iPhone X & ACPP in den USA kaufen

Hättest du dich informiert würdest du den Unterschied zwischen
dem ACPP, den ich angesprochen habe, und AC+ kennen. Der ACPP stellt eine Garantieverlängerung dar und deckt, im Gegensatz zu AC+, keine eigenverschuldeten Schäden ab.

Tatsache ist, dass der Apple Store Schäden im Rahmen der Gewährleistung grundsätzlich erstmal nicht anders abhandelt als andere Händler. Unter bestimmen Voraussetzungen und mit etwas Glück gewährt Apple Kulanz. Dies entspricht aber nicht dem Regelfall, wie etwa von dir fälschlicherweise behauptet wurde.

Von daher solltest du dich an deiner eigenen Aussage orientieren. Erst informieren, dann nachdenken und im Anschluss schreiben. In diesem Sinne :D

Du weisst aber schon , dass es den ACPP gar nicht mehr offiziell bei Apple gibt, nur noch Restbestände bei Händlern? Insofern braucht man darüber nicht reden und dementsprechend kann man nur vom + reden, von was denn sonst?

Und ja, es ist der Regelfall zu 100%, dass Du bei in Apple Stores gekauften iPhones 2 Jahre lang Gewährleistung bekommst ohne Beweislastumkehr. Da behandelt Apple Schäden grundsätzlich anders als andere Händler. Das ist natürlich Kulanz, wird aber immer durchgeführt, ausser natürlich, die Geräte haben äussere Schäden etc. Und ja, das kann Apple natürlich morgen ohne Ankündigung ändern, den ACPP+ natürlich für bestehende Verträge nicht.
 
Du weisst aber schon , dass es den ACPP gar nicht mehr offiziell bei Apple gibt, nur noch Restbestände bei Händlern? Insofern braucht man darüber nicht reden und dementsprechend kann man nur vom + reden, von was denn sonst?

Und ja, es ist der Regelfall zu 100%, dass Du bei in Apple Stores gekauften iPhones 2 Jahre lang Gewährleistung bekommst ohne Beweislastumkehr. Da behandelt Apple Schäden grundsätzlich anders als andere Händler. Das ist natürlich Kulanz, wird aber immer durchgeführt, ausser natürlich, die Geräte haben äussere Schäden etc. Und ja, das kann Apple natürlich morgen ohne Ankündigung ändern, den ACPP+ natürlich für bestehende Verträge nicht.

Dass der ACPP nicht mehr offiziell von Apple angeboten wird, ändert nichts an meiner Aussage.

Weiterhin beharrst du auf deine Behauptung, welche schlichtweg nicht der Wahrheit entspricht und die du nicht abschließend belegen kannst.

Solange du deine Behauptung also nicht durch dementsprechende AGBs der Apple Stores oder sonstige Dokumente ausreichend und abschließend untermauern kannst, ist und bleibt es eine reine Behauptung deinerseits.
 
Du weisst aber schon , dass es den ACPP gar nicht mehr offiziell bei Apple gibt, nur noch Restbestände bei Händlern? Insofern braucht man darüber nicht reden und dementsprechend kann man nur vom + reden, von was denn sonst?

Und ja, es ist der Regelfall zu 100%, dass Du bei in Apple Stores gekauften iPhones 2 Jahre lang Gewährleistung bekommst ohne Beweislastumkehr. Da behandelt Apple Schäden grundsätzlich anders als andere Händler. Das ist natürlich Kulanz, wird aber immer durchgeführt, ausser natürlich, die Geräte haben äussere Schäden etc. Und ja, das kann Apple natürlich morgen ohne Ankündigung ändern, den ACPP+ natürlich für bestehende Verträge nicht.

Aber niemand gibt dir die Garantie, dass Apple in Zukunft die Gewährleistung von zwei Jahren noch so locker sieht.
Zudem gibt es den ACPP in Massen noch bei verschiedensten Händlern.

Meine Theorie ist, dass der ACPP weiterhin von Apple inoffiziell über Händler vertrieben wird. So viele Restbestände kann es doch gar nicht geben.
 
Aber niemand gibt dir die Garantie, dass Apple in Zukunft die Gewährleistung von zwei Jahren noch so locker sieht.

Erstens das und zweitens weiß niemand, wie Apple Stores das tatsächlich in der Realität handhaben.

lars_munich ist wohl kaum bei allen Reklamationen in Apple Stores weltweit persönlich anwesend. Daher ist seine, für ihn nicht belegbare Aussage, schlichtweg nichtssagend.

