Ist Arbeitsmaterial dass mit einem Gutschein bezahlt wurde absetzbar?

cosmea

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Ist vielleicht ne blöde Frage, aber ich denk da schon länger drüber nach. Ich hab einen 250,- Euro Gutschein von einem namenhaften Elektonikshop, aber alles was ich mir da kaufen wollen würde wäre Arbeitsmaterial. Wenn ich das dann aber nicht absetzen kann würd ich lieber warten bis ich mal irgendeinen Wunsch hab, der nix mit meiner Arbeit zu tun hat...

Macht mich schlauer :D
Beim googeln bekomm ich keine vernünftigen Ergebnisse...
 
Gegenfrage: Kriegst du ne anständige Quittung oder ne Gutscheinquittung mit bunten Herzchen drauf?
 
Ich dachte ja nur, weil ich ja nichts für den Gutschein bezahlt hab, also ist es ja quasi keine Ausgabe... aber vielleicht denk ich ja auch zu kompliziert. Auf der Quittung steht in jedem Fall, dass es mit einem Gutschein bezahlt wurde...
 
Du hast den Gutschein geschenkt bekommen? Dann kannst du nix absetzten, sondern nur der Schenker...wenn überhaupt. Du hingegen hast ja in diesem Fall nix bezahlt. Und dafür noch was steuerlich geltend machen?

Mein Güte...Deutschland ist ein Volk von Steuerhinterziehern. Aber egal, Zumwinkel ist ja für uns alle gekreuzigt worden....:faint:

Wer völlig frei von (Steuer)Sünden ist, werfe den ersten Steuerbescheid :)
 
Betrachte es doch mal so: Eine Ausgabe mindet dein Unternehmensvermögen. Wenn dein Unternehmensvermögen nicht gemindert wurde, weil der Gutschein ein Privatgeschenk war, kannst du für dein Unternehmen auch nix absetzen. Wenn der Gutschein zum Firmenvermögen gehört, dann schon. Dazu müsste er aber auch irgendwo als Einnahme gebucht worden sein.

Kurzum: Wenn der Gutschein ein Geschenk war, an dich als Privatperson, ist er für dein Unternehmen nicht existent.

Kannst ja mal beim Händler fragen, wie Gutscheine auf der Quittung erscheinen. ;)
 
Hm, nee kein Privatgeschenk... Ich habe ihn im Rahmen eines DSL Vertrags bekommen. Ich wollte auch keine Steuern hinterziehen sondern nur wissen, ob ich wie bisher, meine Arbeitsmaterialien lieber auf anderem Weg kaufe und der Gutschein noch bis in alle Ewigkeit bei mir zu Hause rumgammelt bis ich irgendwann mal eine Verwendung dafür finde die nix mit meiner Arbeit zu tun hat...
Hätt ja auch sein können, dass ich falsch liege und dann würd ich mich später ärgern, dass ich ihn nicht früher benutzt hab... So wie jetzt grad, wo ich ne externe Festplatte brauch und es so bequem wär, da einfach hinzugehen und den Gutschein einzulösen, statt mein Weihnachtsgeschenke gebeuteltes Portemonaie noch mehr zu schröpfen ;)
Aber dann bestell ich sie lieber brav im Internet. Dann gibts auch keine Probleme...
 
DSL für die Firma? Dann geh mal davon aus, dass der Gutschein schonmal abgesetzt wurde.

Aber wenn es dir nur darum geht, den Gutschein einzulösen und die Festplatte für die Firma zu nutzen, ohne die Quittung einzureichen (musst du ja nicht), dann sehe ich da kein Problem. Musst halt unterscheiden zwischen Nutzung und Absetzen.

Wenn es steuerlich wirksam sein soll, sollte es halt korrekt verbucht werden. Und da ist eben entscheidend, dass derjenige, von dem du den Gutschein hast, ihn wahrscheinlich schonmal abgesetzt hat und du keine Auszahlung leistest.

Ich bin aber auch kein Steuerfachmann. Nur Anwender. :D Wenn du es genau wissen willst, frag am besten mal beim Finanzamt nach. Die können dir das genau sagen und sind in der Regel auch sehr auskunftsfreudig.
 
natürlich kannst du auch geschenkte sachen die du als arbeitsmaterial nutzt als
betriebsausgabe von der steuer absetzen.

das ist dann eine privateinlage.

du nimmt einfach zwei drei angebote um den preis glaubwürdig fürs finanzamt
zu ermitteln und buchst den beleg als privateinlage über den gesamten bruttobetrag mit mwst.

die mwst. kannst du allerdings vom finanzamt nicht zurückbekommen.
 
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