Iphone 4 gestohlen durch falsche Suite Nummer (Borderlinx)

Im Gegensatz dazu sehe ich meine Ansprüche an Kunde X. Nach meinem Verständnis habe ich die iPhones bezahlt. Ich habe hier die original Rechnung mit Seriennummern. Daher sind die Telefone mein Eigentum. Wenn Ihm der Fehler auffällt, was vielleicht ja auch noch nicht passiert ist.... wer weiß..., dann habe ich doch das Recht auf Herausgabe meines Besitzes. Oder liege ich damit so falsch?

Das sehe ich genauso. Mister X muss dir meiner Meinung nach die iPhones aushändigen. Schwierig könnte es aber werden die genaue Anschrift von Mister X zu erfahren. BLX darf dir diese vermutlich nicht einfach so nennen.
 
Hallo zusammen,
Im Gegensatz dazu sehe ich meine Ansprüche an Kunde X. Nach meinem Verständnis habe ich die iPhones bezahlt. Ich habe hier die original Rechnung mit Seriennummern. Daher sind die Telefone mein Eigentum. Wenn Ihm der Fehler auffällt, was vielleicht ja auch noch nicht passiert ist.... wer weiß..., dann habe ich doch das Recht auf Herausgabe meines Besitzes. Oder liege ich damit so falsch?

Wenn Kunde X im Ausland sitzt wirds natürlich schwierig.

Es bleibt spannend!
Grüße

..völlig richtig, der Anspruch auf Herausgabe deines Eigentums besteht nicht nur gegen X, sonder falls X die iphones inzwischen weitergegeben hat (egal ob verkauft, verschenkt etc.) auch gegen die derzeitigen Besitzer der iphones. Ob es sinnvoll ist die Herausgabe juristisch zu betreiben, sollte man von den Kosten des Verfahrens abhängig machen, denn sollte X nicht mehr im Besitz der Ware sein, muß Du eventuell zwei weitere Verfahren führen.

Gruß
 
..völlig richtig, der Anspruch auf Herausgabe deines Eigentums besteht nicht nur gegen X, sonder falls X die iphones inzwischen weitergegeben hat (egal ob verkauft, verschenkt etc.) auch gegen die derzeitigen Besitzer der iphones. Ob es sinnvoll ist die Herausgabe juristisch zu betreiben, sollte man von den Kosten des Verfahrens abhängig machen, denn sollte X nicht mehr im Besitz der Ware sein, muß Du eventuell zwei weitere Verfahren führen.

Gruß

Ist das tatsächlich so? Ich denke, wenn X die iphones (bösgläubig) weiterverkauft hat, ist der Käufer Y (falls gutgläubig erworben) Eigentümer geworden. D.h. der TE kann weiterhin nur gegen X vorgehen.
 
@Wussel: Gutgläubig erworben nützt zum Glück hier in Deutschland nichts bei Hehlerware!
 
Ist das tatsächlich so? Ich denke, wenn X die iphones (bösgläubig) weiterverkauft hat, ist der Käufer Y (falls gutgläubig erworben) Eigentümer geworden. D.h. der TE kann weiterhin nur gegen X vorgehen.

Würde mich auch interessieren. Laienhaft würde ich sagen, dass der Käufer sich dann zwar nicht strafbar gemacht hat (Hehlerei), aber er hat dennoch kein Eigentum daran erworben. Wenn er es wusste oder ahnen konnte (unrealistischer Schnäppchenpreis) dann hätte er sich eventuell sogar strafbar gemacht.
 
Ist das tatsächlich so? Ich denke, wenn X die iphones (bösgläubig) weiterverkauft hat, ist der Käufer Y (falls gutgläubig erworben) Eigentümer geworden. D.h. der TE kann weiterhin nur gegen X vorgehen.

..das ist so schon richtig ABER: Der gutgläubige Eigentumserwerb tritt nicht ein, wenn die veräußerte Sache dem tatsächlichen Eigentümer:

* gestohlen wurde,
* verloren gegangen,
* oder sonst abhanden gekommen ist.

...ich würde sagen Punkt 3 greift hier, denn ich sehe in der irrtümlichen Angabe der falschen Nummer in der Adresse keine willentliche Überlassung der Sache (iphones) an den X durch den TE.

Gruß
 
Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen, daher keine Ahnung ob der Tipp schon gegeben wurde:

Ein Mobiltelefon kann man durch die sog. IMEI Nummer in vielen Mobilfunknetzen sperren lassen. Apple sollte an Hand der Seriennummer sicher die IMEI herausgeben. Diese dann sperren lassen. Somit wäre zumindest das iPhone mal gesperrt und falls der Typ die Dinger weiterverkauft hat wird der Käufer sicher stutzig. Des weiteren sollten die Netzbetreiber herausfinden können mit welcher SIM Karte welches Handy genutzt wurde.
 
Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen, daher keine Ahnung ob der Tipp schon gegeben wurde:

Ein Mobiltelefon kann man durch die sog. IMEI Nummer in vielen Mobilfunknetzen sperren lassen. Apple sollte an Hand der Seriennummer sicher die IMEI herausgeben. Diese dann sperren lassen. Somit wäre zumindest das iPhone mal gesperrt und falls der Typ die Dinger weiterverkauft hat wird der Käufer sicher stutzig. Des weiteren sollten die Netzbetreiber herausfinden können mit welcher SIM Karte welches Handy genutzt wurde.

Und das macht welcher Anbieter?

Also o2/Telekom/Vodafone/E-Plus/etc. sperren ganz sicher keine IMEI.
 
