iPhone 12 Max Pro, Display reagiert nicht

jockel06

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Guten morgen zusammen. Mein Schwiegervater hat so wie meine Frau und ich, das iPhone 12 Max Pro. Als das Gerät 6 Monate alt war, reagierte das Display auf keine Berührungen mehr, so als wenn man über eine normal Glasscheibe wischen würde.
Alle anderen Schalter reagieren, man bekommt es aber auch nicht ausgeschaltet, da man es ja entsperren müßte, nur ein Hardreset funktioniert, doch dann ist ja auch wieder an.
Da ja noch Garantie drauf war, bin ich zum Apple Store und dort wurde das Display getauscht.
Letztes Jahr zu der fast gleichen Zeit, rief mich mein Schwiegervater an, dass das iPhone wieder nicht reagiert, da habe ich das Display mit Glasreiniger sauber gemacht, so stand es in einigen Tips im Netz, danach ging es wieder.
Gestern war es dann mal wieder so weit und nun gehts wieder nicht. Anruf bei Apple brachte, trotz Bemühungen des Kundenbetreuers, kam er nur zu dem Ergebnis, dass es zu einer Reparatur kommt, die ca. 420 € kosten soll, wenn man das iPhone bei Apple in Zahlung gibt, bekommt man ca. 360 €. :ROFLMAO::ROFLMAO:
Er meinte ich könne beim Store vorbeifahren und es auf persönlichen Weg probieren, da die Gewährleistung gerade mal 10 Tage drüber ist.
Ich habe sie Vermutung, dass das iPhone von Anfang an irgendwie einen Fehler hatte.
Was meint ihr dazu ??
 
Inwiefern ist unsere Meinung relevant? Druckst Du den Thread aus und nimmst ihn mit zum Store? Ändert das Apples Entscheidung?

Ich frage mich immer, was man mit solchen Threads erreichen will :noplan:
 
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Inwiefern ist unsere Meinung relevant? Druckst Du den Thread aus und nimmst ihn mit zum Store? Ändert das Apples Entscheidung?

Ich frage mich immer, was man mit solchen Threads erreichen will :noplan:
Freundlichkeit ist nicht deine Stärke? Das habe ich schon sehr häufig bei deinen Wortmeldungen gesehen.
 
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Meine Fragen war vollkommen neutral gestellt. Und doch, Freundlichkeit ist eine meiner großen Stärken.
 
Wie kann man es denn bitte noch neutraler formulieren?
 
Nicht neutraler sondern netter.
So zum Beispiel:
Wir können dich gut verstehen, das du entäuscht bist von der Antwort von Apple. Aber auch wenn wir dir hier zustimmen, wird sie die Einstellung von Apple nicht ändern. Du könntest noch versuchen in einer Geniusbar Kulanz zu erhoffen, da das Phone nur Gewährleistung gerade mal 10 Tage überstritten hat.
 
Nun gut dann bleib halt so wie du bist. Schön ist es nicht.
 
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Ich habe sie Vermutung, dass das iPhone von Anfang an irgendwie einen Fehler hatte.
Wenn du das nachweisen kannst - meist ist ein Gutachten nötig -, dann sähen die Chancen auf Gewährleistungsansprüche gut aus, zumindest ggü. dem Händler, falls nicht direkt bei Apple gekauft.

Ohne einen solchen Nachweis ist ab jetzt alles Kulanz seitens Apple.

Zwar ärgerlich nach so kurzer Nutzungsdauer, aber kann leider vorkommen
 
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Was meint ihr dazu ??
Ich würde an Eurer Stelle, wenn sich Apple auf stur stellt, wovon leider auszugehen ist, mich auf die gesetzliche Gewährleistung (Achtung nicht Garantie) berufen, die 2 Jahre dauert und mit JEDER Reparatur von vorne zu laufen beginnt. Lasst Euch nicht abwimmeln und wenn auf der anderen Seite Uneinsichtigkeit oder gar Arroganz agiert, durchaus auch lauter werden.

Recht ist Recht und nicht verhandelbar ...
 
