Importsteuer und Umsatzsteuer... argh...

madmarian

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hallo, bin gerade verwirrt, und google ist nicht gerade hilfreich, mich zu enlighten...

Bin gerade dabei, in Exel Preiskalkulationen zu machen. Ich muss die Umsatzsteuer berechnen, die ich abzugeben habe ans Finanzamt. Ich habe also Produkte, die importiert wurden. Dabei fielen 19% Umsatzsteuer, 2,7% Importsteuer und ca. 21% Transportkosten an. (Die Transportkosten sind irre, weil kleine Mengen per Luftfracht transportiert wurden... nicht zu empfehlen....) Jetzt werden die Produkte zu einem etwas höheren Wert weiterverkauft (logisch :)) und erneut Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Natürlich kann ich die bereits geleistete Umsatzsteuer von der ans Finanzamt zu entrichtende MwSt. abziehen, dabei ist meine Frage nur, wie berechnet sich die abzuziehende Steuer?

...das eigentliche Problem, das ich habe (man vergebe mir, ich bin Grafiker, kein Kaufmann..), ist a) kann man die 2,7 % Importsteuer ebenfalls abziehen, und b) wie müsste folglich meine Berechnung aussehen?

Um es zu illustrieren: (ich bleibe der Einfachheit halber in Euro, obwohl meine Einkaufspreise Dollar sind...)

Produkt X Einkaufspreis: 1,-
+ Transport (21%)
+ UsSt (19%)
+ Importsteuer (2,7%)

Verkaufspreis: 3,-
(inkl. 19% MwSt)

Preisfrage: wie viel muss ich nun noch abführen, bzw. weiss jemand eine nette Formel dafür? Darf ich die Importsteuer mit absetzen, oder ist die futsch?
 
nicht ganz nachvollziehbar, du kaufst ein, und verkaufst für 3€, (wieviel 100000?), Transportkosten kannst du abziehen= Kosten für Materialbeschaffung( so ähnlich), was hat das mit deiner Kalkulation zu tun, ist relevant beim Jahres oder Monatsabschluss
Ralle
 
Hallo,
die BMG (Bemessungsgrundlage) für die Umsatzsteuer (MwSt) ist der Nettoverkaufspreis, dazu gehören auch die Kosten, die dem Kunden weiterberechnet werden wie z.B. Transportkosten etc.
Die Einfuhrumsatzsteuer kann in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abgezogen werden, gehört also nicht zu den Kosten. Die Importsteuer (? dabei handelt es sich wohl um die Zollgebühren? hab jedenfalls auf der www.zoll-d.de nix darüber gefunden) kann nicht abgezogen werden (nur als Betriebsausgaben) und gehört also auch zu den Einkaufskosten. Die Kalkulation könnte also wie folgt aussehen:
Produkt X 1,00 €
+ Transport
+ Nebenkosten
= BMG
+ 19% USt
= Verkaufspreis

Hilft dir das weiter?
LG
 
nicht ganz nachvollziehbar, du kaufst ein, und verkaufst für 3€, (wieviel 100000?), Transportkosten kannst du abziehen= Kosten für Materialbeschaffung( so ähnlich), was hat das mit deiner Kalkulation zu tun, ist relevant beim Jahres oder Monatsabschluss
Ralle

hallo, ich habe ein Beispielsprodukt gewählt. Mir geht es darum, dank einer Preiskalkulation die Rentabilität zu errechnen. Dabei ist es schon recht wichtig, wie hoch die tatsächliche Marge ist, z.B. wenn ich nah am Einkaufspreis weiterverkaufe. Wäre ärgerlich, wenn ich noch draufzahle, weil ich die Steuer falsch berechnet habe...
 
hallo, ich habe ein Beispielsprodukt gewählt. Mir geht es darum, dank einer Preiskalkulation die Rentabilität zu errechnen. Dabei ist es schon recht wichtig, wie hoch die tatsächliche Marge ist, z.B. wenn ich nah am Einkaufspreis weiterverkaufe. Wäre ärgerlich, wenn ich noch draufzahle, weil ich die Steuer falsch berechnet habe...

:confused:
Die Umsatzsteuer hat mit der Preiskalkulation nichts zu tun, schon klar, oder?
 
Die Kalkulation könnte also wie folgt aussehen:
Produkt X 1,00 €
+ Transport
+ Nebenkosten
= BMG
+ 19% USt
= Verkaufspreis

Hilft dir das weiter?
LG

Danke. Hab mir gedacht, dass ich die Zollgebühr nicht wieder bekomme.

Nur um ganz sicher zu gehen:

Der Einkaufspreis setzt sich aus Produktpreis+Transportkosten+Umsatzsteuer zusammen. Die Zollgebühr zahle ich auf diese Summe. D.h. ich rechne so:
(und damit keiner wegen dem einen Euro jammert, mache ich mal ein bisserl mehr draus...)

