iPhone bei eBay neu von privat kaufen mit Rechnung aus Vertragsverlängerung? Gewährleistungsansprüche?

Und vorher 3 bis 5 Jahre, bis der Staat darüber funkte und das mit dem Beweisumkehr noch eins drauf setzte.
 
Eben genau nicht! Durch die Nicht-Existenz einer Beweislastumkehr (wie in DE), wird der Händler (Verkäufer) von Gesetzes wegen verpflichtet, während 24 Monaten für die einwandfreie Funktion des Kaufgegenstandes zu haften - sprich: garantieren.
Wenn du uns schon nicht glaubst, dann eventuell der Verbraucherzentrale?
 
Ich glaube ihr wollt ihn nur wegen der Begriffe nicht verstehen ... mir jetzt egal.
 
Die Beweisumkehr ist eine deutsche, EU, Erfindung, Was in der Schweiz ist, weiß iPhil sicher besser.
"und hast bei Galaxus (CH) 2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich)"
 
Eben genau nicht! Durch die Nicht-Existenz einer Beweislastumkehr (wie in DE), wird der Händler (Verkäufer) von Gesetzes wegen verpflichtet, während 24 Monaten für die einwandfreie Funktion des Kaufgegenstandes zu haften - sprich: garantieren.
Daher: Obschon rechtlich ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht sieht es de facto so aus, dass ein Händler aus Privatkundensicht eine 2-jährige Garantie anbieten muss.
Und wie @RealRusty richtig erkannt hat, geht es genau darum: Als Kunde habe ich in der Schweiz 24 Monate lang 'Ruhe', während ich mir in Deutschland ab dem 7. 13. Monat 'Sorgen machen muss', dass ich im Falle eines Defekts in die Röhre guck'.

Edit: Dank geht an @RealRusty :)
Es geht nicht nur um Beweisslastumkehr
 
Es geht nicht nur um Beweisslastumkehr
Das ist schon klar. Aber solange der Verkäufer in DE nicht im Rahmen der Gewährleistung (< 13 Monaten) einen Beweis erbringt um nicht leisten zu müssen, und das dürfte regelmäßig so sein, ist der Käufer nur bie zum 13. Monat abgesichert. Da das in der CH dann < 25 Monate sind kommt das in dem Fall wie einer Garantie gleich die 24 Monate gelten würde.
Genauso wenig wird in DE ein Käufer regelmäßig ab dem 13. Monat einen Beweis erbringen und bei einer parallelen Garantie von 12 Monaten ist dann eben keine einfache Absicherung mehr ab dem 13. Monat in DE vorhanden. In der Schweiz wäre der Käufer trotzdem auch vom 12. - 24. Monat potentiell gut abgesichert. Und dieser Unterschied ist eben da und wird von unseren Schweizer Freunden eben als Vorteil betrachtet.
 
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Es scheint als wäre @RealRusty der einzige, der hier nicht auf der iur. Differenz zwischen Gewährleistung und Garantie herumreitet sondern es in praktischer Manier zu verstehen sucht und tut. - Ich bin hier raus. ;)
Entweder man will oder man lässt's sein. :p
Ich freue mich über 24 Monate Garantie bei jedem Kauf eines Geräts, während mir zeitgleich die 'Gewährleistung' recht egal ist.
 
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