Kann Telekom Protokolle des Routers auslesen?

Am besten eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückschicken und nicht zahlen.
Hier sind ein paar Statistiken und das Organigramm ganz unten ist auch sehr interessant.
http://www.1aparty.de/
 
Ja, suche dir im Zweifelsfall einen guten Anwalt. 900,- Euro stehen in keinem Verhältnis. Dies ist anfechtbar. Suchbegriffe wie 'Widerspruch' + 'Abmahung' usw. helfen weiter.
 
Ja genau einfach das Lied das auf der Abmahnung steht, bei den 3 suchen und dann das erstellungsdatum vergleichen..
 
Allerdings solltest Du dir vorher die ungefähren Kosten des Anwalts geben lassen. Nicht selten sind die in etwa so hoch wie die Abmahngebühr...
 
mist...naja, wie gesagt es will keiner gewesen sein. somit bin iich dann wohl haftbar.habe das w-lan jetzt erstmal abgestellt.
 
tja, ich dachte es wären freunde...
 
auf jeden fall... am liebsten würde ich aber denjenigen herausfinden, anstatt alle in den wind zu schiessen.

ist es jetzt nach ca 4 monaten also nicht mehr möglich für mich oder die telekom herauszufinden, wer mit welchem rechner zu der angegebenen zeit diesen file down-, oder upgeloadet hat?
 
auf jeden fall... am liebsten würde ich aber denjenigen herausfinden, anstatt alle in den wind zu schiessen.

ist es jetzt nach ca 4 monaten also nicht mehr möglich für mich oder die telekom herauszufinden, wer mit welchem rechner zu der angegebenen zeit diesen file down-, oder upgeloadet hat?

Für die Telekom auf keinen Fall.
Und wie ich schon 2 Mal schrieb, schau doch mal nach Logfiles im Router!
 
schreib dem anwalt eine antwort: ohne sichtung von "beweismaterial" bewegst du dich erstmal gar nicht, mit dem "bewesmaterial" willst du eine rechtsberatung aufsuchen. dann MÜSSEN sie dir darlegen worauf sich ihre idee stützt - vorher brauchst du gar nicht zum anwalt, einfach abmahnen ohne jegliche beweisdarlegung ist meineswissen snach auch gar nicht rechtens - sonst schreib ich jeden in deutschland an und kassiere 100EUR - das wäre das geschäftsmodel 55cent porto 100EUR kassieren / 98EUR gewinn nach abzug von papier und couvert ...

was du jedoch tun kannst, die telekom anrufen und dich mit der rechtsabteilung verbinden lassen, da die herausgabe von daten ohne verfahren in deutschland nicht zulässig ist - vielleicht kennen die die kanzlei auch schon und geben dir einen tipp wie du dich verhalten sollst, in 20 von 20 fällen sind die ansprüche unberechtigt ... die abmahnung ist nämlich totaler unsinn, wenn die dich oder den anschlussteilnehmer "rechtlich belangen könnten" dass würden sie das auch machen, weil da der streitwert um einiges höher ist ...
 
Oder eine e-Mail schreiben an
datenschutz@t-online.com

Mit folgendem inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ersuche ich,

Max Mustermann
Musterstraße 11
12345 Musterort


um Auskunft nach § 34 Abs. 2 BDSG über alle meine Person betreffenden bei Ihnen gespeicherten Daten, sowie nach § 33 Abs. 2 BDSG, ob, welche und an wen Daten übermittelt worden sind. Nach vorbezeichneten Paragrafen sind Sie zur Auskunft verpflichtet.


Ort, den 14. Januar 2010

Mit bester Empfehlung

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