iMac Core Duo spinnt die ganze Zeit

rsq1 schrieb:
Hey dasich,
an deiner Stelle würd ich mir das Geld von der Bank zurückholen, vielleicht geht das ja.
das kannste bei eigener Überweisung getrost vergessen ... kannste höchstens innerhalb der ersten 30 Min. noch stoppen, solange der Auftrag noch nicht verarbeitet ist, danach geht nichts mehr. Bei Lastschrifteinzug verhält es sich anders, da kann man 5 Wochen lang widerrufen
 
rsq1 schrieb:
Vielleicht ist es nur die Masche der Firma, um so Leute zu verarschen!


ganz sicher! wenn ich eine software runterlade und diese ohne eingabe einer seriennummer weiterläuft, ist das die schuld der software. man kann doch nicht erwarten, das man sich die uhr danach stellt, ab wann man die software nicht mehr nutzen darf *gg*.
 
rsq1 schrieb:
Frage mich aber, wie die an deine private E-Mail Adresse gekommen sind
...die steht vielleicht im Adressbuch drin. Und der Adressbucheintrag ist ja mit dem angelegten User "verknüpft"

Chriss schrieb:
das kannste bei eigener Überweisung getrost vergessen ... kannste höchstens innerhalb der ersten 30 Min. noch stoppen, solange der Auftrag noch nicht verarbeitet ist
Soweit ich weiß, geht es oft auch noch später, eben solange der Widerruf vor dem Geld bei der empfangenden Bank ist. Dass kann schon Stunden später, oder auch am nächsten Tag sein.

Chriss schrieb:
Bei Lastschrifteinzug verhält es sich anders, da kann man 5 Wochen lang widerrufen
Nein. Das ist oft in den AGB geregelt. Beispiel Postbank:

Zunächst mal hat der Kunde Einwände gegen einen Lastschrifteinzug egentlich "unverzüglich" vorzubringen, kann also nicht einfach nach Gutdünken erstmal eine Weile abwarten.

Zusätzlich gilt die Lastschrift spätestens dann als genehmigt, wenn der innerhalb Kunde 6 Wochen (nicht fünf) nach Zugang des Rechnungsabschlusses, in dessen Saldo die Buchung enthalten ist widersprcht.

Aber wie gesagt: Die Banken können das im Einzelfall unterschiedlich regeln. Praktisch wird es sich jedoch meist um eine 6-Wochen-Frist handeln.
 
Vielleicht wurdest du auch nur verarscht. Absenderadressen zu faelschen ist ja nicht sonderlich schwierig...
 
dasich schrieb:
Also, habe den Ram mal ausgebaut und ihn ohne den zusätzlichen Riegel betrieben. tatsächlich läuft die Kiste.

Das wäre also das eine Problem, aber das mit dem Nach Hause telefonieren, also ich weiß nicht.

jetzt muss ich mal sehen, was ich mit dem Ram mache.

dasich

siehst nicht immer gleich auf Apple und Intel klopfen. Falls der RAM beim Kauf dabei war, oder als Apple Kompatibel zertifiziert wurde, kannst du ihn reklamieren. War es natürlich nur ein Einbau deinerseits irgendeines Riegels, ist es deine Schuld.
 
performa schrieb:
Nein. Das ist oft in den AGB geregelt. Beispiel Postbank:
Unser Spezialist in Sachen Widerrufsrecht ... :rolleyes:

1. wenn die Überweisung raus ist ("verarbeitet"), ist sie raus. Oder meinst Du, eine Transaktion von Hamburg nach München läßt sich in Stuttgart noch aufhalten ... ?!

2. Was Du wahrscheinlich meinst ist der Eingangsvorbehalt: der bezieht sich aber nicht auf etwaige Widerrufe, sondern auf vorhandene Deckung.

3. Das Widerrufsrecht im Lastschrifteinzugsverkehr ist gesetzlich geregelt, da interessieren die AGB recht wenig (überall 6 Wochen).

4. Wenn ich nach 5 Wochen vom Urlaub komme kann ich genauso widerrufen, als wenn ich nach 5 Wochen zum ersten Mal auf den Auszug schaue. Unverzüglich = "ohne schuldhaftes Zögern"

5. Widerrufsrecht für die Buchung und Widerrufsrecht für den Rechnungsabschluß sind 2 Paar Stiefel.

6. Die 5 Wochen hab ich genannt, weil spätestens dann ein Kontoauszug an den Kunden verschickt wird, sofern er bis dahin noch keine geholt hat, damit noch ausreichend Zeit ist (= 1 Woche), ggfs. zu widerrufen.