Produkt: 1.000,-
+ Transportkosten: 21% (+210,-)
+ UsSt: 19% ( + 229,90)
+ Zoll 2,7% -dieser blöde Zoll ist es, der die Rechnung verkompliziert... kann gerne auch mal 6% betragen.
- UsSt (exakter Betrag: - 229,90)
= Einkaufspreis (1.248,80 EUR)


Würde ich die Umsatzsteuer gar nicht erst rechnen, käme stattdessen 1.242,60 EUR raus, eine Differenz von 6,13 EUR pro tausend Euro.

Weiss jemand, wie ich dies möglichst einfach errechnen kann?

-am Einfachsten wäre es sicher, den Multiplikator zu nehmen, der 1,2488773 ist. Allerdings ändert sich mit jedem Einkauf der Faktor Transportkosten, wie kann ich die variabel einrechnen?
 
ich bin jetzt zu müde, ich schau mir das aber morgen nochmal an, irgendwo issn Fehler im Gedankengang
Ralle
 
..lass die USt aus der Kalkulation raus, die gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Sie ist durchlaufender Posten, da du sie ja
vom FA quasi zurück bekommst (Vorsteuerabzug).
Preiskalkulation ist immer Netto!
 
..lass die USt aus der Kalkulation raus, die gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Sie ist durchlaufender Posten, da du sie ja
vom FA quasi zurück bekommst (Vorsteuerabzug).
Preiskalkulation ist immer Netto!

doch, ich muss sie mit rechnen, da ich die Zollgebühren auf die gesamten Kosten inkl. Steuer zahle. Die Steuer ziehe ich hinterher zwar wieder ab, aber würde ich sie nicht berechnen, und das dachte ich, habe ich da gut vorgerechnet oben, differiert das Ergebnis. Bei Summen um 100.000 Euro wäre es eine Differenz von ganzen 613 Euro bei 2,7% Zoll. Bei höheren Zollraten wie 6% bei 1200 Euro etwa. Wenn eine Firma im Jahr für 1Mio Waren einkauft, sind das mal eben bis 12.000 Euro. Gab Zeiten, da habe ich weniger im Jahr verdient...

edit: ich schaue sicherheitshalber noch mal in den Importpapieren nach, aber ich bin mir sicher, dass der Zoll am Schluss drauf kam, und nicht als Sandwich nach den Transportkosten und vor der Ust... in diesem Fall hättest du recht.

Edit2: nachgesehen, und es ist tatsächlich so, dass der Zoll erst ganz zum Schluss zuschlägt, und uns also die Rechnung so schön verkompliziert...
 
Zuletzt bearbeitet:
noch mal eine Mathefrage... ist zu spät für mich für Prozentrechnung...


ich will die Gewinnmarge berechnen. Verkaufspreis (vor Steuer) minus kalkuliertem EK ergibt die Marge. Wie errechne ich den prozentualen Gewinn?

Beispiel:

Preis EK: 1,61 Preis VK: 3,60 Marge: 1,41 = Marge in % ???


edit.. okay, sorry, hab's schn raus... rechnet sich: 1,44 / 1,61 * 100 = 87,74%

Mannomann... dass ich so viele Jahre nach der Schule noch mal Mathe bräuchte... *g*
 
Zuletzt bearbeitet:
doch, ich muss sie mit rechnen, da ich die Zollgebühren auf die gesamten Kosten inkl. Steuer zahle. Die Steuer ziehe ich hinterher zwar wieder ab, aber würde ich sie nicht berechnen, und das dachte ich, habe ich da gut vorgerechnet oben, differiert das Ergebnis. Bei Summen um 100.000 Euro wäre es eine Differenz von ganzen 613 Euro bei 2,7% Zoll. Bei höheren Zollraten wie 6% bei 1200 Euro etwa. Wenn eine Firma im Jahr für 1Mio Waren einkauft, sind das mal eben bis 12.000 Euro. Gab Zeiten, da habe ich weniger im Jahr verdient...

edit: ich schaue sicherheitshalber noch mal in den Importpapieren nach, aber ich bin mir sicher, dass der Zoll am Schluss drauf kam, und nicht als Sandwich nach den Transportkosten und vor der Ust... in diesem Fall hättest du recht.

Edit2: nachgesehen, und es ist tatsächlich so, dass der Zoll erst ganz zum Schluss zuschlägt, und uns also die Rechnung so schön verkompliziert...


Du hast da einen Denkfehler :kopfkratz:
Die Zollgebühr wird auf den Nettowert gerechnet. Guckst du hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...teuer/c0_verfahren/a0_steuersaetze/index.html
Lass die Einfuhrumsatzsteuer raus! Ausserdem ist die Kalkulation m.E. bissl knapp, aber du musst wissen, ob du damit klar kommst ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ihr solltet bitte aufpassen und nicht die Begriffe "Umsatzsteuer-Zahllast" und "Gewinnermittlung" vermischen.

a) Die MWST, die das Finanzamt bekommt, ist schlicht und einfach NUR die Differenz zwischen selbst eingenommener MWST aufgrund der geschriebenen Rechnungen und der selbst bezahlten MWST bzw. Einfuhr-Umsatz-Steuer.
DA HAT KEIN ZOLL ETWAS VERLOREN!
Zum Ermitteln der Selbstkosten rechnet man alles AUSSER der Steuer zusammen, also Einkaufspreis, Transport und Zoll.
Diese Kosten + Gewinnzuschlag = Verkaufspreis, auf den haut man dann die MWST wieder drauf.

