Karfreitag Disco dicht?

denn1z

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Hi,

da kommenden Freitag ja anscheinend wieder Tanzverbot ist stellt sich für mich rein logisch die Frage:

Ist am Donnerstag ab 24 Uhr Tanzverbot oder Freitag 24 Uhr? Rein logisch müsste ja von Donnerstag auf Freitag Tanzverbot sein und nicht von Freitag auf Samstag? Irgendwie bin ich jetzt durcheinander... :mad:

Grüße

Dennis
 
Hä? Wie jetzt ... ich hab noch keinen Feiertag erlebt, an dem ich nicht feiern konnte ...
 
dann haste wohl noch nicht auf nem karfreitag gefeiert ^^
 
" Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen (z.B. Karfreitag, Totensonntag) und staatlichen (z.B. Volkstrauertag) Feiertagen. Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.

Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind."

Also kann man nun von Donnerstag auf Freitag rocken oder von Freitag auf Samstag?

Grüße

Dennis
 
Hä? Wie jetzt ... ich hab noch keinen Feiertag erlebt, an dem ich nicht feiern konnte ...

wo warst Du dann Karfreitags :D ?


@TE: ich glaube ab 0Uhr gilt das Verbot für öffentliche Vergnügungsveranstaltugnen an Karfreitag. Die Betonung liegt halt auf öffentlich. Ich geh Karfreitag schon ab Vormittags schön feiern :D

Wann am Fr. morgen die Discos schliessen kann unterschiedliche Toleranzzeiten haben. In manchen Gegenden ist um 0Uhr Schluß, in anderen gibts Gnadenfrist bis 2Uhr. Mag sein, das die heutzutage auch bis zum üblichen Geschäfstschluß aufhaben.
 
Kommt aufs Bundesland an. Im protestantischen Berlin wirds wohl anders geregelt sein als im katholischen Bayern. Hier in NRW wird auch nicht gefeiert.
 
Wann am Fr. morgen die Discos schliessen kann unterschiedliche Toleranzzeiten haben

O.k. also meinst du auch das Ab Donnerstag 24 Uhr im Prinzip Schluss wäre. Klar, es gibt eine Clubs wie z.b. das P1 die weiter auf haben, das Bußgeld kassieren, dafür aber am Abend mehr einnehmen....

Also hier würde es sich jetzt um Hamburg handeln, dort war ich letztes Jahr in der s***** Chinalounge feiern, da war auf einmal um 24 Uhr Schicht im Schacht, leider war ich so besoffen, dass ich nich mehr weiß ob das nun ein Freitag oder ein Samstag war ;)

Grüße
 
falsch. das gesetz gilt lt. diskothekengesetz erst ab 5 uhr morgens. komme auch aus nrw und hier wird donnerstag bis 5 (wer denn will) gefeiert. das gesetz gilt übrigens bis zum anderen morgen um 6, also nix mit karfreitag ab 0.00 rocken.
 
Also in meiner Stammdisco gibts Donnerstag und Freitag Party *achselzuck*
 
falsch. das gesetz gilt lt. diskothekengesetz erst ab 5 uhr morgens. komme auch aus nrw und hier wird donnerstag bis 5 (wer denn will) gefeiert. das gesetz gilt übrigens bis zum anderen morgen um 6, also nix mit karfreitag ab 0.00 rocken.

das wird örtlich immer unterschiedlich geregelt...
manche diskos hier im pott haben donnerstag auch zu oder stellen tische auf die tanzfläche...
manche haben sogar karfreitag offen...
 
Das regelt das jeweilige Ordnungsamt der Stadt (nicht das Bundesland).
Als ich noch 'im Geschaeft' war, galt es in meiner Stadt in der Nacht von Do auf Fr an 00:00 die musik leise zu stellen (sehr leise) der Schankbetrieb durfte bestehen bleiben es durften aber keine Sonderpreise oder Sonderveranstaltungen angeboten werden / stattfinden.
Meistens kann man die Regelungen in der Tageszeitung und der Internetseite der Stadt nachlesen.
 
In Berlin findet traditionell am Osterwochenende (inkl. Karfreitag) ein großes, internationales Tanzturnier statt. Die hatten/haben wohl auch Schwierigkeiten das beim Ordnungsamt durchzubekommen, und es gibt in jedem Jahr andere Regeln (Türen zu, nicht reden beim Rauchen ...)
 
sowohl von Donnerstag auf Freitag, als auch Freitag auf Samstag ist der Freitag ein Teil der Nacht. Also könntest du Donnerstags bis vor 0:00 und Samstags ab 0:00 feiern gehn.
 
Die einzelnen Bundesländer haben im wesentlichen gleichlautende [Landes-]Gesetze über die Sonn- und Feiertage erlassen, nach denen gem. § 4 öffentlich bemerkbare Tätigkeiten und Handlungen an den sogenannten stillen gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen verboten sind. Verstöße werden als Ordnungswidrigketien geahndet.

Im Klartext heißt das, dass in der Nacht vom Gründonnerstag auf Karfreitag ab Mitternacht und am Freitag bis Mitternacht keine Musik und kein Tanz in Diskotheken und Clubs erlaubt ist.
 
sowohl von Donnerstag auf Freitag, als auch Freitag auf Samstag ist der Freitag ein Teil der Nacht. Also könntest du Donnerstags bis vor 0:00 und Samstags ab 0:00 feiern gehn.

Du meinst ab Freitag nacht 0:01 also im Prinzip dann schon Samstag.. :p
 
Ja

Aber ich meine 0:00, denn der Freitag endet um 23:59:59:999 :D
 
Wurde nicht gerade schon erörtert, dass es NICHT so ist?
 
Offizielle Lesart in BaWü:

"Tanzverbot" von Gründonnerstag 0:00 Uhr bis Karsamstag 0:00 Uhr. Bei den vermehrten Kirchenaustritten eigentlich ein Anachronismus. :rolleyes:
 
:confused:

also ich höre von dem ganzen grade das erste mal! hieß es nicht, staat und kirche seien getrennt? was hat dann der staat wegen eines kirchlichen feiertages clubs ect. per gesetzt zu schließen??? :confused:
 
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