iPod verkaufen und Garantie übergeben

sammalone

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Hallo,

möchte einen iPod über eBay verkaufen.
Wie organisiere ich es, dass die noch vorhandene apple-Restgarantie (online registriert) an den Käufer übergeht?

Vielen Dank!
Sam
 
Was Du meinst, ist wahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung. Apple gibt keinerlei Garantien. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung wie z.B. eine "Geld-zurück-Garantie" bei Nichtgefallen in normalen Kaufhäusern.
 
Tim99 schrieb:
Was Du meinst, ist wahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung. Apple gibt keinerlei Garantien. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung wie z.B. eine "Geld-zurück-Garantie" bei Nichtgefallen in normalen Kaufhäusern.

Na gut, meinetwegen, dann möchte ich eben diese an den Käufer übertragen. ;-)
 
sammalone schrieb:
Na gut, meinetwegen, dann möchte ich eben diese an den Käufer übertragen. ;-)

Kein Problem übergebe eine Kopie der Rechnung und gut ist !
 
Tim99 schrieb:
Was Du meinst, ist wahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung. Apple gibt keinerlei Garantien. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung wie z.B. eine "Geld-zurück-Garantie" bei Nichtgefallen in normalen Kaufhäusern.

Wie was ?!? Apple gibt ein Jahr Garantie auf ihre vertriebenen Produkte und laut deutschem Recht ein Jahr Gewährleistung.
 
Ich will nicht zum Haarspalter werden. Soweit ich weiss ist die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland auf 24 Monate festgesetzt (für Verträge zwischen Händlern und Privatkäufern). Ob sie übertragbar ist, ist meines Wissens nach strittig. Soweit ich weiss, gab es Urteile in beide Richtungen.

In der Praxis hat man nach 6 Monaten eh ein Problem (Umkehrung der Beweislast. Die ist nun beim Kunden). Viele Unternehmen reparieren in den Monaten 7-24 aber trotzdem anstandslos und ohne sich auf diese Beweislast zu berufen.

Ich würd vorher bei Apple nachfragen, wie das dort gehandhabt wird mit der Übergabe des Gewährleistungsanspruchs. Hier wird Dir wohl keiner weiterhelfen können, weil die Rechtslage nicht eindeutig geklärt zu sein scheint.
 
also eine kopie der rechnung übergeben, dass sollte reichen!
ich habe meinen alten ipod auch bei ebay verkauft und der käufer hatte 3 monate später auch probleme mit dem ipod. er hat aber ohne bedenken eine reparatur bekommen, obwohl er auf meinem namen registriert war. ob dies natürlich gesetzlich so ok war kann ich nicht sagen, aber apple hat zumindest bei meinem käufer keine schwierigkeit gemacht.

die "garantie" (1 jahr bei apple) ist ja nicht an den käufer gebunden sondern an das gerät. so habe ich das bis dato immer verstanden.
 
Wenn es sich um eine Garantieverlängerung handeln würde (AppleCare) müßte man bei Apple einen Antrag stellen, so steht es zumindest in der beiliegenden Broschüre. Scheint nach der Beschreibung relativ problemlos zu laufen. Könnte bei der normalen Garantie ähnlich sein. Ist halt auch die Frage, ob der iPod schon bei Apple registriert ist.....
 
Ja, der iPod ist schon bei apple registriert und etwa 3 Monate alt.
 
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