iPhone X Garantie und Gewährleistung

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Hallo Apfelfreunde,

da das iPhone X nun knapp über einem Jahr auf dem Markt ist, bei zeitigen Käufern demzufolge die Garantie vorbei ist, möchte Ich gern eure Erfahrungen lesen bezüglich folgendem Szenario:

iPhone X ist defekt, Garantie vorbei, kein AppleCare abgeschlossen - Keine sichtbaren physikalischen Schäden, keine Einwirkung von Wasser etc. Also spontanes Versagen des Gerätes. Was ist nun mit den knapp 600€ Reparaturkosten?



Nun meine Erfahrungen erstmal dazu, welche ich in den kommenden Tagen ergänzen werde:

Iphone X Display ist plötzlich schwarz, keine Reaktion auch auf "blinde" Eingaben.
Support kontaktiert - dieser meinte, dass ich aus der Garantie bin und keine Möglichkeit der kostenlosen Reparatur habe.
Maximal durch den Händler, falls ich es über einem Händler erworben habe. Dies habe ich nicht. Ich habe es direkt bei Apple damals gekauft.
Langes Hin und Her- Diskutieren, ob da nicht irgendwas geht, da keine äußerlichen Einflüsse das Gerät kaputt gemacht haben, Garantie eben erst ausgelaufen ist, ich die Geräte immer sanft behandel......
Und ganz plötzlich rückt Apple mit der Sprache heraus, dass selbst die Apple Homepage an sich eine Art "Händler" ist und dass ich das Gerät einschicken soll und Apple es versucht über die Gewährleistung kostenlos zu reparieren.
Ich vermute die lassen sich erst nach langer Diskussion drauf ein, weil Apple ja Ihr AppleCare vertreiben will. Sonst würden ja weniger das Zusatzpaket kaufen.
Das Gerät wird morgen abgeholt und ich gebe Status- Update, sobald ich Info habe.


Vielleicht habt Ihr eien ähnlichen aktuellen Fall und könnt eure Erfahrungen teilen bzw. habt noch Geheimtips zur Vorgehensweise.
 
Im zweiten Jahr hast du ja die Gewährleistung... KEINE Garantie!!!... darauf musst du pochen und solang man dir keine unsachgemäße Handhabung nachweisen kann, besteht hier auch kein Grund, das Gerät nicht zu reparieren. Du hast aber keinen Anspruch auf den "Komfort" eines Apple Care Plans, wie z.B. ein sofortiges Ersatzgerät oder ähnliches.
Lies dir auch mal https://www.macwelt.de/ratgeber/iPh...aehrleistung-oder-selbst-zahlen-10090664.html durch.
 
und solang man dir keine unsachgemäße Handhabung nachweisen kann, besteht hier auch kein Grund, das Gerät nicht zu reparieren.
Naja, so einfach ist das nicht.....
Die Gewährleistung ist ab dem 7. Monat eigentlich nichts mehr wert und du bist sehr auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Er muss dir gar nichts mehr machweisem, sondern du musst eigentlich nachweisen, dass der Fehler bzw. die Fehlerursache bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
 
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Meine Erfahrung mit Apple diesbezüglich ist seit ca. dem iPhone 6S, dass Geräte, die bei Apple direkt erworben wurden im 2. Jahr (also Garantie rum, Gewährleistung noch da) wie mit Garantie behandelt werden. Zumindest an der Genius Bar im Store wo ich das Gerät erworben habe. Ein Anrecht darauf hat man aber nicht.
 
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Im zweiten Jahr hast du ja die Gewährleistung... KEINE Garantie!!!... darauf musst du pochen und solang man dir keine unsachgemäße Handhabung nachweisen kann, besteht hier auch kein Grund, das Gerät nicht zu reparieren. Du hast aber keinen Anspruch auf den "Komfort" eines Apple Care Plans, wie z.B. ein sofortiges Ersatzgerät oder ähnliches.

Wichtig hier ist aber, dass der Anspruch gegenüber dem Verkäufer besteht, nicht gegenüber Apple.
 
Meine Erfahrung mit Apple diesbezüglich ist seit ca. dem iPhone 6S, dass Geräte, die bei Apple direkt erworben wurden im 2. Jahr (also Garantie rum, Gewährleistung noch da) wie mit Garantie behandelt werden. Zumindest an der Genius Bar im Store wo ich das Gerät erworben habe. Ein Anrecht darauf hat man aber nicht.
Ich kann ähnliches berichten. Allerdings nur mit Geräten bis zum iPhone 5. Seither hatte ich keinen Termin mehr nötig an der Bar. Wäre interessant zu wissen, ob Apple immernoch sehr kulant ist oder ob sie die Einstellung bereits geändert haben.
 
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Rein rechtlich ist die Sache klar.

1. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Kunden. Wurde sie eingeräumt, muss sie natürlich auch gemäß BGB gewährt werden.
2. Die von Apple gewährte einjährige Garantie ist abgelaufen. Ergo besteht auch kein Garantieanspruch gegenüber Apple mehr.
3. Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt. Sie beträgt bis auf wenige Ausnahmen zwei Jahre und regelt die Beziehung zwischen Käufer und Händler. Dabei muss der Mangel bereits zum Gefahrenübergang vorgelegen haben. Tritt er erst danach auf, greift die Gewährleistung nicht. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Gefahrenübergang liegt die Beweislast, dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang vorgelegen hat, beim Händler. Danach greift die so genannte Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorgelegen hat. Im vorliegenden Fall sehe ich keinen Gewährleistungsanspruch mehr gegenüber Apple, die hier ebenfalls als Händler auftreten.
4. Alles außerhalb der Garantie und der Gewährleistung basiert auf Kulanz durch den Hersteller oder den Händler. Einen Rechtsanspruch hat man hier nicht. Außnahme: Man kann nachweisen, dass der Hersteller oder der Händler seinen Kunden gegenüber in bestimmten Fällen immer kulant gehandelt hat. Dann kann man im Rahmen der Gleichstellung und ggf. des nicht gesetzlich verankerten Gewohnheitsrechts ebenfalls auf Kulanz pochen.

Es könnte sein, dass man im vorliegenden Fall auf Punkt 4 bestehen kann. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass man - falls Apple sich hier nicht kulant zeigen sollte - eher schlechte Karten hat. Trotzdem ist der Fall interessant, da er ggf. auch für andere Käufer in derselben Situation von Bedeutung sein könnte.
 
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Danach greift die so genannte Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorgelegen hat. Im vorliegenden Fall sehe ich keinen Gewährleistungsanspruch mehr gegenüber Apple, die hier ebenfalls als Händler auftreten.

Wenn ein Handy-Display nach einem Jahr einfach schwarz bleibt und das Handy normal benutzt wurde, d.h. keinerlei Anzeichen von Gewalteinwirkung oder sonstigem zu sehen ist, dann ist davon auszugehen, dass der *zugrunde liegende* technische Mangel bereits beim Gefahrübergang bestanden hat.
Ich denke so würde das auch jeder Richter sehen, weswegen ich die Gewährleistung auch nach der Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten keinesfalls als wertlos ansehen würde.

Die Frage ist immer nur: muss man sein Recht durchsetzen, oder lenkt der Verkäufer schon vorher ein.
 
d.h. keinerlei Anzeichen von Gewalteinwirkung oder sonstigem zu sehen ist, dann ist davon auszugehen, dass der *zugrunde liegende* technische Mangel bereits beim Gefahrübergang bestanden hat.

Wie kommst du denn da drauf? Ein derartiger Mangel kann auch erst später auftreten. Hätte er bereits beim Gefahrenübergang existiert, wäre das Display ja bereits dann schwarz gewesen. Zudem liegt es mittlerweile am Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag. Kann er das nicht zweifelsfrei tun, bleibt einem Richter nichts anders übrig, als zu Gunsten der Gegenpartei zu entscheiden.
 
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Ich kann da nicht vom iPhone sprechen aber hatte einen ähnlichen Fall bezüglich Garantie von Apple und Gewährleistung vom Händler Amazon

Mein thubderbolt Display hatte nach fast 2 Jahren den Geist aufgegeben (komische Flecken Bildung im Display Bereich)
Apple hat da knallhart gesagt, keine Garantie mehr, Panelaustauschen Kostenvoranschlag 350-400€
Amazon angeschrieben, das komplette Geld wieder bekommen 1 Woche bevor 2 Jahre Gewährleistung rum waren

Falls du das iPhone nicht direkt bei Apple gekauft hast, versuche es mal über den Händler
 
Wie kommst du denn da drauf? Ein derartiger Mangel kann auch erst später auftreten. Hätte er bereits beim Gefahrenübergang existiert, wäre das Display ja bereits dann schwarz gewesen.

Der zugrundle liegende Mangel ist aber nicht das schwarze Display, sondern z.B. eine schlecht ausgeführte Verbindung, ein Wackelkontakt, etc.
Letztenendes würde ein Richter sich überlegen, auf Welche Art und Weise der Kunde überhaupt diesen Defekt hätte herbeiführen können. "Schuld" ist im juristischen Sinne nicht als wissenschaftlicher Beleg zu verstehen. Die nach menschlichem Ermessen zu bewertende Unmöglichkeit einen Schaden zu verursachen dürfte in der Praxis schon ausreichen.

Und ev. kannst Du das ja beantworten: wie kann der TE einen solchen Schaden verschulden, wenn an dem Gerät keinerlei Spuren von Gewalteinwirkungen feststellbar sind?
 
Und ev. kannst Du das ja beantworten: wie kann der TE einen solchen Schaden verschulden, wenn an dem Gerät keinerlei Spuren von Gewalteinwirkungen feststellbar sind?
z.b. durch falsche lagerung oder benutzung bei zu hoher/ zu niedriger temperatur oder zu hoher luftfeuchtigkeit.
 
Ich persönlich kenne keinen Fall, in dem Apple sich im Moant 13-24 aus der Gewährleistung mit der Begründung "Beweislastumkehr" gestohlen hat.
Ich kenne nur Fälle, bei dem das Gerät ohne Probleme repariert oder ausgetauscht wurde, wenn diese bei Apple gekauft wurden.
Es dürfen nur keine signifikanten Beschädigungen am Gerät sein, die auf Sturz deuten lassen.
 