Um es abzukürzen: in diesem unseren Fall geht m.E. gar nichts
a. Überweisung (keine Lastschrift)
b. der Nachweis für die Nicht-Nutzung ist faktisch unmöglich

Außer: es handelt sich um offensichtlichen Betrug, wovon ich nicht ausgehe. (Bei jeder Software kommt nach Ablauf der Demo der Hinweis mit der Bitte um Zahlung)
 
Chriss schrieb:
1. wenn die Überweisung raus ist ("verarbeitet"), ist sie raus.
Das Geld ist aber dann nicht "sofort" beim Kreditinstitut des Empfängers, da können im "Worst-Case" durchaus Stunden, oder sogar ein, zwei Tage vergehen, bevor "das Geld" beim Kreditinstitut des Empfängers eintrifft. Auch haben die Banken ja unter Umständen unterschiedliche Annahmezeiten.
Erhält dieses Kreditinstituts nun vorher eine Benachrichtigung, so ist es verpflichtet, den Überweisungsbetag zurückzuleiten.

Chriss schrieb:
2. Was Du wahrscheinlich meinst ist der Eingangsvorbehalt: der bezieht sich aber nicht auf etwaige Widerrufe, sondern auf vorhandene Deckung.
Was soll ich meinen?

Chriss schrieb:
3. Das Widerrufsrecht im Lastschrifteinzugsverkehr ist gesetzlich geregelt, da interessieren die AGB recht wenig (überall 6 Wochen).
Ich würde sagen: "Quark".
Lasse mich aber gern eines besseren belehren. ;)
Wo soll dass denn gesetzlich geregelt sein?
Vor fünf oder sechs Jahren war es das jedenfalls noch nicht!

Meines Wissens kann der Kunde sogar beliebig lange, (also meinetwegen 10 Wochen später) noch erfolgreich einer Lastschrift widersprechen, ohne dass sein Schweigen als Zustimmung gilt. Das hat meines Wissens der BGH vor wenigen Jahren entschieden (müßte ich jetzt nachschauen...)

Und selbstverständlich haben die Banken das Recht, Allgemeine Geschäftsbedingungen aufzustellen - solange sie damit nicht gegen geltende Schutzrecht verstoßen. Ich vermute mal, dass die 6 Wochen daher stammen, dass die Banken in AGBs keine Fristen einführen können, die den Kunden unangemessen und/oder überraschend benachteiligen.
Nichtsdestotrotz könnten die Banken rechtlich auch längere, oder gar keine Widerspruchsfristen festschreiben. Aber warum sollten sie?

Chriss schrieb:
4. Wenn ich nach 5 Wochen vom Urlaub komme kann ich genauso widerrufen, als wenn ich nach 5 Wochen zum ersten Mal auf den Auszug schaue. Unverzüglich = "ohne schuldhaftes Zögern"
Ja, ich bin nicht blöd.
Ich habe nie (!) behauptet, dass das nach langem Urlaub nicht mehr ginge.
Ich habe auch "unverzüglich" geschrieben, und dass der Kunde "nicht nach Gutdünken" warte könne (wenn er von der Lastschrift weiß!)
Wenn man allerdings die Lastschrift bewußt wahrgenommen hast, dann mußt man unverzüglich was tun.

Oder anders gesagt: Wenn die Bank beweisen kann, dass ich Kenntnis von der Lastschrift hatte, und erst Wochen später Einwendungen dagegen erhoben habe, dann gilt die Lastschrift als genehmigt.

Chriss schrieb:
5. Widerrufsrecht für die Buchung und Widerrufsrecht für den Rechnungsabschluß sind 2 Paar Stiefel.
Nochmal: Ich bin nicht blöd!
Vielleicht im Unterschied zu dir, habe ich mir die AGBs meiner Bank (Postbank) gerade eben angeguckt!
Es geht dabei ausdrücklich (!) um Belastungen aus Einzugsermächtigungs-Lastschriften, NICHT Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss an sich.

Und da steht:
"Die Genehmigung einer Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungs-Lastschrift gilt spätestens dann als erteilt, wenn der Kunde nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, in dessen Saldo die Belastungsbuchung enthalten ist, Einwendungen dagegen erhebt."