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Toller Tip... falls der TE Österreicher ist. In Deutschland wird ihm das aber nicht viel helfen.
Wusste gar nicht das DE auch aus der EU ausgetreten ist :-D Das sind EU Gesetze und ich hab auf eine AT Seite verlinkt, weil ich halt in AT wohne.

Die neuerliche Gewährleistung gilt natürlich NUR für den schon einmal reparierten Bauteil - in dem Fall das Display. Sollte aber klar sein und der Ansprechpartner ist der Händler der zuvor repariert hat - hier so wie ich es verstehe Apple selbst, egal bei wem das iPhone gekauft wurde.
 
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In DE beginnt die Frist nur von vorne, falls der Händler ausdrücklich aufgrund der Ansprüche aus der Gewährleistung repariert. Da lt. TE nach 6 Monaten getauscht wurde, war das im Rahmen der Garantie und daher ist die Gewährleistung abgelaufen. Falls der TE deinen Tipp also annimmt und "durchaus lauter" wird (gegenüber Mitarbeitern, die einfach nur ihren Job machen), kommt er damit zwar nicht weiter, wird aber immerhin zum beiläufigen Feierabendthema der beteiligten Personen.
 
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Du verwechselst da so ziemlich alles und kennst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann NIE die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen des Kosumentenschutzes ersetzen oder wie du schreibst "... zum ablaufen" bringen. Sorry, völliger Quatsch.

NATÜRLICH haftet auch in DE der Reparaturbetrieb für seine Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Hier heißt der Reparatur-Betrieb halt Apple, ansonsten wäre es ein Pfusch wie im privaten Umfeld.
 
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Ohje... ok, ich erkläre es ausführlicher. Apple gibt 1 Jahr freiwillige Herstellergarantie. Der Verkäufer gibt 24 Monate Gewährleistung. Diese 24 Monate beginnen ab dem Tag der Ablieferung der Sache (in den meisten Fällen der Tag des direkten Kaufs im Laden bzw. der Auslieferung der Sendung bei Online-Bestellungen) und erneuern sich lt. §212 BGB:
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1.
der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
2.
eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
Wichtig ist hier die Anerkennung. Da Apple in den ersten 12 Monaten definitiv im Rahmen der Herstellergarantie repariert (es sei denn der Kunde würde ausdrücklich auf Reparatur/Ersatz im Rahmen der Gewährleistung bestehen, dann bräuchte der TE aber auch einen Nachweis darüber), erkennt Apple dies eben genau nicht an. Daher beginnt die Frist auch nicht von vorne und daher ist die Gewährleistung im Fall des TE nach den gesetzlichen 24 Monaten seit Kauf des Geräts abgelaufen.
 
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Also wenn ein Gewährleistungsfall eintritt und Apple aber sagt, sie übernehmen das auf Garantie, dann gibt es keine Gewährleistung auf die Reparatur?

Oder gibt es auch dann Gewährleistung auf Reparaturen, wenn sie im Rahmen der Garantie stattfinden?
 
Mein Gott hier wird so vieles vermischt, dass es nicht mehr lustig ist.

Also noch ein letztes Mal von vorne:
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des HERSTELLERS und kann beliebig definiert werden, mit irrwitzigen Klauseln ("gilt nur bei Sonnenschein und wenn das defekte Gerät nach Tschibuti zur Reparatur geschickt wird"), die aber auch über die gesetzliche Bestimmungen hinaus gehen können.

Gewährleistung sind die gesetzlichen Bedingungen im Rahmen des Konsumentenschutzes gegenüber dem GESCHÄFTSPARTNER (in meisten Fällen Händlern) und sind nicht verhandelbar und ganz klar definiert durch EU Gesetze. Die kann kein Händler oder Hersteller abtauschen oder irgendwie außer Kraft setzen, noch muss sich der Konsument vorher dafür entscheiden (Gesetze gelten selbstverständlich immer !) ob er Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmt (völliger Blödsinn, siehe Gesetzes-Pyramide). Garantie = freiwillig, Gewährleistung = Gesetz.