Ohoh PDF Datei - nicht mit iPhone öffnen! Ihr kennt "Nobbse" ja nicht... ;-)

Nur Spaß...
 
Sperrung könnt ihr vergessen, ist blanke GSM-Theorie und wird in der Praxis nicht gemacht, allein schon aus Kostengründen. Definitv, zumindest in Deutschland.
Egal, was Provider schreiben. ;) Abgesehen davon hilft das dem TE auch nix.
 
Das sehe ich zumindest auf Vodafone bezogen nicht so - aber wenn Ihr meint...
 
Schwieriges Thema. Es wird so getan als hätte derjenige, der das iPhone bekommen hat, es darauf angelegt. Letztlich sind es doch aber die Besteller, die seine Suite Nummer angegeben haben. Längere Zeit hatte ich mal ein Postfach, da haben mich auch alle Sendungen erreicht, die an dieses Postfach addressiert waren, teilweise auch ohne Namen. Gut, ich habe nie Post bekommen, die nicht zu mir sollte, aber ich hatte damals mehrere Projekte, für die ich das Postfach genutzt hatte und nie Probleme. Ist der Vorgang nicht vergleichbar? Wer etwas bestellt und es an eine fremde Suite schicken lässt, ist m.E. selbst schuld. Muss Borderlinx dafür gerade stehen? M.E. nein, denn die Suite Nummer hat doch der Besteller angegeben.
 
Schwieriges Thema. Es wird so getan als hätte derjenige, der das iPhone bekommen hat, es darauf angelegt. Letztlich sind es doch aber die Besteller, die seine Suite Nummer angegeben haben. Längere Zeit hatte ich mal ein Postfach, da haben mich auch alle Sendungen erreicht, die an dieses Postfach addressiert waren, teilweise auch ohne Namen. Gut, ich habe nie Post bekommen, die nicht zu mir sollte, aber ich hatte damals mehrere Projekte, für die ich das Postfach genutzt hatte und nie Probleme. Ist der Vorgang nicht vergleichbar? Wer etwas bestellt und es an eine fremde Suite schicken lässt, ist m.E. selbst schuld. Muss Borderlinx dafür gerade stehen? M.E. nein, denn die Suite Nummer hat doch der Besteller angegeben.

Ich glaube das ist soweit alles klar. Es geht jetzt aber darum, dass der Empfänger die Ware wieder rausrückt und dazu muss der TE erst einmal wissen wer der Empfänger ist...
 
Wer soviel kriminelle Energie besitzt wird wohl kaum seine richtige Adresse bei Borderlinx angegeben haben.
Ist doch ziemlich simpel: Man suche sich ein leerstehendes Haus (Einfamilienhaus? mit Grundstück) aus der Nachbarschaft, gibt dieses als Versandadresse an - wartet vor dem Haus an dem entsprechenden Tag auf den DHL-Express-Mann (der die Gegend nicht kennt und welchem es auch ziemlich egal ist ob einem das Haus gehört) und schwupps hat man 2 iPhones und niemand wird es jemals erfahren.
Das ganze geht theoretisch auch mit Amazon-Sendungen (Kontodaten gibt es bei der Bank in dem Mülleimer neben dem Kontoauszugdrucker) - lässt sich das unter falschem Namen an eine andere Adresse liefern und schwupps...

Ist nur so ein Gedanke - aber so würde ich es machen.
 
Wer soviel kriminelle Energie besitzt wird wohl kaum seine richtige Adresse bei Borderlinx angegeben haben.
Ist doch ziemlich simpel: Man suche sich ein leerstehendes Haus (Einfamilienhaus? mit Grundstück) aus der Nachbarschaft, gibt dieses als Versandadresse an - wartet vor dem Haus an dem entsprechenden Tag auf den DHL-Express-Mann (der die Gegend nicht kennt und welchem es auch ziemlich egal ist ob einem das Haus gehört) und schwupps hat man 2 iPhones und niemand wird es jemals erfahren.
Das ganze geht theoretisch auch mit Amazon-Sendungen (Kontodaten gibt es bei der Bank in dem Mülleimer neben dem Kontoauszugdrucker) - lässt sich das unter falschem Namen an eine andere Adresse liefern und schwupps...

Ist nur so ein Gedanke - aber so würde ich es machen.

Glaube nicht, dass das geplant war vom Empfänger - Hat wohl nur die Gelegenheit ergriffen ;)
 
Noch sehe ich keine kriminelle Energie... Mister X wurde etwas in sein Postfach gelegt und er hat es sich zusenden lassen. Ich glaube nicht, dass das vorher geplant war. Selbst wenn er vorher wusste das die Geräte nicht für ihn sind und eine andere Lieferanschrift angegeben hat, dann wird er seinen BLX-Account sicher mit seinen korrekten Daten angelegt haben. Zudem muss er den Transport ja auch bezahlen (KK oder Paypal).
Ich hoffe wirklich das der TE seine Geräte zurück bekommt. Wenn BLX die Daten zur Suite rausrückt (bzw. rausrücken muss), dann sehe ich realistische Chancen.
 
Wenn das ganze nicht geplant war wird der Empfänger früher oder später kalte Füße bekommen (für einen Gelegenheitsdieb ist das ganze eine Nummer zu groß) und ich denke das ganze wird ein gutes Ende nehmen. Aber ansonsten sehe ich da eher schwarz - und an fremde Kreditkartendaten zu kommen sollte nun auch nicht die Kunst sein.
 
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