IP-Verschlüsselung

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Kartoffel-Salad

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Ihr seit meine letzte Hoffnung!!!
Ich bin auf der Suche nach einen IP-Adressen Verschlüsselung Programm...weil ich endlich mal Anonym surfen will! Habt ihr Empfehlungen,oder Erfahrungsberichte???


mfg
 
Also verschlüsseln der IP geht schonmal nicht. Verschleiern ja, verstecken nein. Irgendeiner muss ja Deine IP kennen, egal ob's Dein Proxy oder zumindest Dein Provider ist.

Im Internet gibt's einfach keine Anonymität. Egal, welches Scriptkiddie das auch denkt. Was höchstens passt ist, wenn Du Dir einen Zugang aus Russland legst oder so. Da bist Du zwar auch nicht anonym, aber immerhin sehr schwer zu verfolgen.

Ach und weil's sicherlich alle interessiert nochmal die Frage: Wozu anonym surfen? Erlaubt Dir Dein Arbeitgeber etwa keine Pornoseiten auf der Arbeit :D
 
Ne nich deswegen...aber ich finde es einfach besser nicht immer komplett überwacht zu werden...

Hat sonst noch jemand Vorschläge???Ich wäre über jeden wirklich sehr dankbar!

mfg
 
Am besten nix illegales machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BalkonSurfer schrieb:
LOL - Das waren doch die Jungs, die eine Backdoor in ihr Teil eingebaut haben - das würd ich auf jeden Fall benutzen ;)

Davon ist mir nichts bekannt. Hast du Quellen?

Falls das stimmt, würde ich eher Tor benutzen, wie oben genannt..
 
Incoming1983 schrieb:
Davon ist mir nichts bekannt. Hast du Quellen?
Dein Wikipedia-Link!! rotfl Liest Du den Kram etwa nicht? ;)
 
BalkonSurfer schrieb:
Dein Wikipedia-Link!! rotfl Liest Du den Kram etwa nicht? ;)

Habs nur kurz überflogen. Offensichtlich wurde es aber wieder deaktiviert.

Nichtsdestotrotz hast du Recht, man sollte im Hinblick auf Kryptografie und Anonymisierung auf keine deutschen Dienste setzen, da der Staat aus historischer Tradition stetig versucht, so etwas auszuhebeln.

Wird Zeit, sich ins Ausland zu orientieren.
 
Man kann auch einfach einen WEB-Proxy verwenden, da gibt es sehr viele kostenlose Anbieter, die ein "anonymes" Surfen ermöglichen.

Z.B.: http://www.hidemyass.com/

Es gibt aber noch bestimmt 50 weitere.... wer die wissen will, möge eine p.m. schreiben.
Auf jeden Fall praktisch, wenn man von der Schule, Campus etc. Seiten ansteuert, die unter das Persönlichkeitsrecht fallen.

Der Nachteil ist halt die niedrige Geschwindigkeit, aber dafür halt unter einer Tarnkappe!

Gruß, der Knusper
 
Mit JAP ist es möglich, anonym und unbeobachtbar im Internet zu surfen:

http://anon.inf.tu-dresden.de/index.html

Für Mac OS X, Mac OS bis Version 9 und Classic-Umgebung.
Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass sich die JAP Software in Entwicklung befindet und noch nicht maximale Sicherheit bietet.

Knusper schrieb:
... Der Nachteil ist halt die niedrige Geschwindigkeit, aber dafür halt unter einer Tarnkappe! ...
Das stimmt. Mit JAP ist das Surfen aüßerst mühsam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, man sollte an dieser Stelle mal darauf hinweisen dass man sich solche Sachen auch sparen kann. Wie master_p bereits gesagt hat, Anonymität im Internet gibts nicht, man kann es nur ein bisschen schwieriger machen dich zu identifizieren.
 
Universität Regensburg
Lehrstuhl Management der Informationssicherheit
Prof. Dr. Hannes Federrath
D-93040 Regensburg

und

Technische Universität Dresden
Institut Systemarchitektur
Stefan Köpsell
D-01062 Dresden

sehen das allerdings ein wenig anders.
Ich habe mich entschieden, den Herren von den Universitäten mehr Glauben zu schenken...

*edit*
Um irgendwelchen Mißverständnissen vor- bzw. nachzubeugen: Die o.g. Adressen stammen von der öffentlich zugänglichen Internetseite http://anon.inf.tu-dresden.de/index.html, ganz unten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Absolut anonym geht nicht, wie sollen die Pakete bitte sonst ankommen?
Das höchste der Gefühle wäre ein verschleiern, bis man es so verschleiert, dass der, der die Verschleierung überwinden will, keine Lust mehr hat
 
HäckMäc schrieb:
Universität Regensburg
Lehrstuhl Management der Informationssicherheit
Prof. Dr. xxxxx
xxxxx

und

Technische Universität Dresden
Institut Systemarchitektur
xxxxx
xxxxx

sehen das allerdings ein wenig anders.
Ich habe mich entschieden, den Herren von den Universitäten mehr Glauben zu schenken...


