iPhone X Garantie und Gewährleistung

  • Ersteller Rosettenharfe69
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Ich persönlich kenne keinen Fall, in dem Apple sich im Moant 13-24 aus der Gewährleistung mit der Begründung "Beweislastumkehr" gestohlen hat.
Ich kenne nur Fälle, bei dem das Gerät ohne Probleme repariert oder ausgetauscht wurde, wenn diese bei Apple gekauft wurden.
Es dürfen nur keine signifikanten Beschädigungen am Gerät sein, die auf Sturz deuten lassen.

Exakt so ist es. Wenn das Gerät bei Apple gekauft wurde, hat man 2 Jahre keine Probleme, wenn das Gerät ohne Eigenverschulden defekt geht.
 
Hallo Apfelfreunde,

da das iPhone X nun knapp über einem Jahr auf dem Markt ist, bei zeitigen Käufern demzufolge die Garantie vorbei ist, möchte Ich gern eure Erfahrungen lesen bezüglich folgendem Szenario:

iPhone X ist defekt, Garantie vorbei, kein AppleCare abgeschlossen - Keine sichtbaren physikalischen Schäden, keine Einwirkung von Wasser etc. Also spontanes Versagen des Gerätes. Was ist nun mit den knapp 600€ Reparaturkosten?



Nun meine Erfahrungen erstmal dazu, welche ich in den kommenden Tagen ergänzen werde:

Iphone X Display ist plötzlich schwarz, keine Reaktion auch auf "blinde" Eingaben.
Support kontaktiert - dieser meinte, dass ich aus der Garantie bin und keine Möglichkeit der kostenlosen Reparatur habe.
Maximal durch den Händler, falls ich es über einem Händler erworben habe. Dies habe ich nicht. Ich habe es direkt bei Apple damals gekauft.
Langes Hin und Her- Diskutieren, ob da nicht irgendwas geht, da keine äußerlichen Einflüsse das Gerät kaputt gemacht haben, Garantie eben erst ausgelaufen ist, ich die Geräte immer sanft behandel......
Und ganz plötzlich rückt Apple mit der Sprache heraus, dass selbst die Apple Homepage an sich eine Art "Händler" ist und dass ich das Gerät einschicken soll und Apple es versucht über die Gewährleistung kostenlos zu reparieren.
Ich vermute die lassen sich erst nach langer Diskussion drauf ein, weil Apple ja Ihr AppleCare vertreiben will. Sonst würden ja weniger das Zusatzpaket kaufen.
Das Gerät wird morgen abgeholt und ich gebe Status- Update, sobald ich Info habe.


Vielleicht habt Ihr eien ähnlichen aktuellen Fall und könnt eure Erfahrungen teilen bzw. habt noch Geheimtips zur Vorgehensweise.



UPDATE:
Am Folgetag des Posts ist das Handy bereits abgeholt wurden (vorgestern), gestern kam die Mail, dass ich ein "neues" Gerät erhalte als Austausch, heute ist bereits DHL Express bei mir mit dem neuen X.
Also alles innerhalb von 3 Tagen. Apple ist super schnell!

Habe keinen Anruf bekommen und auch keine Mail, dass Kosten auf mich zukommen. Daher ist es über die Gewährleistung abgedeckelt - keinerlei Kosten!

Es müsste ja ein Refurbished iPhone sein, wenn ich mich richtig erinnere definitiv neue Hülle sowie neuer Akku, der Rest zusammegesetzt aus Neu- und Gebrauchtteilen.
Schöne Sache, wollte sowieso demnächst ein Akkutausch von Apple vornehmen lassen und spare mir den jetzt. Kapazität hat schon ziemlich nachgelassen, da ich es viel genutzt habe.
 
Na, das hört sich doch gut an. Ich denke man kann schlicht davon ausgehen, dass Apple selbst sehr gut weiß, wann sie für einen Fehler verantwortlich sind und wann nicht und ich denke nicht, dass sie den Kunden rechtlich austricksen würden, obwohl sie wissen, dass ein Fehler im zweiten Jahr eigentlich auf ihr Konto geht.

Problematiasch ist es oftmals einfach den einen "Frontdesk-Mitarbeiter" zu überwinden, der stur nach Plan arbeitet und keinerlei Entscheidungsspielraum hat.
 
Grundsätzlich hat im Prozess diejenige Partei einen Umstand zu beweisen, der für sie rechtlich günstig ist.
Grundsätzlich muss also der Käufer das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang beweisen. Die Beweislastumkehr gilt dagegen als Ausnahme in den ersten sechs Monaten (nicht wie hier oft gesagt ab dem siebten Monat) ab Gefahrübergang.
Es gibt ausführliche Rechtsprechung zu dem auch hier angesprochenem Problem der rechtlichen Behandlung von sog. Grundmangel und daraus resultierenden Mangelfolgeschäden. Vor Kurzem erst hat der BGH seine Rechtsprechung dazu grundlegend geändert, nachdem der EuGH ein Urteil des BGH gekippt hat.

