iTunes importiert nicht - danke BMG?!

performa schrieb:
Finde ich eigentlich nicht.
Das Vervielfältigungsrecht liegt nicht beim Käufer der CD.
Eine Privatkopie ist zulässig, wenn... (steht im Urhg).

Nur es darf aber kein Kopierschutz dabei umgangen werden.
Also bei dieser CD nur der Weg per analog Rip oder itunes
 
ich hatte neulich vorlesung zum thema urheberrecht hab freitag ne klausur drüber geschrieben.
soviel sei gesagt: es ist kompliziert! und supergeheim hat recht!

aber nur mal so: ich kann die cd nich zurückgeben ;-) wie soll das gehen? kein laden nimmt unversiegelte cds zurück... die zeiten sind vorbei, freunde ;-)
 
Wenn über Kopierschutz nicht ausreichend informiert wird (z.B: nur in Mini-Schrift auf der Rückseite) könnte man durchaus Glück haben mit der Rückgabe, da die CD dann nicht ausreichend "markiert" war.
 
Hi,

also, ich weiß zwar, dass das eventuell tatsächlich verboten ist, aber das ist absoluter Schwachsinn, sich eine CD, die man rechtmäßig gekauft hat, nicht über eine Tauschbörse besorgen zu dürfen.
Das wäre, wie wenn man sich beim Italiener ein hausgemachtes Pizzarezept kauft und einem dann verboten wäre, sich das Rezept von der Schwiegermutter eines Freundes zu holen, das zwar qualitativ leicht schlechter ist, weil ein paar Zwischenschritte fehlen, aber sonst quasi identisch - absurd!

In dem Fall würde ich es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. Schließlich hätte ich für die Musik gezahlt und nicht nur für den Datenträger mit dieser Musik. ("hätte", da ich mir keine Musik kaufe.)

cu
 
Ruf doch einfach mal bei BMG an und laß Dir von denen helfen. Wenn es nicht geht, frage, an wen Du die CD zurückschicken kannst, um Dein Geld zurückzubekommen. Schließlich haben die auch den Kopierschutz auf das Ding geknallt, sollen die Dir eine Lösung vorschlagen.
 
Wegen Rückgabe, bei vielen großen Elektronikmärkten, kann man die CD wieder einschweißen lassen um sie dann umtauschen zu können. Ansonsten ruf BMG an, die werden dir da wohl am besten weiterhelfen können.
Was passiert eigentlich wenn du die CD in deinen Mac einlegst? Was zeigt dir iTunes an?

bmg-copycontrol.info schrieb:
Was mache ich mit einem BMG Produkt, das sich auf meinem Player nicht abspielen lässt?

Bitte wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder im Internet an die email-Adresse kopierschutz@bmg.de. Unser Handelspartner oder unser Kopierschutz-Team werden versuchen, dem Problem auf die Spur zu kommen.
 
Die CD zurückgeben funktioniert nicht, da ja shcon geöffnet, würde einfach ne Mail an BMG schreiben, schließlich werben Sie ja auf ihrer Seite mit iTunes. Die sollen die CD direkt zurücknehmen und das Geld erstattenm oder das in iTunes Credits ummüntzen.
Glaube zwar nicht wirklich das das funktioniert, aber versuchen kann man es ja mal....
 
starwarp schrieb:
Nur es darf aber kein Kopierschutz dabei umgangen werden.
Klar, das ist ein anderer Aspekt.

iNox4 schrieb:
ich hatte neulich vorlesung zum thema urheberrecht hab freitag ne klausur drüber geschrieben.
soviel sei gesagt: es ist kompliziert! und supergeheim hat recht!
Naja... Aber von "könnte" und "würde" steht tatsächlich nicht viel drin.
Was allerdings nichts daran ändert, dass es recht verworren und uneindeutig sein kann. Allein der Begriff "wirksame technische Maßnahme" ;)

iNox4 schrieb:
aber nur mal so: ich kann die cd nich zurückgeben ;-) wie soll das gehen? kein laden nimmt unversiegelte cds zurück...
Naja...
Vielleicht findest du irgendeinen Hardware-Player, der das Ding nicht abspielt.
Dann könntest du auf einen Sachmangel abstellen.
Die Frage ist nur, ob die Leute im Müller, Rimpo oder Saturn das auch so "nachvollziehen" können ;)

sECuRE schrieb:
also, ich weiß zwar, dass das eventuell tatsächlich verboten ist, aber das ist absoluter Schwachsinn, sich eine CD, die man rechtmäßig gekauft hat, nicht über eine Tauschbörse besorgen zu dürfen.
Nee, ist es nicht.
"Ich darf den Kopierschutz nicht umgehen."
"Also hole ich mir meine MP3s einfach von irgendwem, der es trotzdem gemacht hat."

