Ist Hobby-Fotografie tot bzw. worin besteht der Sinn?

Meine Abi-Arbeit in Kunst habe ich mit einer 6x6 Rolleiflex fotografiert, den Film in der Box
entwickelt und die schrägen Fluchten beim Belichten mit einer schrägen Unterlage ausgeglichen.
 
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Das ist in letzter Zeit so mein "Problem" gewesen. Ich stecke viel zeit in Aufnahme und fast noch mehr in Nachbearbeitung der Bilder und dann landen sie doch nur im nächsten Unterordner in den Tiefen der Festplatte. Da habe ich für mich einfach den Sinn verloren. Die Möbel des Kumpels kann man sehen, anfassen, benutzen.. Die digitalen Bilder sind einfach nur da.

Ein Grund, warum ich wieder vermehrt auf meine analoge T3 und M7 zurückgreife. Das spart ordentlich Zeit bezüglich Nachbearbeitung und verhindert unnötig viel Datenmüll :)
 
Was ich vermisse ist ein guter, bezahlbarer Beamer, der auch Hochformataufnahmen in richtiger Größe anzeigt. Da ist das Dia noch sowas von überlegen...
 
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Für mich war und ist die Fotografie so eine Art Therapieansatz. Mir war immer der Vorgang des Fotografierens das wichtigste. Am liebsten im dunklen Studio, der enge Blick durch den Sucher, die technischen Einstellungen, Position und Gestaltung der Beleuchtung, all das und mehr hat mir vor allem für eine Weile den Kopf frei gemacht. Das Bild als Resultat hat mich kaum interessiert.
Ich kann die Überlegungen des TO schon irgendwo nachvollziehen. Im Kontakt mit Fotovereinen oder Gruppen wurde in den Gesprächen schnell klar, dass ich mit meinem Ansatz alleine war. Statt dessen wurde viel Schwanzvergleich ins Sachen Ausrüstung und Anschaffungswert derselben betrieben. Und wehe, es wurde mal tatsächlich ein Bild verkauft... Das Rumgegockel war kaum zu überbieten.
Ich mag einfach die Stille und Konzentration, den Ablauf, die Beherrschung der Technik.
Aber tatsächlich etwas zu finden, wovon es nicht schon Bilder gibt, das ist ehrgeizig.
 
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Menschen fotografieren :) da zwei mal das selbe Bild hinzubekommen ist schwer bis unmöglich
Ja, aber heute auch schwierig z.B. unverfälschte Strassenszenen hinzubekommen, wenn man die Leute vorher um Erlaubnis fragen muss...
 
wenn du nichts veröffentlichst, musst du nicht fragen.
falsch, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in jedem Fall vorher abzuklären, selbst wenn man die Bilder nicht veröffentlicht.
Aber das ist eher in der Theorie relevant, denn wo kein Kläger da kein Richter.
 
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falsch, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in jedem Fall vorher abzuklären, selbst wenn man die Bilder nicht veröffentlicht.
Aber das ist eher in der Theorie relevant, denn wo kein Kläger da kein Richter.
$22 KUG wird durch die DSGVO nicht aufgehoben. Leider irrst du.
 
Das Anfertigen von Fotos (als Verarbeitung personenbezogener Daten) ist nach Art.6 Abs. 1 DS-GVO nur zulässig, soweit der Abgebildete eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage die Anfertigung des Fotos erlaubt. Für die Anfertigung eines Fotos kann nicht das Kunsturhebergesetz (KUG) mit seinen speziellen Regelungen zu Personenfotografien herangezogen werden, da dieses Gesetz nur die spätere Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Fotos regelt (siehe hierzu unter „Rechtsgrundlage für das Veröffentlichen“).
Quelle Datenschutz Beauftragter Rheinland Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/recht-am-eigenen-bild/
 
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Ja, aber heute auch schwierig z.B. unverfälschte Strassenszenen hinzubekommen, wenn man die Leute vorher um Erlaubnis fragen muss...
Nö, musst du nicht unbedingt. Es kommt darauf an, wie dominant die Person im Foto ist. Ist sie erkennbar nur Beiwerk, ist due ERlaubnis nicht notwendig.
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG dürfen Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einem Bauwerk oder einer Landschaft erscheinen auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden.
 
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...also ich persönlich wäre ziemlich pissed, wenn mir jemand ungefragt seine Linse ins Gesicht drückt, drauflos fotografiert und meint, es sei nur für's private Fotoalbum. Drum würde ich das auch Anderen nicht antun wollen, ganz gleich was irgendwo gesetzlich geregelt ist. Das nennt sich 'Respekt'...
 
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...also ich persönlich wäre pissed, wenn mir jemand seine Linse ins Gesicht drückt, drauflos fotografiert und meint, es sei nur für's private Fotoalbum. Drum würde ich das auch Anderen nicht antun wollen, ganz gleich was irgendwo gesetzlich geregelt ist.
ich auch.
Allerdings kann man Menschen auch so fotografieren, dass sie nicht erkennbar sind.
Oder man man holt ihre stillschweigende Einwilligung ein, Stichwort konkludentes Handeln (das juristisch wenig hilft, aber besser als nichts ist).
Macht man ja gern im Ausland, wenn man sich nicht verständigen kann, in dem man auf die Kamera zeigt oder Augenkontakt herstellt, um der Person deutlich zu machen, dass man fotografiert.
 
