Reise Inanspruchnahme der Fluggastrechte wg. Verspätung

JarodRussell

JarodRussell

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
02.06.2003
Beiträge
4.096
Reaktionspunkte
1.816
Hallo zusammen,

ich habe mich schon einigermaßen eingelesen zu dem Thema, wie Airlines über die Fluggastrechte bei entsprechenden Verspätungen zu Erstattungen oder Ersatzzahlungen zu bewegen sind. Ich wollte hier nur gerne einmal fragen, ob jemand von euch schon einmal so eine Situation hatte und wie das abgelaufen ist. Ich möchte nämlich den Weg über irgendwelche Agenturen vermeiden.

Hintergrund:
Ich bin am Montag von STR -> FRA geflogen und hatte dann noch Anschlussflüge FRA -> Delhi und dort nochmal einen Weiterflug. Die gleiche Tour dann wieder zurück gestern auf heute. Der Flug von Frankfurt nach Delhi ist wegen eines technischen Defekts am Triebwerk und per Entscheidung des Piloten dann um 20h verspätet gewesen. Ich habe daher eine Übernachtung und Verpflegung erhalten, musste aber Kleidung und Hygieneartikel kaufen, da die Koffer nicht ausgeladen wurden. Das heisst, hier sind mir Kosten entstanden, die ich einreichen würde. Dazu kommt dann, dass ich natürlich meinen Anschlussflug ab Delhi verpasst habe und aufgrund des No Shows der Rückflug gleich mitverfallen ist. Das Reisebüro hat mir dann einen neuen Hin- als auch Rückflug von und nach Delhi gebucht. Ursprünglich war die ganze Route auf einer Buchung. Das ging zum Schluss natürlich nicht mehr.

Meine Schlussfolgerung ist daher, dass ich laut Fluggastrechten Anspruch auf den maximalen Betrag i.H.v. 600€ haben müsste, da die Kriterien:

Flug beginnt in der EU
War mehr als 4h verspätet
Distanz war größer als 3500km

erfüllt sind. Aber was ist jetzt mit dem Weiterflug vor Ort in Indien? Es steht in den Erläuterungen im Netz zwar etwas, dass auch Anschlussflüge, die dadurch betroffen waren und nicht in der EU stattfanden aber auf der gleichen Buchung waren, erstattet werden müssten, aber genauer ist das nicht ausgeführt.

Wie gesagt, für Erfahrungsberichte und Tipps von Mitgliedern hier, die das Prozedere schon einmal durchgemacht haben, bin ich natürlich dankbar.
 
Ich gebe das immer ab.

https://www.flightright.de/

1# Ich brauch mich nicht mehr darum kümmern,

2# Freue mich wenn was Geld kommt.:noplan:

Meine Zeit ist mir zu Schade, da arbeite ich lieber.:dance2:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ralle2007 und walfreiheit
Das einfachste ist es das ganze einer Agentur zu übergeben.
Ich hatte ich im Februar eine 24h Verspätung w/ Technik: Windhoek via Amsterdam nach Hamburg. KLM hatte rechtzeitig bescheid gegeben, so dass wir in der Lodge (5h Fahrzeit von Windhoek) eine Nacht länger blieben. Wir haben das dann direkt bei KLM eingereicht. Übernachtung, Getränke und zusätzliche Anfahrt.

Wieder bekommen haben wir ohne Probleme: Übernachtung plus 650,00 EUR pro Person. Getränke und Taxi wollte KLM nicht :). War uns aber Egal. Auf Kosten von KLM einen Tag länger Urlaub plus 650 EUR pro Person war OK.
 
Danke euch soweit. Ich habe gelesen, dass das bei Lufthansa sehr unkompliziert läuft und mir so ein Musterschreiben besorgt und aufgesetzt. Die 600€ sollte ich locker kriegen, wegen der Auslagen für Kleidung mal sehen, aber bei den Bedingungen mit derzeit bis zu 36 Grad musste ich mich auch meiner Mitmenschen zuliebe neu einkleiden.
 
Hallo zusammen,

ich habe mich schon einigermaßen eingelesen zu dem Thema, wie Airlines über die Fluggastrechte bei entsprechenden Verspätungen zu Erstattungen oder Ersatzzahlungen zu bewegen sind. Ich wollte hier nur gerne einmal fragen, ob jemand von euch schon einmal so eine Situation hatte und wie das abgelaufen ist. Ich möchte nämlich den Weg über irgendwelche Agenturen vermeiden.

