IP-Adressenspeicherung bei Telekom aufheben lassen?

Steppenwolf

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Hallo miteinander,

mich interessiert zur Zeit folgendes:
Es dürfen ja bei volumenunabhängigen Flatrates keine IP-Adressen gespeichert werden oder sie müssen zumindest sofort wieder gelöscht werden.

Da die Telekom als angeblich einziger ISP aber immer noch fleißig speichert, habe ich bei Wikipedia diesen Absatz hier gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate#Rechtliches

Mit Urteil III ZR 40/06 vom Oktober 2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Internetprovider bei volumenunabhängigen Flatrate-Tarifen keine rechtliche Grundlage zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten, also auch der IP, haben. Viele Provider setzten das Urteil sofort um, andere (wie T-Online) speichern die Daten dennoch mit der Begründung, dass die Umstellung der Software zu teuer sei und zu viel Zeit in Anspruch nähme.
Eine Löschung der Daten sowie Aufforderung zur Unterlassung der Speicherung kann auf einfachem Wege per Zivilklage am zuständigen Amtsgericht jedoch erreicht werden. Da der BGH als höchste Instanz bereits entsprechend entschieden hat, sind andere Entscheidungen höchst unwahrscheinlich. Oftmals reicht auch bereits ein Brief an den Provider mit Ankündigung der Klage.

Hat das schon einmal jemand gemacht und bringt das was? Würde mich interessieren.
 
Aufpassen, es gibt ein (bisher noch) nicht rechtskräftiges Urteil eines LGs, dass die 7-tägige Speicherung bei Flatrates, die die Telekom praktiziert, in Ordnung ist.

Urteil
 
Wenn das Speichern illegal ist, wie wollen die dann Raubkopierer finden?
Wär doch ein offenes Tor für die
 
Wenn das Speichern illegal ist, wie wollen die dann Raubkopierer finden?
Wär doch ein offenes Tor für die

So ein Pech aber auch, darum heulen die [geeignetes Schimpfwort hier einsetzen] von der Content-Mafia ja schon wieder. *g*
Mein ISP speichert Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden übrigens 72 Stunden, bei QSC sinds 48.
 
Wie lange speichert 1&1?
 
Alle Speichern 6 Monate seit 1.1., ansonsten würde sie gegen geltendes Recht verstossen.
 
Telephongesellschaften ja, bei ISP erst ab dem 1.1.2009 verpflichtend (Übergangsphase wegen technischen Problemen ect)

prince
 
Das ist nicht ganz richtig.

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2008 in Kraft.
(2) Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe d und Artikel 13 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 10 treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
(3) Artikel 14 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(4) § 12 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2009 außer Kraft.
Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes steht in Artikel 2.
Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe d lautet:
3. § 110 wird wie folgt geändert:
d) Absatz 8 wird aufgehoben.
D.h. nur dieser Absatz gilt noch ein Jahr.
(8) Die nach den §§ 100a und 100b der Strafprozessordnung verpflichteten Betreiber von Telekommunikationsanlagen haben eine Jahresstatistik über nach diesen Vorschriften durchgeführte Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Ausgestaltung der Statistik im Einzelnen kann in der Rechtsverordnung nach Absatz 2 geregelt werden. Die Betreiber dürfen die Statistik Dritten nicht zur Kenntnis geben. Die Bundesnetzagentur fasst die von den Unternehmen gelieferten Angaben zusammen und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in ihrem Amtsblatt.

Alles andere, auch das, was die Datenspeicherung angeht, muss seit dem 1.1.2008 umgesetzt werden.

Telekommunikationsgesetz

Grundlage für die letzten Änderungen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-07.pdf
 
Außerdem dürfen die per Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten nach der einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden. Die Content-Mafia kriegt also nix. Allerdings können die ISPs weiterhin die Verbindungsdaten zusätzlich 7 Tage lang speichern. Aus dieser Datenbank darf sich dann auch die Musikindustrie und Konsorten mit Daten füttern lassen.
 
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