iPod Mini in Gold

  • Ersteller blubb<°(((((><>
  • Erstellt am
sir.hacks.alot schrieb:
Naja, mal nen extremes beispiel dazu wie ne Haftpflicht mit geliehenen Dingen funzt denke Das verdeutlicht das vielleicht so ein bischen.
Du leihst Dir ein Fahrrad und fährst damit jemanden an und legst Dich dann natürlich auch selber auf den Hals.
Die Versicherung kommt dann natürlich für den Schaden desjenigen auf den Du angefahren hast, jedoch nicht für den Schaden an dem geliehenen Fahrrad.
Es geht tatsächlich darum, ob Die Sachen die Du zerstörst sich in deinem Besitz befinden.
In dem Fall von dem iPod heisst das, wenn Dir der iPod vom Balkon fällt und der zufällig jemandem auf den Kopf fällt wird natürlich der Schaden des Betroffenen ersetzt, jedoch nicht der iPod.

greetz Thomas


Ich weiss nicht ob es in Deutschland anders ist, aber in der Schweiz hat das Velo - Fahrrad eine eigene Haftpflicht, egal wer damit fährt, und das zahlt der Eigentümer, die ist obligatorisch für alle Fahrräder. Beim Auto muss man explizit einen Zusatz in die Police nehmen um komplett versichert zu sein, ist eigentlich nicht so viel (etwa 60 bis 80 CHF / Jahr). Sonst ist es so wie oben mit dem Fahrrad... den Schaden den Du mit dem Auto machst übernimmt deine Haftpflicht, die des Auto's nur wenn du die Zusatzpolice hast, grundsätzlich ist die aber nicht dabei.

Der Fall mit der Vase ist nicht ganz einfach... ruf doch der Versicherung und Frag einfach :D


PS: sir.hacks.alot, kennste sir-clan ? bzw. sir_smoke_alot?
 
Zuletzt bearbeitet:
yosemite schrieb:
Der Fall mit der Vase ist nicht ganz einfach... ruf doch der Versicherung und Frag einfach :D

Naja, so sehr ineterssiert es mich dann doch nicht :D ;)
 
geliehene sachen kann man zusatzversichern, ist aber generell nicht dabei:

Ausgeschlossen sind u.a. Haftpflichtansprüche
4. wegen Schäden an fremden Sachen, die geliehen, gemietet, gepachtet oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die der Versicherungsnehmer durch verbotene Eigenmacht erlangt hat (§ 4 Ziff. I, 6. a) AHB). Mietsachschäden / Haftpflicht

http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Ausschluesse_Haftpflicht.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na dann hat sich für den Threadersteller die Option "Versicherung" ja wohl erledigt. Schade für ihn....
 
Es kommt drauf an, ob er sich den iPod geliehen hat (mit dem Wissen des Besitzers) oder ob er ihn sich genommen hat ohne das Wissen des Besitzers. Ob hierbei die ausgeschlossene "verbotene Eigenmacht" zum Tragen kommt, entzieht sich jedoch meinem Wissen.
Ich würde einfach die Versicherung anrufen und es ihnen genau so schildern, wie es passiert ist.
 
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