Netto-Verkaufspreis - Einkaufspreis - Zoll - Transport = "Gewinn", den man versteuern muss.
Alles klar?
 
hallo, ich habe anhand der Unterlagen vom Zoll nachgerechnet, und die berechnen den Zoll auf die Warenkosten inkl. Transport* und Steuer. Daher muss ich die Steuer erst dazurechnen, und danach wieder abziehen, um kein verfälschtes Ergebniss zu bekommen. Das Ergebniss ist dann mein Einkaufspreis, nicht mein ermittelter Verkaufspreis, aleeza. Die Zahlenbeispiele waren ebensolches, Beispiele.

*transport wird nur mit in dem Zoll bererchnet, wenn dem Zoll auch die Kosten vorliegen. Wenn mein Zulieferer z.B. den transport getrennt in rechnung stellt - das war mal, als der transport unerwartet das doppelte kostete, der Fall- wird das nicht weiter berücksichtigt. Dazu kommen alle Gebühren, die ansonsten in Deutschland noch anfallen (Kaigebühren/Flughafengebühren, Logistik vom Hafen zum Lager, Abwicklung Import). Aber ich tu mal so, als wenn alle Transportkosten immer im Vollen verzollt werden, das verfälscht das Ergebiss nur minimal, aber das noch zu berücksichtigen wird mir zu ville... ich berechne die Transportkosten allerdings prozentual, d.h. alle angefallenen Kosten werden mit dem Warenwert in relation gesetzt, so kann ich bei jedem Produkt die Transportkosten prozentual aufschlagen und den wahren Warenwert errechnen.

...mit Excel klappt es auch inzwischen, bin endlich hinter das Geheimnis der Variablenberechnung gestiegen... macht richtig Spass, wenn es klappt...
 
na du machst das schon:)
Viel Erfolg beim Verkaufen!
LG
 
hallo, ich habe anhand der Unterlagen vom Zoll nachgerechnet, und die berechnen den Zoll auf die Warenkosten inkl. Transport* und Steuer.

Das stimmt nicht!
In dem Beispiel aus dem weiter oben genannten Link ergibt sich eindeutig, dass folgendermassen gerechnet wird:

Einkaufspreis (für Dich)
+ Fracht bis EU Außengrenze (das kann auch Frankfurt Flughafen sein!)
= Zollwert

Zollwert
* Zollsatz (Einfuhrzoll)
= Zollbetrag

Zollbetrag
+ Transportkosten innerhalb EU (z.B. von Amsterdam nach Frankfurt)
= Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer

Deine Umsatzsteuerzahllast ist dann die Bemessungsgrundlage * 19%!


Das deckt sich exakt mit dem, was ich auch erlebt habe.
Zum Fall den Du anmerkst (in dem der Zoll Transportkosten, von denen er nichts weiß, auch nicht berücksichtigt hat). Das ist natürlich nicht legal - sollte Dir jemand auf die Schliche kommen, zahlst Du im freundlichsten Fall nur nach.

Je nachdem wie professionell Du das machst, würde ich diese Kosten in jedem Fall einrechnen. Zur Gesamtkalkulation - nehme mal an, dass es sich um Deine Trommelteile handelt - 15-20% Deckungsbeitrag solltest Du schon haben ...


zu Deiner Frage konkret:

Produkt X Einkaufspreis: 1,-
+ Transport (21%)
Dein Zollwert ist 1,21 €
+ Importsteuer 0,03267 € (2,7%)
Bemessungsgrundlage: 1,24267
EUSt: 0,2361073

Jetzt verkaufst Du für 3 Euro zzgl. Steuer:
Dein VK: 3,57 €

Du musst also 0,57€ pro Produkt an das Finanzamt abführen, kannst davon aber die von Dir geleistete EUSt. abziehen.

Netto pro Produkt also 0,3338927€

Fertig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

also...Grundsätzlich darf immer nur daß an Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer bei der in Abzug gebracht werden was auf der Rechnung ausgewiesen ist. Den Steuerabzug selbst zu errechnen ist daher nicht nötig. Wie schon meine Vorredner erwähnten haben Improtsteuern und Zölle mit der Umsatzsteuermeldung nichts zu tun, sollten jedoch in die Preiskalkulation mit einfließen. Beim Verkauf der Ware wird die Umsatzsteuer vom Verkaufspreis berechnet. Der Umsatz wird als normaler 19%iger Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet.

Allgemein ist diese Regel auch auf jede Rechnung anwendbar. Erhält man eine Rechnung mit falschem Vorsteuerausweis so darf nur der Betrag als Vorsteuer in Abzug gebracht werden, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Der Aussteller hingegen muß den Korrekten Umsatzsteuerbetrag zu seinem Nettoumsatz an das Finanzamt abführen.

Passt also bitte immer auf daß der Umsatzsteuerausweis auf euren Rechnungen korrekt ist und zieht nur das ab was auf der Rechnung steht...auch wenn der Ausweis falsch ist.
 
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