Steppenwolf
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Hallo miteinander,
mich interessiert zur Zeit folgendes:
Es dürfen ja bei volumenunabhängigen Flatrates keine IP-Adressen gespeichert werden oder sie müssen zumindest sofort wieder gelöscht werden.
Da die Telekom als angeblich einziger ISP aber immer noch fleißig speichert, habe ich bei Wikipedia diesen Absatz hier gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate#Rechtliches
Hat das schon einmal jemand gemacht und bringt das was? Würde mich interessieren.
mich interessiert zur Zeit folgendes:
Es dürfen ja bei volumenunabhängigen Flatrates keine IP-Adressen gespeichert werden oder sie müssen zumindest sofort wieder gelöscht werden.
Da die Telekom als angeblich einziger ISP aber immer noch fleißig speichert, habe ich bei Wikipedia diesen Absatz hier gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate#Rechtliches
Mit Urteil III ZR 40/06 vom Oktober 2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Internetprovider bei volumenunabhängigen Flatrate-Tarifen keine rechtliche Grundlage zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten, also auch der IP, haben. Viele Provider setzten das Urteil sofort um, andere (wie T-Online) speichern die Daten dennoch mit der Begründung, dass die Umstellung der Software zu teuer sei und zu viel Zeit in Anspruch nähme.
Eine Löschung der Daten sowie Aufforderung zur Unterlassung der Speicherung kann auf einfachem Wege per Zivilklage am zuständigen Amtsgericht jedoch erreicht werden. Da der BGH als höchste Instanz bereits entsprechend entschieden hat, sind andere Entscheidungen höchst unwahrscheinlich. Oftmals reicht auch bereits ein Brief an den Provider mit Ankündigung der Klage.
Hat das schon einmal jemand gemacht und bringt das was? Würde mich interessieren.