Interessant in dem Zusammenhang:

Greift aber im vorliegenden Fall nicht. In dem von dir zitierten Beitrag geht es um die nicht mehr notwendige Unterscheidung zwischen Grundmangel und Mangelsymptom innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang, also innerhalb des Zeitraums, binnen der der Händler beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Hier wird nun zu Gunsten des Käufers entschieden, da der Grundmangel als ursächlich für das Mangelsymptom angenommen wird.

Im vorliegenden Fall sind wir aber bereits im Zeitraum der Beweislastumkehr. Und dafür ist das EuGH-Urteil nicht anwendbar. Sprich, der Käufer muss weiterhin beweisen, dass der Grundmangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Evtl. könnte man hier noch argumentieren, dass das der Fall ist, wenn er beweisen kann, dass das Mangelsymptom bereits innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang vorgelegen hat. Aber das wird in dem von dir zitierten Beitrag nicht diskutiert.

Letztenendes würde ein Richter sich überlegen, auf Welche Art und Weise der Kunde überhaupt diesen Defekt hätte herbeiführen können. "Schuld" ist im juristischen Sinne nicht als wissenschaftlicher Beleg zu verstehen. Die nach menschlichem Ermessen zu bewertende Unmöglichkeit einen Schaden zu verursachen dürfte in der Praxis schon ausreichen.

Nein, es geht weiterhin um klare Beweise und nicht um Indizien oder Vermutungen. Es geht also nicht darum, ob der Käufer den Mangel hätte verursachen können oder nicht, sondern darum, ob er klar beweisbar bei Gefahrenübergang vorlag oder nicht.
 
Ich kenne nur Fälle, bei dem das Gerät ohne Probleme repariert oder ausgetauscht wurde, wenn diese bei Apple gekauft wurden.

Was zeigt, dass Apple hier in der Regel kulant ist. Allerdings dürfte es schwierig sein, hieraus ein grundsäztliches Recht für den Käufer abzuleiten, wenn sich Apple doch mal quer stellen sollte.
 
Amazon angeschrieben, das komplette Geld wieder bekommen 1 Woche bevor 2 Jahre Gewährleistung rum waren

Wann war denn das, wenn ich fragen darf?

Meine Erfahrung mit Amazon (meine Frau und ich sind Prime-Kunden und bestellen dort im Jahr durchaus für mehrere Tausend Euro) zeigt, dass Amazon hier mittlerweile nicht mehr ganz so kulant reagiert und gerne an die Hersteller verweist. Erst, wenn sich diese quer stellen, kann es sich lohnen, nochmals bei Amazon nachzuhaken. Allerdings wurde ich auch schon angeschrieben, dass ich zu viele Waren retourniert hätte (die meisten übrigens aufgrund von Reklamationen).

Meiner Frau wurde sogar kürzlich der Prime-Account gesperrt, weil es einen Fehler bei einem Bezahlvorgang gab, den sie nicht mal selbst verschuldet hatte. Hier muss man sich fragen, mit welcher Grundlage Amazon überhaupt den Prime-Account sperren kann, für den man ja sogar explizit bezahlt hat. Aber das ist ein anderes Thema.

Nichtsdestotrotz sind wir weiterhin gerne Kunde bei Amazon, weil viele Vorgänge einfach immer noch sehr unkompliziert abgewickelt werden können.
 
Wann war denn das, wenn ich fragen darf?

Das ist in der Tat schon "etwas" her. Würde jetzt grob 3-4 Jahre schätzen.
Ich habe aber generell bei Amazon keine Probleme bisher gehabt und wir schicken auch einiges zurück.
Hab auch ne zeitlang relativ viele Blu-rays zurück geschickt weil ich Steelbooks bestellt habe die Dellen hatten.
Bisher gab es da nichts negatives von Amazon
 
Greift aber im vorliegenden Fall nicht. In dem von dir zitierten Beitrag geht es um die nicht mehr notwendige Unterscheidung zwischen Grundmangel und Mangelsymptom innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang, also innerhalb des Zeitraums, binnen der der Händler beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Hier wird nun zu Gunsten des Käufers entschieden, da der Grundmangel als ursächlich für das Mangelsymptom angenommen wird.


Im vorliegenden Fall sind wir aber bereits im Zeitraum der Beweislastumkehr. Und dafür ist das EuGH-Urteil nicht anwendbar.


Das ist richtig, allerdings hast Du ja quasi in Abrede gestellt, dass es überhaupt einen Grundmangel gäbe, sondern implizit behauptet das Gerät müsse schon beim Gefahrübergang eine schwarzes Display gezeigt haben. Wenn es nun aber einen Grundmangel gibt, dann gibt es ihn auch nach mehr als 6 Monaten, nur wird dann eben nicht mehr *automatisch* zu Gunsten des Käufers entschieden.


Das bedeutet aber nicht, dass der Kunde machtlos ist, im schlimmsten Fall müsste er einen Sachverständigen zu Rate ziehen.
 
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