Chriss schrieb:
Um es abzukürzen: in diesem unseren Fall geht m.E. gar nichts
a. Überweisung (keine Lastschrift)
Da sind wir uns vollkommen einig :)
Wobei ich nicht denke, dass überhaupt ein Nachweis über die Nicht-Benutzung zu führen ist - bzw. dieser etwas im Zusammenhang mit der Bank etwas brächte.
 
Komischerweise fängt meine Kiste auch an, Zicken zu machen. Hab sie gestern bekommen, seitdem ist sie viermal abgeschmiert, zweimal gestern, zweimal heute. Weiss nicht, woran das liegen könnte... die beiden Abstürze heute sind passiert, als ich den aktuellen DesInstaller offen hatte (läuft denke ich mal noch unter Rosetta) und die Keynotes Testversion... das erste mal lief nur der DesInstaller, da hab ich nen Sprachpaket rausgeschmissen und kurz danach kam "Bla bla Fehlerbericht senden..." und das zweite mal, ich hatte den DesInstaller nur abgelegt, ist dann auch Keynotes auf einmal abgestürzt. Werde das nachher noch mal ausführlich testen, hoffe mal, es liegt wirklich nur am DesInstaller (auf den kann ich verzichten)... ist nicht so der tolle Einstieg in eine neue Welt ;) aber vielleicht legt sich das Problem ja...
 
Ich habe auch enorme Probleme mit diversen Ramriegeln :(. Sobald der Original-Apple-Riegel drinsteckt läuft die Kiste ohne Probleme. Habe schon DSP, Biehler und MDT durch :(
 
Weiss nicht, ob es bei mir am RAM liegt, das ist Original von Apple... nur ist schon merkwürdig, dass er einfach so abschmiert, ohne Grund...
 
Ja also das mit der Intel Version werde ichd ann lieber noch verschieben. Warte ich lieber bis die 3 Version rausgekommen ist!!!!!
 
tiger-osx schrieb:
Ja also das mit der Intel Version werde ichd ann lieber noch verschieben. Warte ich lieber bis die 3 Version rausgekommen ist!!!!!

Blödsinn. Der läuft wie geschmiert. Besser als mein G5 Rev. C ;). Ich muß nur noch ordentlichen RAM finden.
 
JavaEngel schrieb:
Blödsinn. Der läuft wie geschmiert. Besser als mein G5 Rev. C ;). Ich muß nur noch ordentlichen RAM finden.
Ja, so ansich scheint er auch gut rund zu laufen... also kaufen würd ich mir den auch wieder, aber diese kleinen Problemchen... naja, malen wir mal nicht gleich den Teufel an die Wand. Ich teste erstmal heute abend, dann werde ich berichten...
 
Nungut. Das sind aber keine OS X Abstürze. Schon komisch. Wenn der Rechner neu ist würde ich ihn schnell einmal überbügeln. Hatte bei meinem iMac Rev. C einige Probleme behoben.
 
Hm, meinste das bringt was? ich kanns probieren, einfach mal neu installieren, dann wäre zumindest alles, was nicht gebraucht wird, weg...
 
Vorteil: Du kannst alle sinnlosen Sprachen und anderen Mist weglassen. Wenns danach nicht geht tippe ich auf Speicher. Bei mir läuft alles wie geschmiert.
 
Ok, ich werd es testen. Hoffe nur, ich hab keine kaputte Installations-DVD... das wär fatal... ;) Ansonsten rennt er ja eigentlich auch, Frontrow ohne Probleme (bis auf iTunes darin, das braucht immer ne Weile mit Laden), Update lief einwandfrei...
 
DarkAge schrieb:
Ok, ich werd es testen. Hoffe nur, ich hab keine kaputte Installations-DVD... das wär fatal... ;)

In der Tat. Früher oder später würdest du es aber eh bemerken ;)
 
JavaEngel schrieb:
In der Tat. Früher oder später würdest du es aber eh bemerken ;)
Stimmt... als BuildVersion hab ich die 72er... die DVD´s müssten demnach ja auch neuere sein, odeR??
 
DarkAge schrieb:
Ok, ich werd es testen. Hoffe nur, ich hab keine kaputte Installations-DVD... das wär fatal... ;)

kaputte installations-DVD? sowas gibt es? hilfe. sowas hats bei windows noch nicht gegeben…
 
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