iPhone Wie Wandlung einfordern? Erfahrungen gesucht.

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davedevil

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iPhone 5s kurz vor Ablauf der Garantie wurde seitens Apple gegen ein refurbished getauscht. 2 Tage später wurde das ausgetauschte iPhone wieder getauscht. Nachdem ich heute endlich das ausgetauschte iPhone am Start hatte merke ich jetzt, dass die Kamera nicht funktioniert, nur die Frontkamera schießt Bilder, die Hauptkamera zeigt schwarz.

Hat einer Erfahrung wie Apple das handhabt oder einen Tipp darauf, wie ich upgraden kann bzw Wandlung? Ich habe kein Bock auf ein weiteres refurbished iPhone und es wurde bereits zweimal getauscht.

Danke. Meine Urlaubskamera ist damit dahin. Toll.

Euch danke für Tipps.
 
Ich denke da bleibt dir nichts anderes über als nochmal mit Apple in Kontakt zu treten und das Gerät austauschen zu lassen.
 
Lass halt direkt im Store tauschen und checke das Gerät gleich vor Ort durch. :)
Erfahrungsgemäss bleibt dir eigentlich nur diese Möglichkeit.

PS: Für die Wandelung des Kaufvertrags müsste das (originale) Gerät direkt bei Apple gekauft worden sein.
 
Bei Wandlung muss glaube ich auch dreimal der gleiche Fehler vorherrschen. Korrigiert mich, wenn es anders ist.

Mein iPhone 6s hatte ich direkt bei Apple gekauft und nach dreimal Staub nach 1,5 Jahren gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück gegeben und auf das iPhone 7 upgedradet.
 
2 mal bei Wandlung. Mir geht es darum, wie man Apple dazu überredet, das auch zu machen.

Schatzfinder. Sehr hilfreich. Du bist doch sonst der, der auf Präzision rumreitet. Worauf genau bezieht sich also Deine Antwort?
 
auf die einzige frage, die du gestellt hast!
 
2 mal bei Wandlung. Mir geht es darum, wie man Apple dazu überredet, das auch zu machen.
Ajo. Es muss eben 2x versucht worden sein den gleichen Fehler zu beheben. Ansonsten wohl eher weniger Chancen.
 
Wandlung einfordern...
Daher Erfahrung gesucht?

Seit wann resultieren aus Erfahrungen ein Rechtsanspruch? Wenn 100 Leute aus Kulanz einen Tausch bekommen und diese Erfahrung mitteilen - resultiert bei Besitzer 101 daraus immer noch kein Rechtsanspruch daraus.

Entweder man hat rechtlich den Anspruch auf Wandlung oder eben nicht. Dazu gibt es klare Gesetze und dazu braucht es keine Erfahrungen... ;)
 
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So. ich nochmal. Das 2te getauschte Gerät (sprich 2.Reparaturversuch) ist offiziell defekt, Kamerasensor, nachdem mir der Grünschnabel im Store weiß machen wollte, das Backup sei es ganz gewiss und er könne da nix machen. Zudem sporadische Neustarts vermutlich durch Überhitzung sind dazu gekommen.

Apple Hotline hat behauptet, Wandlung bestehe erst beim dritten Mal, das Gesetzbuch sieht das anders. Nur leider verweigert Apple die Wandlung und die für mich persönlich erreichbare Service Support MA reagiert nicht auf Mails und die Nummer ist nicht erreichbar, die in Ihren Kontaktdaten steht.

Ganz ehrlich. Wenn ich keinen Service will kaufe ich mir Samsung oder Sony und spare wenigstens Geld. Das Gerät wurde innerhalb der Garantie reklamiert und beide Versuche Fehler zu beheben führten zu neuen Fehlern. Ich weigere mich noch ein refurbished Gerät zu testen (das Spiel hatte ich mal mit einem anderen iPhone, 5x getauscht dank mehrfacher Defekt.).

Hat jemand noch Kontaktdaten zu Apple oder kann mir sagen, wie ich zu höheren Support Leveln komme? Und nein. Ich gehöre nicht zu den Deutschen, die mit dem RA drohen. Da habe ich keinen Bock drauf. Ich will einfach ein 5s, das sauber funktioniert. Beide Austauschgeräte waren von Anfang an kaputt.
 
