Kann ich als Deutscher den Motorradführerschein in der Schweiz machen?

kagutsuchi

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Dort ist der Führerschein enorm billiger!
Darf ich mich als Deutscher dort anmelden? Darf ich als Deutscher mit einem "L" herumfahren? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Könnte ich den Führerschein nach Deutschland umschreiben lassen?
 
Umschreiben ist nicht. Nach EU/Deutschen Recht muss Du den Führerschein dort machen wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet, also wo Deine Meldeadresse ist.
 
Stimmt so nicht. Er kann den Schein dort machen, wenn er nachweislich mindestens 6 Monate dort lebt, also seinen Lebensmittelpunkt dort hat, d.h. der Erstwohnsitz muss dort angemeldet sein. Dies muss er hier nachweisen. Dann kann er 6 Monate hier fahren bzw. der Schein wird ohne Prüfung umgeschrieben. Dies gilt zwar für Bayern, ich glaube aber nicht, dass das anderswo anders ist. Ich hatte den Fall gerade im Freundeskreis, deswegen weiss ich das.
 
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Dort ist der Führerschein enorm billiger!
Darf ich mich als Deutscher dort anmelden? Darf ich als Deutscher mit einem "L" herumfahren? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Könnte ich den Führerschein nach Deutschland umschreiben lassen?

Ich habe meinen in Italien gemacht - als ich dort für 3 Jahre meinen Wohnsitz hatte, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und offiziell in Mailand gemeldet war.
Als ich die Prüfung abgelegt habe, musste ich zusätzlich zu allen Formularen noch meine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen (sowas gibt es in Italien immer noch, auch für EU Bürger).

Jetzt habe ich das Kärtchen der EU mit einem I drauf und habe mich mal nach dem Umschreiben erkundigt... Das wird lustig - trotz Einheits-EU Führerschein und Layout muss ich das Ding BEGLAUBIGT ÜBERSETZEN LASSEN und dann tonnenweise Belege anschleppen und einen so komplizierten Prozess durchlaufen, dass ich das erst einmal auf Eis gelegt habe... Lächerlich..

Also: lohnt sich wohl nicht in deinem Fall :)
 
Stimmt so nicht. Er kann den Schein dort machen, wenn er nachweislich mindestens 6 Monate dort lebt, also seinen Lebensmittelpunkt dort hat, d.h. der Erstwohnsitz muss dort angemeldet sein. Dies muss er hier nachweisen. Dann kann er 6 Monate hier fahren bzw. der Schein wird ohne Prüfung umgeschrieben. Dies gilt zwar für Bayern, ich glaube aber nicht, dass das anderswo anders ist. Ich hatte den Fall gerade im Freundeskreis, deswegen weiss ich das.

Was musste denn dein Fall im Freundeskreis beim Umschreiben machen lassen?
Ich kann das mit dem Übersetzen lassen einfach nicht glauben...
 
Das war in Zürich, also hatte sie Unterlagen in deutsch. Sie musste eigentlich nur den Nachweis erbringen, dass sie dort über 6 Monate gelebt hat. Und den Führerschein natürlich mitbringen und die Prüfbescheinigung. Die Schweiz ist ja kein EU-Land, gilt als Land gem. "Anlage 11", das weis ich noch, sagte die Sachbearbeiterin. Dann halt Gebühren, ich glaube so ca. 50 €, 24 € kostet ja schon die neue Karte. Ob man die Prüfung machen muss oder nicht ist scheinbar von Land zu Land unterschiedlich, da zählt das Niveau der Führerscheinausbildung. Das scheint also in der Schweiz gut zu sein.
 
Das mit dem Übersetzen stimmt aber - die Tochter meines Freundes ist gerade in den USA und wollte da den Schein machen. Schlussendlich war uns das ganze zu umständlich, je nach Bundesstaat anders, sie wird ihn dann hier machen.
 
Wenn sie die Möglichkeiten hat den FS in den USA zu machen soll sie das tun. Der ist da erheblich billiger und einfacher zu bekommen wie hier. Funktioniert allerdings auch nur wenn man da pol angemeldet ist und die soz-ID hat. Mal eben im Urlaub den Schein machen ist nicht...
 
Sie ist Austauschschülerin, aber da wo sie ist gibt es nur eine Fahrerlaubnis auf Probe, und die wird hier nicht anerkannt. D.h. mit Fahrstunden und Prüfung, die sie hier doch noch machen müsste ist wenig gespart.
 
Öhm, was habe ich jetzt anderes geschrieben?
 
Sie ist Austauschschülerin, aber da wo sie ist gibt es nur eine Fahrerlaubnis auf Probe, und die wird hier nicht anerkannt. D.h. mit Fahrstunden und Prüfung, die sie hier doch noch machen müsste ist wenig gespart.

kuck einfach in der FeV anlage 11 nach, dort sind die führerscheine aufgeführt, die in D umgeschrieben werden.
Wenn der probe schein ähnlich der deutschen probezeit ist, dann wird der auch umgeschrieben (das wissen aber nich alle führerscheinstellen). Wichtig für die umschreibung ist, dass der schein in der anlage 11 aufgeführt ist, und dass man mit dem schein unbegleitet fahren darf und dass für den normalen schein keine extra prüfung abgelegt werden muss.
Das gilt für die z.b. probeführerscheine aus quebec/canada.
Lernführerscheine werden grundsätzlich nicht umgeschrieben.

Wichtig ist noch, dass man mindestens 6 ganze monate in dem land gemeldet war, aus dem der schein stammt.
Übersetzung gibt es preiswert beim adac.
 
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