Hintergrund:
Ich bin am Montag von STR -> FRA geflogen und hatte dann noch Anschlussflüge FRA -> Delhi und dort nochmal einen Weiterflug. Die gleiche Tour dann wieder zurück gestern auf heute. Der Flug von Frankfurt nach Delhi ist wegen eines technischen Defekts am Triebwerk und per Entscheidung des Piloten dann um 20h verspätet gewesen. Ich habe daher eine Übernachtung und Verpflegung erhalten, musste aber Kleidung und Hygieneartikel kaufen, da die Koffer nicht ausgeladen wurden. Das heisst, hier sind mir Kosten entstanden, die ich einreichen würde. Dazu kommt dann, dass ich natürlich meinen Anschlussflug ab Delhi verpasst habe und aufgrund des No Shows der Rückflug gleich mitverfallen ist. Das Reisebüro hat mir dann einen neuen Hin- als auch Rückflug von und nach Delhi gebucht. Ursprünglich war die ganze Route auf einer Buchung. Das ging zum Schluss natürlich nicht mehr.

Meine Schlussfolgerung ist daher, dass ich laut Fluggastrechten Anspruch auf den maximalen Betrag i.H.v. 600€ haben müsste, da die Kriterien:

Flug beginnt in der EU
War mehr als 4h verspätet
Distanz war größer als 3500km

erfüllt sind. Aber was ist jetzt mit dem Weiterflug vor Ort in Indien? Es steht in den Erläuterungen im Netz zwar etwas, dass auch Anschlussflüge, die dadurch betroffen waren und nicht in der EU stattfanden aber auf der gleichen Buchung waren, erstattet werden müssten, aber genauer ist das nicht ausgeführt.

Wie gesagt, für Erfahrungsberichte und Tipps von Mitgliedern hier, die das Prozedere schon einmal durchgemacht haben, bin ich natürlich dankbar.
...... wenn alle Stricke reisen, gibt es immer noch ein Anwalt :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf und Ralle2007
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Ich gebe das immer ab.
1# Ich brauch mich nicht mehr darum kümmern,
2# Freue mich wenn was Geld kommt.:noplan:

Ich habe flightright auch schon mehrfach benutzt. Bin darauf gestoßen, als ich in Wien mehrere Stunden warten musste, weil die Fluggesellschaft ein kleineres Flugzeug als angegeben eingesetzt hat und mich nicht mitnehmen konnte. Am Schalter hieß es "Technisches Problem, da können wir gar nichts machen". Mit flightright (die sich 25% netto, also knapp 30% der Summe als Entlohnung nehmen) musste die Fluggesellschaft dann aber doch zahlne, und das sehr unkompliziert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Wenn der Anschlussflug in Delhi nicht auf mit auf einem Ticket war duerftest Du Pech gehabt haben was diesen betrifft.
 
Ich habe flightright auch schon mehrfach benutzt. Bin darauf gestoßen, als ich in Wien mehrere Stunden warten musste, weil die Fluggesellschaft ein kleineres Flugzeug als angegeben eingesetzt hat und mich nicht mitnehmen konnte.
Wie groß bist du denn?
Sicherheitshalber noch: :)
Am Schalter hieß es "Technisches Problem, da können wir gar nichts machen".
Klar, damit versuchen sie immer, sich rauszureden. Aber stimmt das denn überhaupt? "Technische Probleme" fallen doch in die Zuständigkeit der Fluglinien, anders als Streikes (obwohl die ja durchaus auch durch die Blockadehaltung der Fluggesellschaften verursacht sein können) oder Naturrisiken.
Ist wohl einfach ein klassisches Problem, die Machtverteilung. Die Gesellschaften können das leicht aussitzen, der einzelne hat jede Menge Stress und Ärger. Hier wäre ein gesetzlicher Ausgleich sinnvoll. Der Geschädigte meldet sein Problem, natürlich belegt und begründet, und der Staat assistiert ihm. Ist aber wohl nicht so gewollt. Oder widerspricht einer abstrakten Rechtstheorie aus dem 19. Jahrhundert.
 
Wenn der Anschlussflug in Delhi nicht auf mit auf einem Ticket war duerftest Du Pech gehabt haben was diesen betrifft.

Das sehe ich auch so und er war nur auf dem gleichen Buchungscode, aber ein eigenes eTicket, daher werde ich in dem Schreiben auch nur den Flug bis Delhi angeben. Im Text werde ich das aber trotzdem erwähnen, dass ich einen komplett neuen Flug Delhi-Pune und zurück buchen musste.Mal schauen wie sie darauf reagieren.
 
Selbst Leuten wie Dir werden die Kosten aber von der Gegenseite (Fluggesellschaft) erstattet.
...bestimmt aber nicht die Kosten für einen freiwillig eingeschalteten zusätzlichen Anwalt (Sesselfurzer).
 
Zurück
Oben Unten