Du hast weiterhin kein Recht auf Wandlung da es ein anderer Fehler ist.
 
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Du hast weiterhin kein Recht auf Wandlung da es ein anderer Fehler ist.

Wo ist das nachzulesen.

Fakt ist. Der Appleservice hat mir zwar Freitag ein neues Gerät versprochen, ich halte aber immer noch keins in Händen. Das iphone hingegen hat immer mehr Macken entwickelt und ist nahezu unbenutzbar. Der Service war früher deutlich besser. Vermutlich verbockt durch all die mutwilligen Tauscher, wenn mal ein Kratzer im Chromrahmen war etc.
 
BGB §437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, ... nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern ...

BGB §439 Nacherfüllung
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...

D.h. Du musst dem Händler 2 mal die Gelegenheit zur Reparatur geben. Funktioniert das Gerät dann immer noch nicht, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, d.h. Dein Geld zurück verlangen.

Und bevor jetzt weiter fälschlicherweise darauf herumgehackt wird, daß es sich jeweils um den selben Mangel handeln müsse, hier die Klarstellung: Das muss es grundsätzlich nicht.
Zitat:
LG Berlin 18. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 01.06.2006
Aktenzeichen: 18 O 487/05

23 Zwar hat der Verkäufer grundsätzlich vorrangig das Recht, die Nachbesserung, insbesondere in Form der Reparatur auszuüben; insoweit geht der Gesetzgeber, worauf sich die Beklagte hier beruft, davon aus, dass ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach einem zweiten erfolglosen Versuch indiziert ist (§ 440 S.2 BGB). Abzustellen ist dabei aber, entgegen der Ansicht der Beklagten, nicht auf jeden auftretenden Mangel für sich, sondern auf das Fahrzeug als Ganzes, denn dieses ist der Kaufgegenstand, die Sache nämlich, in Bezug auf die eine Beseitigung des Mangels verlangt bzw. angedient werden kann.

24 Insoweit folgt das Gericht der (z.B. bei Reinking/Eggert vertretenen) Gegenauffassung, nach der wegen jedes einzelnen Mangels ein zweimaliges Fehlschlagen der Nachbesserung darzulegen sei, nicht.

25 Es macht nämlich keinen Unterschied, ob das Fahrzeug wegen ein und desselben Mangels ein drittes Mal in die Werkstatt müsste oder wegen eines dritten auftretenden Mangels, da sich das Fahrzeug selbst in beiden Fällen als zweimal erfolglos repariert erweist. Der Käufer allgemein, wie der Kläger hier, kauft eben nicht Einzelteile wie Navigationssystem, Telefon, Getriebe usw., die jeweils zweimal nachgebessert werden dürften, sondern eine Sachgesamtheit, die nach den in § 433 Abs.1 S. 2 bestimmten Hauptleistungspflichten der Beklagten mängelfrei zu liefern war.

26 Der § 440 S. 2 BGB stellt seinem Wortlaut nach auf erfolglose „Nachbesserung“ ab, womit aber die Sache insgesamt gemeint ist. Das heißt aber, dass eine erfolgreiche Nachbesserung voraussetzt, dass die Sache als solche hernach wieder einwandfrei im Sinne der vereinbarten oder zu erwartenden Beschaffenheit funktioniert. Das tut sie aber auch dann nicht, wenn eine zuvor noch nicht aufgetretene Fehlfunktion auftritt.

27 Es wäre sinnwidrig, dem Käufer ein Rücktrittsrecht dann zuzubilligen wenn er wegen einer immer noch losen Türverkleidung ein drittes mal in der Werkstatt müsste, nicht aber dann, wenn etwa nach erfolgreicher Nachbesserung des Navigationssystems, sodann etwa des Getriebes und dann etwa wegen eines Außenspiegels ein dritter Reparaturaufenthalt nötig wird (All dies unbeschadet der Frage der erst im Rahmen von § 323 Abs.5 BGB zu würdigenden Erheblichkeit eines Mangels).

