Jahresrechnung Künstlersozialkasse?

benjii

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Hallo, eine Frage: Habt Ihr eine Jahresabrechnung 2006 von der Künstlersozialkasse bekommen? Ich habe schon den ganzen Vormittag gesucht und kann und kann die nicht finden. Kommt die vielleicht erst noch?

Ein wichtiger Auftraggeber von mir will die letzte Beitragsrechnung der KSK vorgelegt bekommen. Das ist doch die Jahresabrechnung, oder?

Und gleich noch eine Frage: Muss ich dem die Beitragsrechnung zeigen? Der kann doch daraus auf mein Jahreseinkommen schließen, oder? Oder kann ich die Zahlen unkenntlich machen? Was würdet Ihr tun?
 
Ich habe meine Jahresabrechnung schon bekommen, möchte meinen vor Monaten. Kannst aber bestimmt eine Zweitschrift von der KSK bekommen. Sicher auch kostenlos.

Warum will er denn die Abrechnung sehen? Erstmal würde ich sagen, dass er keinerlei Recht dazu hat, aber was mich mehr stutzig macht ist warum er sie überhaupt sehen will.

Gruß
 
Na ja, bei denen geht's zurzeit wohl ziemlich rund. Und da laufen jetzt Checks bezüglich "Scheinselbstständigkeit". Ich beziehe zwar einiges an Geld von denen, aber sonstige Kriterien treffen kaum zu.

Die wollen jetzt sowohl meine Anerkennung von der KSK als auch meine letzte Beitragsrechnung sehen. Du würdest sie denen also nicht vorlegen?
 
Ich würde so eine Frage schon fast als Beleidigung ansehen.
Also bei meinen Kunden halte ich das für undenkbar, dass die mich
nach so etwas fragen würden.
Und wenn, dann würde ich nur meine Verwunderung kundtun. Ich
würde keinesfalls irgendetwas preisgeben. Das geht nur mein Finanzamt,
die KSK und mich was an. Sonst niemanden.
 
Manche Auftraggeber haben bei längerfristiger Zusammenarbeit Angst vor Scheinselbständigen und wollen deshalb sehen, dass ein Auftragnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Die KSK schreibt dafür auf Wunsch eine Bescheinigung, aus der dies hervorgeht. Das sollte eigentlich genügen.

Meine Beitragsrechnung geht keinen etwas an, schon gar keinen Auftraggeber.
 
Hmm, Ihr habt schon Recht... Die drohen mir auch eine Überprüfung meines Status durch die BfA an, wenn meine Angaben Zweifel wecken würden.

Wirklich seltsam. Also die Kriterien, die bezüglich "Scheinselbstständigkeit" aufgeführt werden (eigener Arbeitsplatz im Unternehmen, im Telefonverzeichnis stehend, Urlaubsanspruch etc.) treffen auf mich kaum bis gar nicht zu. In den meisten Monaten bekomme ich eben die meisten Aufträge und damit das meiste Geld von denen.

Ich bin echt gerade am rätseln, was ich denen schreiben soll. Einerseits will ich es mir mit dem (wichtigen) Kunden nicht verderben. Andererseits will ich auch nicht zu viel preisgeben.

Habt Ihr noch ein paar Meinungen?

Übrigens: Das Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit mag ja für viele ganz gut sein. Mir ist's ein Klotz am Bein: Ich bekomme (gerade auch bei der oben besprochenen Firma) etwa kaum die gut dotierten Wochen- oder Tagesvertretungen - aus lauter Angst vor Scheinselbstständigkeit. Ohne das Gesetz würde ich wohl mehr verdienen, denke ich.
 
Was spricht denn gegen die Bescheinigung der KSK?

Gar nichts, das ist ein guter Tipp, das werde ich auch so machen.

Würdest du erwähnen, dass nichts von den BfA-Kriterien zutrifft?
 
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