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lars_munich
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genau das kann ich nirgends finden
Doch, natürlich. Dann lies Dir die Gesetzteskommentare durch und vor allem die Rechtsprechung.
Der besonderen Situation im Fernabsatz wird also durch eine Balance Rechnung getragen: der Kunde erhält ein Widerrufsrecht, welches er (im Unterschied zum Rücktritt) ohne Angabe von Gründen ausüben kann; dafür muß er (wiederum im Unterschied zum Rücktritt) Wertersatz auch für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zahlen.
Diese ist übrigens sehr vielfältig:
http://www.anwaltskanzlei-scholtz.d...gen-wertverlusts-der-kaufsache-2011-07-25.htm
In dem Fall z.B. hat jemand ein Wasserbett gekauft. Es geht immer darum, dass der Kunde das Produkt PRÜFEN kann. Also in so einem Fall durch Aufbau und Befüllung. Allerdings NICHT durch 10 Tage probeschlafen. Das Gericht hat das zwar nicht entschieden, weil der Verkäufer eine dumme Begründung geliefert hatte, aber es ist doch recht klar.
In einem anderen Fall
http://www.jurablogs.com/de/kein-wertersatz-fernabsatz-trotz-wertminderung-normalgebrauch
wollte ein Kunde einen Katalysator zurückgeben. Diesen hatte er versucht einzubauen. Klappte aber nicht, denn passte nicht. Also war das eine Prüfung und er konnte den Kat zurückgeben.
Hätte er den Kat aber 10 Tage genutzt, wäre das Urteil sicher anders ausgefallen.
Letztendlich geht es also um die Frage, hatte ich den Artikel zur Prüfung (problemlos) oder habe ich diesen in Gebrauch genommen. Bei Gebrauch ist das relativ klar, dann muss man zahlen, auch wenn die wenigsten Online-Händler das aus Kulanz so handhaben. Sprich: iPad 10 Tage zur Prüfung auf dem Schreibtisch liegen lassen, mal anschauen, ist ok. 10 Tage Benutzung ganz sicher nicht.