...
Im Juni dieses Jahres erkundigte sich das Landeskriminalamt Hessen bei den Projektpartnern des Anonymisierungsdienstes "AN.ON – Anonymität.Online", ob eine Auskunft über die IP-Adresse eines JAP-Nutzers möglich sei, gegen den wegen Besitzes von Kinderpornographie ermittelt werde. Da sich die Projektpartner verpflichtet hatten, keine Protokolle mitzuschreiben, waren für die Vergangenheit keine Daten vorhanden. Bis zu dem Zeitpunkt der Anfrage enthielt die eingesetzte Software keine Protokollfunktion. Um nicht in den Verdacht der Strafvereitelung zu kommen, entwickelte und implementiere das Projekt eine Protokollierungs-Software, die es ermöglicht, für die Zukunft Zugriffe auf eine anzugebende IP-Adresse zu protokollieren und dabei Adressen des Anfragers, Request, Datum und Uhrzeit zu erfassen.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Juli 2003 eine auf die §§ 100g, 100h Strafprozessordnung (StPO) gestützte Anordnung des Amtsgerichts Frankfurt, welche die Partner des Anonymisierungsdienstes verpflichtete, den Zugriff auf eine bestimmte IP-Nummer zu protokollieren und mitzuteilen. Dagegen legte das ULD Beschwerde ein. Das Landgericht Frankfurt hob daraufhin den Beschluss auf, nachdem es zuvor bereits die Aussetzung der Vollziehung angeordnet hatte. Nach Auffassung des Gerichts regeln die Vorschriften der §§ 100g, 100h StPO nur Fälle, in denen Daten grundsätzlich aufgezeichnet und gespeichert werden, was vorliegend jedoch nicht der Fall war, denn der Anonymisierungsdienst war gerade darauf angelegt, keine personenbezogenen Daten zu erfassen. Bis zur Aussetzung der Vollziehung war mit der eingesetzten Software ein Datensatz protokolliert worden.

Nach Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Frankfurt im August 2003 einen Durchsuchungsbeschluss für die Räume des "Projekts AN.ON – Anonymität.Online" an der TU Dresden. Der Direktor des Instituts für Systemarchitektur gab daraufhin den erstellten Protokolldatensatz heraus ...

seit 2003 wird mitprotokolliert - verfahren schwebt noch soweit ich weiss ...
quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso postest du hier diese Adressen ?
Naja, egal. Spätestens Ermittlungsbehörden können herausfinden wer du bist, es ist nur eine Frage des Aufwands. Und das wissen sicherlich auch die Leute, deren Adressen du hier erwähnst ;)
 
robat schrieb:
Wieso postest du hier diese Adressen ?
Naja, egal. Spätestens Ermittlungsbehörden können herausfinden wer du bist, es ist nur eine Frage des Aufwands. Und das wissen sicherlich auch die Leute, deren Adressen du hier erwähnst ;)
Das sind Daten, die auf deren Webseite stehen.

Ich kann sogar noch die Strasse adden: :D

Universität Regensburg
Lehrstuhl Management der Informationssicherheit
Prof. Dr. H. F.
Universitätsstraße 31
D-93053 Regensburg
 
@Balkonsurfer: Wo die Adressen herstammen ist mir auch klar ;) Ich frage mich nur warum er die so gepostet hat... Soll das mehr Relevanz/Glaubwürdigkeit vorgaukeln ? ("Oh mein Gott, Gelehrte der Universität !") ;)
Naja, xlqr hat ja den passenden Link schon geliefert...
 
Genau, das wirkt einfach wichtiger. Oh Gott, ein PROFESSOR!

Aber egal. Zu dem zitierten Urteil hat die Seite der erlauchten Universität folgendes zu berichten:
Im Rahmen eines konkreten Strafermittlungsverfahrens des Bundeskriminalamtes – nicht gegen das ULD, wie fälschlich gemeldet - erging an das ULD ein richterlicher Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main, durch den die Mitarbeiter des Forschungsprojektes AN.ON verpflichtet wurden, die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse, hinter der offenbar strafbare Inhalte veröffentlicht wurden, für einen definierten Zeitraum zu speichern und über die gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen.

...

Das ULD weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Zugriffe auf die IP-Adresse, die in dem richterlichen Beschluss genannt ist, protokolliert werden. Die Betreiber des AN.ON-Dienstes stehen dafür ein, dass auch in Zukunft ohne richterlichen Beschluss keine Zugriffe protokolliert werden. Der AN.ON-Dienst wird in jeder Hinsicht in Einklang mit den geltenden Gesetzen betrieben, so dass generell eine Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten juristisch unzulässig wäre und demnach auch nicht vorgenommen wird. Die Bindung an Recht und Gesetz bedeutet auf der anderen Seite auch, dass eine richterliche Anordnung nicht einfach ignoriert werden kann.

Die Ermöglichung der Überwachung der Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse, hinter der strafbare Inhalte steckten, ist daher keinesfalls gleichbedeutend mit einer Überwachung aller Nutzer des Dienstes. Ausschließlich im Einzelfall und nur bei Vorliegen aller juristischen Voraussetzungen, d.h. eines zwingenden richterlichen Beschlusses, wird der AN.ON-Dienst Zugriffe auf eine vom Richter präzise bestimmte IP-Adresse mitloggen.
Aber warum soll hier alles zitiert werden, was auf der Internetseite der hochwohlgeborenen Universität live nachzulesen ist:
http://anon.inf.tu-dresden.de/strafverfolgung/index_de.html

PS.: Ich gebe in der Tat etwas mehr auf die Aussagen von Akademikern, die sich beruflich mit diesen Problemen herumschlagen, als auf das mehr oder weniger qualifizierte Halbwissen von selbsternannten Experten. Wobei ich bemerken möchte, daß ich von diesen Problemen tatsächlich auch keine Ahnung habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor der Benutzung von Tor bitte Betriebsanleitung lesen:

Fallstricke gibt es (a) bei DNS, (b) bei Protokollen<>HTTP(S), (c) bei Fingerprints durch Browser, (d) bei der Wahl der Zugangsserver, (e) bei Kopplung von Ausgangs- und Eingangsserver.

...und um's klarzustellen: Als Filesharer ist man via Tor übrigens NICHT anonym (...DNS...).


Ansonsten sehr, sehr nützlich - besonders in öffentlichen WLANs mein Mittel der Wahl.


Gruesse,
schpongo.
 
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