IP/host als Beweis?

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Hanuta

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Hallo !

Habe hier etwas Ärger mit einer allgemein bekannten Internet-Abzocker-Firma.
Diese führt als Beweis für meine angebliche Tätigkeit auf ihrer Internetseite u.a. folgende Beweise auf:
84.170.167.25 ( p54AAA719.dip0.t-ipconnect.de)
Da ich mir selbst zwar keiner Schuld bewusst bin, aber ich nicht ausschließen kann, dass ein Familienmitglied an meinem Rechner war, würde mich schon interessieren, was diese Zahlen aussagen (vor allem die in Klammern) und ob ich selbst die Möglichkeit habe dies zu überprüfen, welcher Anschluss das ist.
 
Schau mal hier, da hat ein user das gleiche Problem und hier ist einiges dazu schon im Detail erklärt. Vielleicht hilft dir dass schon weiter.
 
also das in den klammern ist die namensauflösung der IP adresse.
das ist aber eine pool adresse, die dynamisch vergeben wird.
bist du überhaupt bei t-online oder congstar?

du selbst kannst nur bei deinem provider gucken, ob du die zu dem angegebenen zeitpunkt auch hattest.
falls der die daten überhaupt erhebt, weil es eine flatrate ist oder die überhaupt zu diesem zeitpunkt noch gespeichert ist.
musst du mal bei dem anfragen.
wenn die daten ordnungsgemäß gelöscht wurden, kann die abzock firma nicht nachweisen, dass du es warst und das schreiben kann in die rundablage...
 
Ein Kollege hat derzeit ähnliches Problem mit winwin. Man wolle knapp 200 EUR für irgendwelche nie erbrachten bzw. fadenscheinigen Dienstleistungen. Als Beweis eine IP.

Er zahlte nicht ... ein Inkasso-Unternehmen sendete von da an Schreiben (nicht weniger unseriös). Nach mehrmaligem Ignorieren kam dann garnichts mehr.

Eine Anfrage bei Arcor ebrachte nur ein billiges Formschreiben, in dem man mitteilte, dass man entsprechende Daten nicht rausrücken könne.

btw: Briefe, die nicht per Einschreiben kamen, sind eh nie angekommen.
 
ich danke euch schon mal für die tipps und infos !

es wird wohl das beste sein, der zahlungsaufforderung vehement zu widersprechen und dann einfach mal abzuwarten.

irgendwie interessiert es mich allerdings doch, ob t-online meine daten herausgibt.
wielange werden denn die daten bei t-online gespeichert?(wenn sie denn gespeichert werden)
 
irgendwie interessiert es mich allerdings doch, ob t-online meine daten herausgibt.
wielange werden denn die daten bei t-online gespeichert?(wenn sie denn gespeichert werden)

Die werden erstens inzwischen gar nicht mehr so lange bearbeteitet, zweitens macht das T-Online nur, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt.

Könnte ja jeder kommen.

EDIT: Eine solche Anordnung könnte, theoretisch, kommen, wenn die mit Dir vor Gericht ziehen. Dazu werde sie es wahrscheinlich nicht kommen lassen, dann müssen ja ihre ganzen Geschäftspraktika auf den Tisch.
WICHTIG Falls Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst, umgehend Widerspruch einlegen. Das ist das einzige, was man bei diesen Abzockern beachten muss.

Alex
 
Nur eine IP wird vor Gericht wohl kaum ausreichen, ich habe dazu mal ein Video von einer Strafrechtvorlesung aus Berlin gesehen (kennen wahrscheinlich viele die mit den Rechten bei Raubkopien) und ich glaube da wurde gesagt, dass die IP vor Strafgerichten nicht ausreichend ist, da sie leicht durch Hacker verändert werden können. So könnte man praktisch als Angeklagter beweisen, dass es der Vorsitzende Richter war... etc. pp.
 
Ich wiederhole aber meinen Hinweis von oben:

Nichts tun ist gut, aber wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, sofort Widerspruch einlegen.
Der Mahnbescheid wird nämlich nur dann geprüft, wenn Widerspruch eingelegt wird. Ohne Widerspruch wird er -- egal wie Link die Webseite war -- rechtsgültig.

Alex

Ich will nicht kleinlich sein, aber der Vollständigkeit wegen.

Wenn ein Mahnbescheid "ins Haus flattert", dann heißt das Rechtsmittel Einspruch. Wenn der nämlich in Vollzug gesetzt ist, dann ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Dazu wird man vorher angehört. Geprüft wird er schon, aber nur formal. Eine rechtliche Prüfung findet nicht statt. Das bedeutet aber nicht, dass wenn man keinen Widerspruch/Einspruch einlegt, dass dann jede Forderung einziehbar ist. Selbst wenn eine Vollstreckung bevor steht, kann man Klagen, so dass der Beschluss aufgehoben wird und dafür wird dann rechtlich geprüft.

Am besten ist eine Rechtsschutzversicherung, dann kann man immer erst einmal Widerspruch einlegen!
 
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