Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Urheberrecht gilt weltweit, ja, aber nicht das Nutzungsrecht. Und wenn in Deutschland etwas verkauft wird, muss GEMA etc. bezahlt werden – an wen? Das Lied ist ja in D nicht gemeldet, die Plattenfirma in D ebenfalls nicht. Wohin also mit der Abgabe? Mag sein, dass bei Hardware-Händlern die Sache anders aussieht, aber der ITMS ist kein Händler im klassischen Sinne. Wenn du da mehr weißt – interessiert mich.
Und was die Rechte angeht: Muss leider heute zu viel arbeiten, sonst würde ich mal die Rechte der Beatles untersuchen – die liegen oder lagen (aus dem Kopf heraus, mag also falsch sein): in D, GB und USA bei drei verschiedenen Plattenfirmen, die sich im jeweiligen Land durchaus untereinander Konkurrenz mach(t)en!!!