Ich zum Beispiel weiß von zwei Firmengeräten, die ebenfalls beim nahegelegenen Apple Store gekauft wurden. Gewährleistung bei unverschuldetem Defekt im zweiten Jahr Gewährleistung - Fehlanzeige. Das wars dann schon mit 100 Prozent Regelfall.

Widerum wurde mir bei meinem privaten Gerät, nach einem Sturz aus 30cm Höhe, ein defektes Display auf Kulanz getauscht. Das war eine feine Sache damals. Aber daraus kann ich nicht automatisch schließen, dass Apple sich in 100 Prozent vergleichbarer Fälle, ebenso kulant verhält.
 
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Ich zum Beispiel weiß von zwei Firmengeräten, die (…)

Da hast du's ja schon selbst gesagt. Gewährleistungsrechte stehen nur Verbrauchern zu. Bei Firmengeräten gibt es schlichtweg keine Gewährleistung.
 
Da hast du's ja schon selbst gesagt. Gewährleistungsrechte stehen nur Verbrauchern zu. Bei Firmengeräten gibt es schlichtweg keine Gewährleistung.

Jeder Privatmann kauft sein Gerät in der Firma selbst. Also kein gewerblicher, sondern ein privater Kauf. Firmenhandy hatte ich auf den Einsatzzweck bezogen. Hätte ich vielleicht direkt mit anmerken sollen. Das konnte man so nicht rauslesen.
 
Ob das Unternehmen kauft oder die einzelne Person ist irrelevant für die Frage, ob der Käufer Gewährleistungsrechte hat. Diese sind abhängig von der Zweckrichtung des Kaufes: Soll das Gerät überwiegend zur Ausführung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verwendet werden oder überwiegend für den privaten Gebrauch? Ist es erstem zuzurechnen, gibt es keine Gewährleistung.
 
Ob das Unternehmen kauft oder die einzelne Person ist irrelevant für die Frage, ob der Käufer Gewährleistungsrechte hat. Diese sind abhängig von der Zweckrichtung des Kaufes: Soll das Gerät überwiegend zur Ausführung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verwendet werden oder überwiegend für den privaten Gebrauch? Ist es erstem zuzurechnen, gibt es keine Gewährleistung.

Deine Aussage ist leider völlig falsch.
Ein Apple Store kann anhand der Kaufrechnung lediglich nachvollziehen, ob das Gerät gewerblich oder privat gekauft wurde.
Der Einsatzzweck ist für einen Apple Store nicht nachvollziebar. Somit kann der Einsatzzweck niemals als Grundlage zur Bemessung von Gewährleistungsansprüchen herangezogen werden.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das Folgendes: Kauft eine Person ein iPhone als Privatperson, unterliegt dieser Kauf der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistungsansprüche bleiben in diesem Fall, von einer beruflichen Nutzung, gänzlich unberührt.
 
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Mag sein, dass der Apple Store das nicht nachvollziehen kann. Rechtlich stehen einem Unternehmer (jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) keine Gewährleistungsrechte zu. Dass eine natürliche Person selbstverständlich mal als Unternehmer, mal als Privatperson (Verbraucher) auftritt, ist vollkommen logisch. Dass ein Händler, der mit natürlichen Personen handelt, nicht immer nachvollziehen kann, ob sein Gegenüber gerade als Unternehmer oder Verbraucher auftritt, ist damit auch logisch. An der rechtlichen Lage ändert das nichts.
 
Deine Aussage, dass Gewährleistungsansprüche lediglich mit dem Einsatzzweck des Gerätes gekoppelt sind ist und bleibt falsch.

Die Gewährleistungsansprüche ergeben sich daraus, ob der Käufer beim Kauf des Gerätes als Verbraucher oder Unternehmer aufgetreten ist. Ein Verbraucher, der sein Smartphone auch beruflich nutzt, wird rechtlich nicht direkt zum Unternehmer.
 
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iPrank, sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ..... ;)
 
wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ..... ;)

Seh ich genauso. Deswegen halte dich doch bitte zukünftig an diese Aussage :cool:
Dass du hier eher durch unterschwellige Provokation denn mit fundierten Wissen aufwarten kannst, habe ich bereits bemerkt.
 
Hallo,

ich wollte das iPhone X von einem Freund, der vor 3 Monaten in Florida gekauft hat zu kaufen.
Wollte fragen, ob ich für das Gerät diesen AppleCare Protection Plan iPhone registrieren kann?
 
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