iPod Mini 4G all inclusive

Dogio schrieb:
Das steht da doch gar nicht.

Da steht: sofern es ein Gesetz gibt, dass dem Kunden ein Widerrufsrecht EINRÄUMT, findet das BGB-Gesetz Anwendung.
Stimmt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D
 
netzwerk schrieb:
@Meerjungfrauman: Das ist eindeutig Betrug und so etwas sollte man nicht tun. Keep clean!


Vielleicht will ich ihm/ihr den ja schenken und deswegen bestellt er/sie es gleich über den Apple Edu Store, will ihna ber dann doch nicht.

Mein Gott, diese 16 €uro sind bestimmt dafür verantwortlich das Apple konkurs geht :rolleyes:
 
Meerjungfrauman schrieb:
Vielleicht will ich ihm/ihr den ja schenken und deswegen bestellt er/sie es gleich über den Apple Edu Store, will ihna ber dann doch nicht.

Mein Gott, diese 16 €uro sind bestimmt dafür verantwortlich das Apple konkurs geht :rolleyes:
Es wurden bereits Menschen in Deutschland verurteilt, weil sie ein Schokoriegel gestohlen haben. Man ist dann vorbestraft - ob sich das allerdings wegen eines Schokriegels lohnt weiß ich nicht. Erzähl diese "Geschichte" mal Apple. Die sehen das bestimmt anders, auch bei 16 Euro.
 
In dem konkreten Fall isses wurscht. Sie ist Schülerin und wird dieses Jahr 18, die paar Monate, die sie den iPod dann "illegal" besitzt machen Apple auch nicht arm.
 
Shetty schrieb:
In dem konkreten Fall isses wurscht. Sie ist Schülerin und wird dieses Jahr 18, die paar Monate, die sie den iPod dann "illegal" besitzt machen Apple auch nicht arm.
Mal abgesehen davon, dass ich mich hier bezüglich der Gesetze und des Betrugs überhaupt nicht rechtfertigen brauche, verstehe ich nicht, wie man als 17-jähriger Mensch einen iPod "illegal" kaufen kann. Sie ist beschränkt Geschäftsfähig und kann somit mit Einwilligung oder Zustimmung der gesetzlichen Vetreter gültige Willenserklärungen abgeben.
 
Hallo,

Du könntest versuchen den Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten. Fraglich ist aber ob ihr den Verkäufer nach der längeren Akkulaufzeit gefragt habt.

Viele Grüße
Michael
 
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netzwerk schrieb:
Mal abgesehen davon, dass ich mich hier bezüglich der Gesetze und des Betrugs überhaupt nicht rechtfertigen brauche, verstehe ich nicht, wie man als 17-jähriger Mensch einen iPod "illegal" kaufen kann. Sie ist beschränkt Geschäftsfähig und kann somit mit Einwilligung oder Zustimmung der gesetzlichen Vetreter gültige Willenserklärungen abgeben.

Zweifelhaft mit Verweis auf den so genannten Taschengeldparagraphen:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
 
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Dogio schrieb:
Zweifelhaft mit Verweis auf den so genannten Taschengeldparagraphen:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Warum meine absolut korrekte Subsumtion des Falles, der 17-jährigen, zweifelhaft ist kann ich nicht nachvollziehen. Immerhin handelt es sich bei einem iPod um ca. 200€ und das ist verhältnismäßig viel Geld. Aber du hast Recht; der Taschengeldparagraph wäre eine mögliche Argumentation.
 
netzwerk schrieb:
Warum meine absolut korrekte Subsumtion des Falles, der 17-jährigen, zweifelhaft ist kann ich nicht nachvollziehen. Immerhin handelt es sich bei einem iPod um ca. 200? und das ist verhältnismäßig viel Geld. Aber du hast Recht; der Taschengeldparagraph wäre eine mögliche Argumentation.

Erweitern lässt die Argumentation, dass heutzutage Teenager, vorallem wenn bereits 17 Jahre, durchaus über Summen wie 200EUR verfügen können.
 
Hallo?????

also auf gesetzen rumzureiten wäre in dem Fall keine Lösung. Weder für euch noch für Vobis. Recht haben und bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe. nebenbei muss bei der 17jährigen die Eltern antanzen und darlegen, dass die Tochter das nciht durfte...naja und ich denke der Taschengeldparagraph greift locker, denn das sind evtl 4-5Monate sparen... also was solls.
Ich würde zu Vobis gehen, sagen, dass es der neue iPod Mini hätte sein sollen und der Verkäufer gesagt hatte es wäre jener. Ihr daheim festgestellt habt, das er es nicht ist (wegen Netzteil, FW Kabel) und ihr ihn somit zurückgeben wollt.
Bietet unbedingt an, den neuen mitnehmen zu wollen, darauf lassen sich Händler eher ein, da sie das Geld/Kunden nicht komplett verlieren...

Also, auf gehts

achja: die Fehlberatung könnt ihr ansprechen, wenn der Verkäufer es von sich weist, naja... aber ihr ward ja zu zweit, von daher...Aussage gegen Aussage...
 
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funkestern schrieb:
Hallo?????

also auf gesetzen rumzureiten wäre in dem Fall keine Lösung. Weder für euch noch für Vobis. Recht haben und bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe.

Ja schon, aber so ein akademischer Streit macht auch mal Spaß
 
netzwerk schrieb:
Mal abgesehen davon, dass ich mich hier bezüglich der Gesetze und des Betrugs überhaupt nicht rechtfertigen brauche, verstehe ich nicht, wie man als 17-jähriger Mensch einen iPod "illegal" kaufen kann. Sie ist beschränkt Geschäftsfähig und kann somit mit Einwilligung oder Zustimmung der gesetzlichen Vetreter gültige Willenserklärungen abgeben.

Es geht um Folgendes: Wenn wir es schaffen, den iPod bei Vobis erfolgreich zurückzugeben, und auch das Geld zurückbekommen, könnte ich ihr im Edu-Store einen neuen iPod bestellen, für 183,- Euronen inkl. Lasergravur. Sie wird dieses Jahr 18 und ist damit eine Edu-Store-berechtigte 18-jährige Schülerin. Also darf sie den iPod Mini aus dem Edu-Store haben. Klar soweit?
 
Dogio schrieb:
Das steht da doch gar nicht.

Da steht: sofern es ein Gesetz gibt, dass dem Kunden ein Widerrufsrecht EINRÄUMT, findet das BGB-Gesetz Anwendung.
Du brauchst trotzdem kein weiteres Gesetz für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, siehe dazu §312d BGB (wie schon von netzwerk angesprochen).

Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, das ist im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 ins BGB gewandert.

Snoop
 
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