Internationales Projekt - welches Recht anwenden?

Der_Jan

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Moin zusammen,
ich entwickle aktuell ein mehrsprachiges Webprojekt, das eine internationale Zielgruppe ansprechen soll. Aktuelle schreibe ich die Nutzungsbedingungen, dabei bin ich auf folgende Frage gestoßen:

Welches "nationale Recht" ist anwendbar für eine solches Projekt? Reicht es,
wenn ich mich an das deutsche Recht halte, oder muss ich zusätzlich auch die
gesetzlichen Regelungen anderer Nationen berücksichtigen?

Danke & Gruß,
Der_Jan
 
Ich denke nicht, wenn in den AGB steht, dass es nach deutschen Recht geht, dann ist es so. Außerdem bist du als Verantwortlicher eh in Deutschland.
Einen Haken kann es höchstens haben, wenn es nicht in D. gehostet ist.
 
Ich denke nicht, wenn in den AGB steht, dass es nach deutschen Recht geht, dann ist es so. Außerdem bist du als Verantwortlicher eh in Deutschland.
Einen Haken kann es höchstens haben, wenn es nicht in D. gehostet ist.

Hallo Herr Nachbar :),
d.h. da sowohl ich als auch der Hoster in Deutschland, ist deutsches Recht anzuwenden. Wieder was gelernt.

Danke.

Gruß aus der Sanderau,
Der_Jan
 
Also welches Recht anwendbar ist richtet sich nach dem IPR (Internationales Privatrecht), das findet man im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

Darüber hinaus kann man auch ein bestimmtes Recht vereinbaren. Beispiel A (aus Deutschland) macht einen Vertrag mit B (aus den Niederlanden), beide einigen sich, dass ausschließlich Brasilianisches Recht Anwendung findet. Steht jedem frei (Art. 27 Abs. 1 EGBGB). Es muss nur deutlich gemacht werden (Art. 27 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Da das Schweigen an sich immer nur ein rechtliches nullum ist, wäre es gut wenn der Anwender etwas zu Bestätigen hat. Beispielsweise hiermit erkläre ich, dass ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung kommt. Wird es nicht vertraglich geregelt, geht es nach dem EGBGB.

P.S.: Wo der Hoster steht interessiert keinen, der ist keine Vertragspartei! Wenn man eine Sache per Flugzeug verschickt ist es ja auch egal wo die Firma mit den Flugzeugen ihren Sitz hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
als guten kompromiss koennte man zb sich auf das schweizer recht einigen... auch die sprache is net zu unterschaetzen...
 
als guten kompromiss koennte man zb sich auf das schweizer recht einigen... auch die sprache is net zu unterschaetzen...

Das schweizerische Recht ist dem deutschen sehr ähnlich. Da kann man sich gleich auf das deutsche einigen, gerade für kleine Firmen kann ausländisches Recht sehr teuer werden, wenn es zu einen Streit kommt.
 
Ich denke nicht, dass du so ohne weiteres ein gegenüber dritten geltendes Recht festlegen kannst.

Wenn du mit ausländischen Kollegen z.B. eine Seite in Timbuktu aufm Server hast und damit in Deutschland irgendwas verkaufst gilt das BGB. (es gibt da so diverse Uhren Verkaufsseiten die meiner Erinnerung nach Kanada als Gerichtsstand angeben, was aber wohl Käse ist.)

Zwischen den Vertragsparteien kann man allerdings wohl sagen, dass man sich an ein verbindliches Schiedsgericht in der Schweiz oder sonst wo hält.
 
Ich denke nicht, dass du so ohne weiteres ein gegenüber dritten geltendes Recht festlegen kannst.

Wenn du mit ausländischen Kollegen z.B. eine Seite in Timbuktu aufm Server hast und damit in Deutschland irgendwas verkaufst gilt das BGB. (es gibt da so diverse Uhren Verkaufsseiten die meiner Erinnerung nach Kanada als Gerichtsstand angeben, was aber wohl Käse ist.)

Zwischen den Vertragsparteien kann man allerdings wohl sagen, dass man sich an ein verbindliches Schiedsgericht in der Schweiz oder sonst wo hält.

