iphone 4 - Ausland - Zoll

N

nihau

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
24.02.2011
Beiträge
115
Reaktionspunkte
9
Hi,

eine Frage.
Wer in den USA ein iPhone kauft, muss dieses bei der Rückreise nach DE/AUT/CH verzollen. Ist klar.

Ich habe die letzten 12 Monate in Boston gearbeitet und habe ein iPhone 4 von meinem Arbeitgeber bekommen. Unlocked, weil wir regelmäßig die Simkarte bei Auslandsreisen getauscht haben.

Nun ist mein Job hier zu Ende und es geht wieder nach DE/AUT zurück.
Das iphone darf ich mitnehmen, weil ich ein Schleimscheisser bin.

Muss ich das iphone jetzt verzollen? Bzw. meine Freundin, die sich das iphone 4s hier mit ATT Vertrag gekauft hat, muss sie es verzollen?

Danke und liebe Grüße
mark
 
also laut deutschem steuer und importrecht kann der zoll sogar bis zu 10jahre nach kauf einen beweis fordern ob die mehrwertsteuer in deutschland entrichtet wurde für das gerät ... die frage die allerdings zusätzlich mit im spiel ist, ob du "ausgewandert" bist und somit "heimkehrer" ... soweit du/ihr die ganze zeit in deutschland gemeldet wart greift definitiv ersteres ... habe mal am flughafen ein junges mädel sehen dürfen, die für 2 jahre als au pair in den USA war, die durfte fast ihren ganzen kofferinhalt verzollen, da die meisten kleidungsstücke natürlich in den US malls ersetzt wurden ...

http://www.usareise.mobi/tools/zollfreigrenze-usa-berechnen/ könnte dir helfen um einen überblick zu bekommen, solange du/ihr nicht ausgewandert seid, gilt die abwesenheit als reise soweit ich das verstanden habe - umsiedlungsgüter gelten allerdings ab 12 monate, bedingt allerdings der abmeldung in deutschland soweit ich das in erinnerung habe

noch mehr infos hier http://www.aussenwirtschaftslupe.de/recht/zoll/15-monate-auslandstaetigkeit-1474
 
Zuletzt bearbeitet:
wow, das nenne ich einmal ein fundierte antwort.

vielen dank.

ich werde mich einmal durchkämpfen.
allerdings bin ich aus österreich. in sachen einfuhrbestimmungen und wirtschaftsrecht sind meiner erfahrung DE und AUT recht ähnlich.

danke und lg
c
 
Das ist in Europa weitgehend vereinheitlicht. Uebersiedlungsgut ist abgabenfrei, wenn es sich um persoenliche Gegenstaende des taeglichen Gebrauchs handelt (Hausrat, tragbare Geraetschaften etc.). Du musst deinen gewoehnlichen Wohnsitz mind. 12 Monate im Ausland gehabt haben und dort gemeldet gewesen sein. All dies musst du bei der Einreise nachweisen. Bei den Zollseiten gibt es Vordrucke der Formulare.

Ich hatte u.a. zwei stationaere Macs, zwei Bildschirme, Festplatten im Container, zwei Laptops, iPod und iPhone im Gepaeck.
Nachweis fuer die Anmeldung im Ausland, Mietvertrag, Arbeitsvertrag und eine Auflistung aller Gegenstaende habe ich eingereicht. Bis auf das ich die Echtheit der Gegenstaende nachweisen musste - ich kam aus der Volksrepublik - habe ich keine Einfuhrhabgaben entrichten muessen.
 
Zurück
Oben Unten