...also ich persönlich wäre ziemlich pissed, wenn mir jemand ungefragt seine Linse ins Gesicht drückt, drauflos fotografiert und meint, es sei nur für's private Fotoalbum. Drum würde ich das auch Anderen nicht antun wollen, ganz gleich was irgendwo gesetzlich geregelt ist. Das nennt sich 'Respekt'...
Das fällt gegebenenfalls sogar unter Belästigung.
 
falsch, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in jedem Fall vorher abzuklären, selbst wenn man die Bilder nicht veröffentlicht.
Aber das ist eher in der Theorie relevant, denn wo kein Kläger da kein Richter.
Du irrst leider auch noch in einem anderen Punkt: die DSGVO gilt nicht für private oder familiäre Tätigkeiten, das sog. "Haushaltsprivileg"


Hättest du den von dir zitierten Link gelesen, würdest du das auch dort wieder finden im Abschnitt: "Gelten die Regelungen der DS-GVO auch beim Anfertigen von Bildern für mein Fotoalbum?"
 
Tja, auch mit diesem Zitat irrst du leider. Dein Zitat bezieht sich auf Veröffentlichung.
tut sie nicht.
Die DSGCO greift bei der Erstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten - auch Bild Daten.
Exakt DAS steht in dem Text.
Wenn es um die Veröffentlichung geht überschneiden sich KUG und DSGVO - beide setzen die Einwilligung voraus.

Hättest du den von dir zitierten Link gelesen, würdest du das auch dort wieder finden im Abschnitt: "Gelten die Regelungen der DS-GVO auch beim Anfertigen von Bildern für mein Fotoalbum?"
mal abgesehen davon, dass du es offensichtlich nicht hinbekommt, das persönliche wegzulassen - hast Du mal versucht, auf einer Schulveranstaltung zu fotografieren?
Da sichert sich jede Schule mittlerweile dermaßen ab, dass teilweise absurde Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Kinder, deren Eltern nicht damit einstanden sind, mit einem Punkt markiert werden, sämtliche privaten Bilder geprüft werden und manche Schulen erlauben Fotoaufnahmen gar nicht mehr, um nicht angreifbar zu sein.

So einfach, wie wir beide versuchen, juridische Inhalte darzustellen ist die juristische Welt nicht.
Jedes Gesetz hat unendlich viele Auslegungsarten, erklärende Veröffentlichungen etc. und dennoch unterscheiden Gerichte regelmäßig widersprüchlich.
Ich weiß das, weil ich seit Jahren täglich mit Juristen zusammenarbeite.
 
Tatsache 1: Geht es eigentlich noch um Hobbyfotografie?
Tatsache 2: Fotografieren darf man, das Speichern, Archivieren, Veröffentlichen fällt unter die besagten Paragraphen.

Hintergrund: (Gerichtsbeschluss müsste ich herausuchen) Bei einer Aufnahme in der Hamburger Innenstadt hat einer unserer Kameramänner beinahe schon zwangsläufig auch Passanten "miterwischt", noch vor einer eventuellen Veröffentlich kam die Anzeige. Es kam zu keiner Verurteilung, weil der Kameramann glaubhaft machen konnte, dass er die ganzen Bilder und Filme noch nicht alle gesichtet hatte und die betreffende Person eher zufällig mit im Bild war (eher klein, aber noch erkennbar). Das Gericht folgte hier dem Anwalt des Beklagten, das unter einer Auslegung im Sinne des Klägers, eine Berufsauübung für Fotografen so gut wie unmöglich sei, die Bilder würden selbstverständlich nach Sichtung gelöscht oder Personen unkenntlich gemacht werden.

Egal wie präzise die Paragraphen formuliert werden, es findet sich schnell ein Kläger der das anders sieht… (nicht immer mit Erfolg)
 
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tut sie nicht.
Die DSGCO greift bei der Erstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten - auch Bild Daten.
Exakt DAS steht in dem Text.
Wenn es um die Veröffentlichung geht überschneiden sich KUG und DSGVO - beide setzen die Einwilligung voraus.
Auch mit dieser Aussage irrst du wieder.

Das erkennst du am sog. "Haushaltsprivileg" der DSGVO. Ein Fall des Haushaltsprivilegs ist das private Sammeln von Fotos ohne Veröffentlichung. Der von dir zitierte Link besagt auch das. Lies es gerne nochmal selbst durch, bevor du es anderen vorhälst.

Zudem wäre es angebracht, wenn du mein ursprünliches Posting korrekt wiedergeben würdest, dass folgendermaßen war

wenn du nichts veröffentlichst, musst du nicht fragen.

und ich dort also explizit von nicht veröffentlichen sprach, liegt kein Anwendungsfall der DSGVO vor und auch die Einwilligungserfordernis des KUG greift nicht. Somit steht deine neue Behauptung in keinerlei korrektem Bezug hierzu. Auch hier wäre es gut, wenn du beim Thema bliebst.

Edit:
Over and out.
 
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