Wenn du den von mir zitierten Artikel im EGBGB ließt wirst du lesen dass man das sehr wohl kann. Nichts anderes machen alle großen Firmen. Was man nicht kann ist, z.B. deutsches Strafrecht ausschließen und sich dafür auf die Sharia einigen. Aber das deutsche Vertragsrecht darf man ausschließen man darf Verbraucher dadurch nur nicht um den Verbraucherschutz bringen, wenn man aber sagt, nur deutsches Recht ist anwendbar ist das kein Problem. Gegen den Willen geht es natürlich nicht, ein Vertrag erfordert immer 2 auf einander abgestimmte Willenserklärungen, deswegen ja eine Aufforderund das zu bestätigen. Ich sehe da keine Probleme.
 
P.S.: Wo der Hoster steht interessiert keinen, der ist keine Vertragspartei! Wenn man eine Sache per Flugzeug verschickt ist es ja auch egal wo die Firma mit den Flugzeugen ihren Sitz hat.

Naja, im Bezug auf Vorratsdatenspeicherung etc. kann es trotzdem interessant werden.
 
das Webprojekt muss sich an das Recht halten, das in dem Land gilt, in welchem der Betreiber seinen Sitz hat (nicht der Hoster): Herkunftslandprinzip :)
 
das Webprojekt muss sich an das Recht halten, das in dem Land gilt, in welchem der Betreiber seinen Sitz hat (nicht der Hoster): Herkunftslandprinzip :)

Was wiederum aber abdingbar ist. Das Prinzip findet nur Anwendung, wenn KEIN Recht vereinbart wurde, was der Normalfall ist!
 
das gilt aber nur zwischen den Vertragspartnern, nicht aber für Anforderungen, die der Staat an dich stellt ;)
 
das gilt aber nur zwischen den Vertragspartnern, nicht aber für Anforderungen, die der Staat an dich stellt ;)

Ja klar, du kannst wohl kaum deutsches Strafrecht, deutsches Steuerrecht oder deutsches Verwaltungsrecht abbedingen. Aber danach wurde gar nicht gefragt, es geht ja nur um einen Vertrag. Und das kann (mit Ausnahme des Verbraucherschutzes) komplett abbedungen werden!
 
ah, auch wenn ich diese Anforderungen nicht sehe, sondern nur lese, "Welches Recht ist da anwendbar?", halte ich mich dann lieber raus.

Ich hatte das so verstanden, dass die Frage war, welches Recht den Nutzungsbedingungen zugrunde gelegt werden muss. Dies sollte bei einem deutschen Betreiber und deutschem Hoster in jedem Fall deutsches Recht sein. Vom Vertragsrecht spricht nur derjenige, der vom IPR angefangen hat, ich steh' gerade auf dem Schlauch, wer war das noch mal?
 
ah, auch wenn ich diese Anforderungen nicht sehe, sondern nur lese, "Welches Recht ist da anwendbar?", halte ich mich dann lieber raus.

Ich hatte das so verstanden, dass die Frage war, welches Recht den Nutzungsbedingungen zugrunde gelegt werden muss. Dies sollte bei einem deutschen Betreiber und deutschem Hoster in jedem Fall deutsches Recht sein. Vom Vertragsrecht spricht nur derjenige, der vom IPR angefangen hat, ich steh' gerade auf dem Schlauch, wer war das noch mal?

Was sind die Nutzungsbedingungen denn? Etwa vorvertragliche AGB? Ach mist aber auch, da sind wir ja doch wieder im Vertragsrecht oder schreibst du in Nutzungsbedingungen normalerweise Strafvorschriften oder Verwaltungsvorschriften?
 
Ich würde, um ganz sicher zu gehen einen Anwalt fragen. Alles andere ist eigentlich nur Vermutung ohne unterlegtes Praxiswissen. Und nur das zählt eigentlich. Wer etwas im Web veröffentlicht, sollte alles möglichst Hieb- und Stichfest machen. Von solchen "Vielleicht-Sachen" leben ganze Sozietäten mit ihren Abmahnungen und Klagen.

Eigentlich ist die Frage hier nur gut aufgehoben, um Munition für das Anwaltsgespräch zu sammeln.

Außerdem, wo ist der Themenautor seit 4 Tagen hin. Jemand 'ne Ahnung:p?
 
ist egal. Wenn ich Nutzungsbedingungen zur Grundlage mache, dann erfolgt das im Regelfall zur Absicherung des Betreibers.
Daher bin ich davon ausgegangen, der TE fragt, welches nationale Recht er beachten muss, um nicht in Teufels Küche zu kommen.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er wissen will, ob das Abstraktionsprinzip nach deutschem Recht Anwendung findet, oder ob er Verträge nach dem Zivilrecht Burkina Fasos abschließen kann. :D
 
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