Ich denke was aber oben gemeint ist, natürlich kann ein Hersteller kulanter sein als die Gewährleistung es vorschreibt und auf diese - über das Gesetz gehende Kullanz (!) - hat man dann natürlich keinen Rechtsanspruch - was ja auch klar sein sollte. Würde Apple im obigen Fall das ganze Gerät tauschen, wäre es kullanter als das Gesetz es verlangt, ergo hat man keinen Rechtsanspruch darauf. Auf eine Gewährleistungs Instandsetzung (=Display Tausch) hingegen sehr wohl.

Natürlich gilt obiges nur bei Geschäften mit Endkunden (=Konsumenten). Im B2B Bereich gilt das alles NICHT bzw. ist alles Verhandlungssache, sprich ob der Händler gegenüber Apple, dem Hersteller, Haftungsansprüche geltend machen kann, hängt von seinem Vertrag ab - interessiert den Endkunden aber Null, Null.

So das Wetter ist schön und hier klinke ich mich nun aus ...
 
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Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des HERSTELLERS und kann beliebig definiert werden, mit irrwitzigen Klauseln ("gilt nur bei Sonnenschein und wenn das defekte Gerät nach Tschibuti zur Reparatur geschickt wird"), die aber auch über die gesetzliche Bestimmungen hinaus gehen können.

Gewährleistung sind die gesetzlichen Bedingungen im Rahmen des Konsumentenschutzes gegenüber dem GESCHÄFTSPARTNER (in meisten Fällen Händlern) und sind nicht verhandelbar und ganz klar definiert durch EU Gesetze. D
Der Unterschied ist hinreichend klar denke ich. Fraglich wird es hier:
noch muss sich der Konsument vorher dafür entscheiden ob er Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmt
Wo nimmst du das her?

Die Verbraucherzentrale schreibt unter dem Link, den du selbst oben gepostet hast:
Sie entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht.
Genauso schreibt Apple (Hervorhebungen von mir):
Sollte Ihr Produkt einen Mangel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, können Sie wahlweise einen Anspruch gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie, dem optional erhältlichen AppleCare Protection Plan oder AppleCare+ (soweit zutreffend) geltend machen.

Damit muss ich als Konsument also sehr wohl artikulieren, auf welche Ansprüche ich mich berufe – der besondere Fall ist ja hier bei Apple, dass Hersteller (Garantie) und Verkäufer (Gewährleistung) derselbe sind.

Jetzt ist also die Frage: Wenn ich im ersten Jahr (= Garantiezeit) zu Apple gehe und sage: "Hallo, mein Gerät ist kaputt, können Sie das bitte reparieren?" und die Mitarbeitenden sagen "Klar, ist ein Garantiefall, gerne" und ich lasse das so machen, dann wird im Rahmen der freiwilligen Garantie die Reparatur durchgeführt (und nicht im Rahmen der Gewährleistung). Wo steht nun aber, dass auch in diesem Fall die Gewährleistung neu beginnt? Vielleicht könntest du uns dazu noch eine Quelle angeben.

Beim "dritten Weg", der Kulanz, beharrt die Verbraucherzentrale ja sehr darauf, dass man Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht auf Kulanz tauschen lassen sollte, weil damit der Mangel nicht anerkannt wird:
Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur wird es dann schwierig, weitere Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.
Dasselbe sagt die ERGO:
Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung ausdrücklich aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.

Kann man also nun argumentieren, dass wenn ein Mangel auf Garantie beseitigt wird, dieser Mangel anerkannt wurde und somit die Gewährleistung neu beginnt? Falls ja, wo kann ich das nachlesen?

Ich sage ausdrücklich, dass ich kein Jurist bin und das eine ganz offene Frage ist, weil das ja interessante Konsequenzen hat. Denn wenn ein Tausch auf Garantie die Gewährleistungsfrist nicht neu beginnen lässt, dann würde ich ab jetzt immer erstmal die Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung geltend machen, um eben eine verlängerte Gewährleistungsfrist zu haben.
 
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