VErteidiger hier die Welle schlagen im bezug Apple-Roxio, nur in das TutHorn blase ich dann auch nicht rein :p

Gruss
 
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gelöscht da Doppelposting wegen absturz von Safari.
Wegen weil Tiger der Hit ist :D
 
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