28 Für den Käufer ist das Ergebnis dasselbe, nämlich, dass er die Kaufsache ein drittes Mal wegen einer Fehlfunktion nicht nutzen kann und vorführen muss.

29 Dagegen spricht auch nicht der Wortlaut des § 437 Abs.1 BGB wonach der Käufer die „Beseitigung des Mangels“ verlangen, bzw. der Verkäufer diese andienen kann. Wenn, um bei den Beispielen zu bleiben, die Fehlfunktion des Navigationssystems behoben ist, weist dieses zwar keinen Mangel mehr auf, die nachfolgende Fehlfunktion des Getriebes lässt das Fahrzeug als solches aber als immer noch mängelbehaftet erscheinen, weshalb der Fahrzeugmangel eben nicht behoben war. Die Beseitigung des Mangels an dem Fahrzeug war mithin bereits einmal fehlgeschlagen.

30 Es kann nach dem Wortlaut des Gesetzes im Rahmen von §§ 434, 437 BGB auch nicht darauf ankommen, ob ein nur geringfügiger Mangel vorliegt, wenn eine Fehlfunktion nur überhaupt als Mangel anzusehen ist. Bei dem Kauf eines Neufahrzeugs ist aber nach allgemeiner Verkehrsauffassung davon auszugehen, dass eine Beschaffenheit dahingehend als vereinbart anzusehen ist, dass alle Elemente der Sachgesamtheit einwandfrei funktionieren und sich Schadensbilder in der Folgezeit nicht zeigen, was sich im übrigen auch aus § 434 Abs.1 S. 2 Nr. 2 BGB herleiten ließe, da der Käufer dies nach der Art der Sache als neu hergestellte Sache erwarten kann.
 
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die frage ist doch nicht, welche rechte er hat, sondern wie er diese durchsetzt!

stellt apple sich quer, bleibt nur noch verzicht oder der rechtsweg über klage.
 
Hallo :)
also zuerst muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Die Garantie gibt es freiwellig von Apple (1 Jahr ohne ACPP), in dieser bestimmt Apple die Bedingungen. Das kann dann z.B. auch heißen, dass sie dein iPhone x mal tauschen und du niemals ein komplett neues bekommen wirst.
Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und gilt für 24 Monate, mit dem kleinen, aber sehr wichtigen Detail, dass es 6 Monate nach dem Kauf zur Beweislastumkehr kommt. Du musst dann beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. In den ersten 6 Monaten müsste Apple dir genau das Gegenteil beweisen.
Eine Wandlung gibt es seit Jahren nicht mehr. Genauso muss es sich nicht dreimal um den selben Fehler handeln, es reichen zwei Reparaturen und dann immer noch ein kaputtes Gerät.
Zum Thema Vorgesetzte bei Apple... schau mal bei mir, ich hab eine Diskussion eröffnet, in welcher es um mein MacBook geht. Das war auch ständig kaputt und ich habe letztlich Hilfe von einem speziellen Kundenservice erhalten, der nichts mehr mit AppleCare zu tun hatte, nachdem ich eine Mail an "Tim Cook" geschrieben habe.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen :)
 
Danke vorab. Mich nervt einfach, dass Apple zwar bestätigt, die Geräte seien alle defekt gewesen, aber ich seit dem 28.8. mit einem kaputten Gerät rumlaufe. Ständige Vertröstung. Das war früher anders.
 
Wunderbar. Apple Senior Service hat mir eine Zusage gemacht, die die nächste Abteilung nicht mit stützt. Informiert hat mich keiner und ich habe nun auf Dienstreise mein 4s dabei, auf das ich ein neuers backup nicht einspielen kann. Was ist der Service schlecht geworden, wenn man nicht mehr devot alles hin nimmt. Bisher alles Proaktiv auf mein Nachfragen hin. Von alleine passiert da nix.
 
das kannst du noch so oft hier im forum wiederholen, es ändert auch nichts! was versprichst du dir davon?
 
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a) neuer Stand b) vielleicht gibt es Leute mit ähnlichen Erfahrungen c) darf man keine negativen Erfahrungen posten d) Du bist auch nicht immer ein Beispiel. on gehaltvollen Posts, also ruhig Brauner.
 
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