Der Reisende
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Korrekt. Als er feststellte das es ein Plagiat ist, hat er davon Abstand genommen. Ihm zu unterstellen er wolle es, im Wissen das es ein Plagiat ist, weiterverkaufen ist durch keine seiner Äußerungen zu belegen. Also warum packst du hier die Keule aus?Nicht mehr!
Und wie mittlerweile festgestellt wurde, ist der Erwerb von Plagiaten (in für den privaten Gebrauch üblichen Mengen) nicht strafbar sofern ein geplanter Handel damit nicht nachgewiesen werden kann. Die Ware würde vernichtet werden und es gäbe eine Abmahnung. Das Geld für den Ankauf wäre auch futsch.