K
Knut676
...so wie schon zu lesen geht es um eine rein juristische Frage und ich hoffe hier tummelt sich der ein oder andere Jura Student oder sogar Anwalt, der mir helfen kann...
folgende Situation: Eine Person wird von einem Freund/in über eine Art Sommerfreizeit im Ausland informiert. Es klingt alles interessant und schön und die Person sagt einfach mal mündlich zu, dass sie wahrscheinlich mitfährt.
Vor einem Vortreffen dieser Freizeit ist weder irgendetwas unterschrieben worden noch sonst eine schriftliche Information bei unserer Person eingegangen.
Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass zu diesem Zeitpunkt bzw. bis zu dem Zeitpunkt, bis man eine formelle Anmeldung ausfüllt und unterschreibt, noch KEINE rechtsgültige Anmeldung erfolgt ist oder gilt diese vage mündliche Aussage anfangs, bereits als Anmeldung und kann diese bei einem Rückzug von dieser Aussage zu z.b. Bearbeitungsgebühren oder sonst etwas führen??
Ich frage, da diese besagte Person sich nun sehr unsicher ist, ob sie mitfahren soll und daher das ganze absagen will.... kann sie das einfach so?
Das Ganze ist nicht ein Hirngespinst von mir, sondern so vorgekommen und ich bin mir jetzt der genauen Rechtslage wg. des sog. "mündlichen Vertrages" nicht ganz sicher, wie das jetzt aussieht. Ich meine, da hier wirklich rein gar nichts schriftlich festgehalten wurde bzw. unterschrieben wurde, ist keine rechtskräftige Anmeldung erfolgt, sprich man ist praktisch zu gar nichts verpflichtet!? Ist das korrekt??
Bin für jeden Hinweise sehr dankbar!!!
folgende Situation: Eine Person wird von einem Freund/in über eine Art Sommerfreizeit im Ausland informiert. Es klingt alles interessant und schön und die Person sagt einfach mal mündlich zu, dass sie wahrscheinlich mitfährt.
Vor einem Vortreffen dieser Freizeit ist weder irgendetwas unterschrieben worden noch sonst eine schriftliche Information bei unserer Person eingegangen.
Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass zu diesem Zeitpunkt bzw. bis zu dem Zeitpunkt, bis man eine formelle Anmeldung ausfüllt und unterschreibt, noch KEINE rechtsgültige Anmeldung erfolgt ist oder gilt diese vage mündliche Aussage anfangs, bereits als Anmeldung und kann diese bei einem Rückzug von dieser Aussage zu z.b. Bearbeitungsgebühren oder sonst etwas führen??
Ich frage, da diese besagte Person sich nun sehr unsicher ist, ob sie mitfahren soll und daher das ganze absagen will.... kann sie das einfach so?
Das Ganze ist nicht ein Hirngespinst von mir, sondern so vorgekommen und ich bin mir jetzt der genauen Rechtslage wg. des sog. "mündlichen Vertrages" nicht ganz sicher, wie das jetzt aussieht. Ich meine, da hier wirklich rein gar nichts schriftlich festgehalten wurde bzw. unterschrieben wurde, ist keine rechtskräftige Anmeldung erfolgt, sprich man ist praktisch zu gar nichts verpflichtet!? Ist das korrekt??
Bin für jeden Hinweise sehr dankbar!!!