iPod aus USA

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johannesbrunner

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Hallo,
könnte günstig an nen amerikanischen iPod rankommen (Nano oder Video).
Nun meine Frage: ist das irgendwie ein Unterschied oder könnte es irgendein Problem geben?
Kann man dann auch ne deutsche Software drauf spielen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,
Johannes
 
keine probleme,
software ist international.
kannst in den optionen auf deutsch stellen
 
Super - Vielen lieben Dank!
Macuser.de - da wird dir geholfen! Cool
 
Vergiss die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. den Zoll nicht,
 
Pingu schrieb:
Vergiss die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. den Zoll nicht,
... und auch nicht, dir die amerikanische VAT am Flughafen vor Abflug ausbezahlen zu lassen. :D
 
Von der Technik her kannst du unbesorgt sein, du wirst aber einen Adapter für den Stecker brauchen; Kostenpunkt vielleicht nen Euro. ;)

Bei der Einreise nach D würde ich das Ding aber in die Ohren Stopfen (also die Ohrstöpsel, nicht das ganze Gerät!!!) und die Verpackung separat ins große Gepäck stopfen, wegen des Zolls…
 
McOdysseus schrieb:
Von der Technik her kannst du unbesorgt sein, du wirst aber einen Adapter für den Stecker brauchen; Kostenpunkt vielleicht nen Euro. ;)

Bei der Einreise nach D würde ich das Ding aber in die Ohren Stopfen (also die Ohrstöpsel, nicht das ganze Gerät!!!) und die Verpackung separat ins große Gepäck stopfen, wegen des Zolls…

McO, du Schlimmer - das ist ja Anstiftung zum Schmuggeln und zur Steuerhinterziehung... :D
 
und wie wär dass denn wenn man sich in seinem usa aufenthalt ein macbook kaufen würde.....das kann man sich ja auch in die ohren stopfen und die verpackung einchecken...
könnte man die 3monatsregel umgehen indem man das book vorher schon von nem bekannten kaufen lässt?
und: wieviel prozent kriegt man denn zurück bei der VAT?
 
Das ist ein Mythos, in den Staaten bekommt man von der sales tax nichts zurück. Im Gegenteil, bei der Einreise in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Gesamtbetrag berechnet.
Dagegen ist die sales tax in den verschiedenen Bundesstaaten und Städten unterschiedlich hoch. In Boston, MA liegt sie z.B. bei 0%, dagegen in Chicago, IL bei ca. 8.5%.

Außerdem müssen bei Umzungsgut die Geräte wesentlich länger im Eigentum liegen (6 oder gar 12 Monate). Weiterhin muss Umzugsgut angemeldet werden. Außerdem wie willst Du den Beamten weiß machen, dass es bereits seit über 6 Monaten Dein Eigentum ist, wenn Du nur ein paar Wochen drüben warst?

Also die Beamten sind nicht doof.

Alles andere ist Steuerhinterziehung bzw. Anstiftung und entsprechend strafbar. Wenn Ihr nicht wollt, dass der Thread zu gemacht wird, dann lasst es sein.

Außerdem benutzt die Suchfunktion; das Thema ist shcon tausendmal diskutiert worden.

Wer konkrete Fragen hat, ist am besten beim http://www.zoll.de aufgehoben. Ich habe mir sagen, lassen beantworten ggf. sogar Fragen per Telefon.
 
Der steuerfreibetrag für mitbringsel liegt bei 170.-€. Falls der wert der waren, die du mitbringst darunter liegen, ist eh keine einfuhumsatzsteuer fällig.
 
Pingu schrieb:
Das ist ein Mythos, in den Staaten bekommt man von der sales tax nichts zurück.
Richtig. Vor allem gibt es in den USA keine VAT, sondern Sales Tax. Das ist ein grosser und bedeutsamer Unterschied.
Pingu schrieb:
Im Gegenteil, bei der Einreise in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Gesamtbetrag berechnet.
Das weiss icht nicht, ich müsste mal auf meine Einfuhrformualer kucken. Ich dachte, die wären vom Betrag ohne Steuern ausgegangen.
Pingu schrieb:
Dagegen ist die sales tax in den verschiedenen Bundesstaaten und Städten unterschiedlich hoch. In Boston, MA liegt sie z.B. bei 0%, dagegen in Chicago, IL bei ca. 8.5%.
Und dann gibt es auch noch den Fall, dass man bei Versandhandel ausserhalb des Staates nichts zahlen muss. Schrecklich kompliziert.

Pingu schrieb:
Außerdem müss bei Umzungsgut die Geräte wesentlich länger im Eigentum liegen (6 oder gar 12 Monate). Weiterhin muss Umzugsgut angemeldet werden.

Richtig. Man muss 12 Monate dort gelebt haben, und die Ware muss sich 6 Monate in Deinem Eigentum befunden haben.
Pingu schrieb:
Also die Beamten sind nicht doof.
Richtig. Ich habe diese Umzugsgutgeschichte ja hinter mir, und kann sagen, sie sind auch keine Unmenschen. Zwischen Bettzeug, Geschirr und Kleidung haben sie mir auch geglaubt, dass die Stereoanlage und der Videorekorder schon älter waren (was auch so war, im Zweifel hätte ich auch die Quittung gehabt).

Pingu schrieb:
Alles andere ist Steuerhinterziehung bzw. Anstiftung und entsprechend strafbar. Wenn Ihr nicht wollt, dass der Thread zu gemacht wird, dann lasst es sein.
Außerdem benutzt die Suchfunkten; das Thema ist shcon tausendmal diskutiert worden.
Wer konkrete Fragen hat, ist am besten beim http://www.zoll.de aufgehoben. Ich habe mir sagen, lassen beantworten ggf. sogar Fragen per Telefon.

Richtig.

EDIT: Am Telefon muss man evtl. länger Warten, aber die Auskünfte sind sehr gut. Da ich regelmässig Computer hin- und hernehme habe ich da schon hervorragende Auskunft bekommen (z.B. zur temporären Ausfuhr).

Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
below schrieb:
Pingu schrieb:
Im Gegenteil, bei der Einreise in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Gesamtbetrag berechnet.
Das weiss icht nicht, ich müsste mal auf meine Einfuhrformualer kucken. Ich dachte, die wären vom Betrag ohne Steuern ausgegangen.
Das war keine Idee von mir, sondern von einem Zollbeamten aus einem anderen Forum: http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
Für die Berechnung der Steuern wird der Transaktionswert herangezogen. Transaktionswert ist im Falle der Kameraausrüstung meistens der Kaufpreis inklusive der Steuern des Ausfuhrlandes und der Transportkosten. Vereinfacht ausgedrückt wird der tatsächlich gezahlte Preis für die Ware als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Pingu
 
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