Ist ein bißchen "zu einfach", oder?
Und dazu kommt, dass du ja damit wieder Musikdateien hast, die ungeschützt sind, und als solche Quelle weiter Vervielfältigungsstücke sein können.
 
sECuRE schrieb:
Hi,

also, ich weiß zwar, dass das eventuell tatsächlich verboten ist, aber das ist absoluter Schwachsinn, sich eine CD, die man rechtmäßig gekauft hat, nicht über eine Tauschbörse besorgen zu dürfen.
Das wäre, wie wenn man sich beim Italiener ein hausgemachtes Pizzarezept kauft und einem dann verboten wäre, sich das Rezept von der Schwiegermutter eines Freundes zu holen, das zwar qualitativ leicht schlechter ist, weil ein paar Zwischenschritte fehlen, aber sonst quasi identisch - absurd!

In dem Fall würde ich es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. Schließlich hätte ich für die Musik gezahlt und nicht nur für den Datenträger mit dieser Musik. ("hätte", da ich mir keine Musik kaufe.)

cu

Tauschbörse ist Tauschbörse und die sind nunmal illegal, so lange es um nicht GEMA-Freie Musik handelt.
Das hat auch mit der Pizza nichts zu tun.
Die Lage ist so wie sie ist und früher oder später müssen wir alle wieder analog die CDs "importieren".

Punkt.
 
Hi,

ich glaube es kam nicht ganz herüber, was ich ausdrücken wollte. Ob ihr euch die Folge an Einsern und Nullen jetzt von der CD auf den Rechner zieht oder aus dem Internet, ist egal, das Ergebnis ist letztendlich das selbe.

Auf einer CD können aber gar keine wirksamen Kopierschütze sein, außer ich kann sie nicht abspielen. Denn schließlich kann ich (zumindest unter Linux) alles, was ich am PC höre, auch wieder aufnehmen - und das digital. Das entspricht dann der analogen Kopie, nur eben umgesetzt auf das heutige Zeitalter. Und wenn ich die CD nicht abspielen kann, geb' ich sie eben zurück.

Früher hat auch niemand gemotzt, als man Musik von CD auf Kasette überspielt hat, wieso auf einmal wenn's um CD auf Festplatte geht?

Edit: @Mondmann: Nein, Tauschbörsen sind nicht illegal. Nur das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Inhalt, der aus illegalen Quellen stammt (woher das nun genau kommt ist letztendlich egal).

cu
 
Steht auf der CD/Hülle drauf, das sie kopiergeschützt ist? Wenn nicht, würd ich sofort wieder in den Laden rennen, und die zurückgeben.
Soweit ich weiß, muss eine Kopiergeschützte CD/DVD auch gekennzeichnet sein.

gruß
Lukas
 
könnte jedoch auch durchaus sein, daß auf der CD ein eigener player mit dabei ist, der die cd am computer abspielen kann.

leg die cd mal in einen pc und schau ob sich nicht automatisch ein player installiert. war bei früheren bmg-cds schon so. nur leider läuft der player (damals) nur am pc. frechheit.
 
hallo zusammen,

habe das gleiche problem mit einer cd auf der der bmg-copycontrol steht. es steht explizit drauf no PC/MAC.

also ich finde das auch ein frechheit ... was nun wenn ich den mac als entertainmentcenter nutze, meine mobile musik auf dem ipod habe oder aber ein festplattenradio im auto habe

megafrechheit!

aber so wie ich das gesetzt kenne, darf man für den eigenbedarf kopien von seiner erworbenen cd machen. somit stellt sich die frage was höher wiegt ... das kopierrecht des eigentums oder aber der kopierschutz der herstellers ... der wie schon gesagt auf seiner eigenen internetseite mit itunes wirbt ... lach.

also ich würde mich dafür entscheiden das das eigentumsrecht und somit das kopieren für den eigenen bedarf gilt! und so wie ich gelesen habe gibt es ja programme mit denen dieses möglich ist!

gruß ray
 
hallo zusammen,

war denn bisher keine erfolgreich? keiner eine lösung für diesen krampf?

lg ray
 
Zurück
Oben Unten