So einfach wie hier im Thread die rechtliche Analyse betrieben wird, ist es, will ich damit nur sagen, bei weitem nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
UPDATE:
Am Folgetag des Posts ist das Handy bereits abgeholt wurden (vorgestern), gestern kam die Mail, dass ich ein "neues" Gerät erhalte als Austausch, heute ist bereits DHL Express bei mir mit dem neuen X.
Also alles innerhalb von 3 Tagen. Apple ist super schnell!

Habe keinen Anruf bekommen und auch keine Mail, dass Kosten auf mich zukommen. Daher ist es über die Gewährleistung abgedeckelt - keinerlei Kosten!

Es müsste ja ein Refurbished iPhone sein, wenn ich mich richtig erinnere definitiv neue Hülle sowie neuer Akku, der Rest zusammegesetzt aus Neu- und Gebrauchtteilen.
Schöne Sache, wollte sowieso demnächst ein Akkutausch von Apple vornehmen lassen und spare mir den jetzt. Kapazität hat schon ziemlich nachgelassen, da ich es viel genutzt habe.
#Rosettenharfe,
Ob apple die Gewährleistung anerkennt oder dir aus Kulanz das X ersetzt, bleibt aber offen, wobei das für dich ja auch egal ist. Oder hast du eine Gewährleistung bestätigt bekommen?
Gruss, Ciccio
 
#Rosettenharfe,
Ob apple die Gewährleistung anerkennt oder dir aus Kulanz das X ersetzt, bleibt aber offen, wobei das für dich ja auch egal ist. Oder hast du eine Gewährleistung bestätigt bekommen?
Gruss, Ciccio

Die einzigste Info ist diese hier:

"Abdeckung
Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen glauben wir, dass Ihre Reparatur von der Garantie, einem AppleCare-Produkt, einem Apple-Reparaturprogramm oder den Verbraucherschutzgesetzen abgedeckt ist. Das bedeutet, dass keine weiteren Kosten anfallen sollten. Wir werden Sie kontaktieren, falls wir Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Abdeckung haben."

Danach kam keine weitere Info. Auch nicht über den Reparaturstatus in meinem Account.
 
Grundsätzlich hat im Prozess diejenige Partei einen Umstand zu beweisen, der für sie rechtlich günstig ist.
Grundsätzlich muss also der Käufer das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang beweisen. Die Beweislastumkehr gilt dagegen als Ausnahme in den ersten sechs Monaten (nicht wie hier oft gesagt ab dem siebten Monat) ab Gefahrübergang.
Es gibt ausführliche Rechtsprechung zu dem auch hier angesprochenem Problem der rechtlichen Behandlung von sog. Grundmangel und daraus resultierenden Mangelfolgeschäden. Vor Kurzem erst hat der BGH seine Rechtsprechung dazu grundlegend geändert, nachdem der EuGH ein Urteil des BGH gekippt hat.

So einfach wie hier im Thread die rechtliche Analyse betrieben wird, ist es, will ich damit nur sagen, bei weitem nicht.

Ich denke das sehen alle hier so – Uneinigkeit besteht allenfalls bzgl. dessen, was als juristischer Beweis hinreichend ist.

ABER: was bei diesem Thema immer außer acht gelassen wird: sämtliche gesetzlichen Maßgaben sind sowieso nur relevant, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Im Endeffekt gehe ich davon aus, dass Apple auch im zweiten Jahr die kostenlose Reparatur eines Geräts nicht verweigern würde, wenn sie wissen, dass das Gerät mangelhaft war, es der Kunde nur nicht beweisen kann. Die Annahme ist im Einklang mit dem Vorgehen im geschilderten Fall.
 
Dann ist wohl alles gut !
 
Ich persönlich kenne keinen Fall, in dem Apple sich im Moant 13-24 aus der Gewährleistung mit der Begründung "Beweislastumkehr" gestohlen hat.
Ich kenne nur Fälle, bei dem das Gerät ohne Probleme repariert oder ausgetauscht wurde, wenn diese bei Apple gekauft wurden.
Es dürfen nur keine signifikanten Beschädigungen am Gerät sein, die auf Sturz deuten lassen.

Das kenne ich sogar innerhalb der Garantie ganz anders. Vor allem 20jährige Geniusse im Store, die vor Arroganz fast platzen.
 
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Reaktionen: mausfang
Bei uns auch so, dass Apple sehr kundenfreundlich ist. Mein iPhone SE ist nach 2 1/2 Jahren kaputt gegangen, und ich brachte es zum Apple Store.

»Garantie ist abgelaufen, wo hat du das Gerät gekauft?«
»Hier im Store.«
»Ok, bekommst ein neues iPhone, musst nur unterschreiben, dass du dich auf dein Reklamationsrecht berufst.«
(Wir haben 3 Jahre Reklamationsrecht [Gewährleistung])
 
Wenn Kosten anfallen würden, hättest Du IMHO das Gerät nicht bekommen ohne diese vorher bezahlt zu haben.

Exakt. Apple würde nie ein Austauschgerät senden ohne vorher die Kreditkarte zu belasten. Also das ist glasklar.
 
Also ich bin schon irgendwie glücklich mit dem neuen Austausch- X .... Ungewohnt lange Akkuflaufzeit auf einmal :)
 
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