imac bei ebay verkauft

OT: Da sieht man wieder mal, welch riesiger Misthaufen Ebay geworden ist. Nichts als Ärger bei Ebay. Ich verkaufe dort nichts mehr; Einkäufe bei Ebay tätige ich schon lange nicht mehr, die Schnäppchenzeit ist eh vorbei, nur noch Händler mit horrenden Versandkosten...

*unterschreib*

Ich verschenke lieber Sachen an Freunde, als mir den Ärger mit ebay anzutun. :)

Es gibt einfach viel zu viele Klugscheis_ser und Möchtegernanwälte.
 
ich bin ausgebildeter kaufmann im einzelhandel....ich kenn die §§ berufsbedingt, weil ich so heinis auch schon hatte...
 
Lass Dir den iMac zurückschicken. Gib ihm die komplette Kohle wieder. Verbuche den missglückten Verkauf als Lehrgeld und stelle ihn erneut ein. Überdenke dabei dann noch einmal sehr genau Deinen Angebotstext.

Ich würde mich garnicht auf so einen Hick-Hack (Preisnachlass)einlassen. Deshalb verkaufe ich schon lange nichts mehr bei ebay. Dieses ständige Feilscherei, egal ob angeblich berechtigt - da Mangel - oder nicht, macht doch keinen Spass mehr, oder?

Leider hat diese Plattform ihren ursprünglichen Charme komplett eingebüßt. man hat ja schon beim ansurfen von ebay das Gefühl, man begehe eine Straftat. Schade.

DP
 
Aber zurücknehmen und wieder einstellen und wieder wegschicken und vielleicht wieder nen Pedanten zu erwischen macht noch viel weniger Spass.
 
Aber zurücknehmen und wieder einstellen und wieder wegschicken und vielleicht wieder nen Pedanten zu erwischen macht noch viel weniger Spass.

Deshalb soll er beim nächsten Angebot auch den Text entsprechend ändern, sodaß er künftig keine Angriffsfläche mehr bietet.
 
Nana, so einfach ist das glücklicherweise nicht :) Mit dem Argument drückt Dich jeder Anwalt an die Wand. Wichtig ist die Artikelbeschreibung und wenn da "perfekt" steht, würde IMHO auch ein Richter erwarten das da keine Risse oder Kratzer zu sehen sind ;)

Kommt aber auch darauf an, ob der technische oder optische Zustand als perfekt bezeichnet wurde. Und darüber ließe sich hier streiten.


hat da einer sein BGB nicht gelesen? ;)

bei privatkauf muß ausdrücklich von garantie und gewährleistung abstand genommen werden, wenn eine sache verkauft wird. wird dies nicht ausdrücklich getan gilt die gesetzliche frist von 1 jahr gewährleistung. und die muß auch von privat geleistet werden, nicht nur von gewerbetreibenden händlern...

edit: nachtrag

Der Verkäufer hat ausdrücklich geschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
Das wir als Laien nun keine rechtlich wasserdichten Formulierungen in Ebay Auktionen schreiben, erwartet niemand.



Wie dem auch sei, ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen und mich auch nicht als Hobbyjurist aufspielen und schon gar nicht als solchen bezeichnen lassen. ;)

Ich sehe hier jedenfalls keine schlüssige und sichere Begründung für eine Preisminderung zu Lasten des Verkäufers.
 
Wie schon gesagt, mit einer 500W Lampe draufgehalten, sieht man in
einer Vergrößerung beim iMac jeden Mini-Kratzer, bzw. den Schatten davon.

Bei normaler Beleuchtung sieht man da womöglich überhaupt nichts.

Man kennt das von Glasscheiben. Selbst frisch geputzte Glasscheiben kann
ich in der Sonne so fotografieren, dass sie aussehen wie mit Sprüngen
in der Scheibe.

genau, das war bei meinem 20er auch so, hat schrecklich ausgesehen wenn ich mit einer Lampe reingeleuchtet habe, alles voller feinster Kratzspuren.

Schick im Doch eine Tube Displex (Handydisplayreiniger) :D, damit kann er die Kratzer perfekt rauspolieren.

Ich würde nix erstatten.

Gruss
Marti
 
...
Der Verkäufer hat ausdrücklich geschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
Das wir als Laien nun keine rechtlich wasserdichten Formulierungen in Ebay Auktionen schreiben, erwartet niemand.
...

Auch wenn Du es nicht wahr haben möchtest, ist dies gesetzlich geregelt. Darüber informiert auch ebay auf seinen Seiten.

eBay gibt dort sogar einen Beispieltext vor:
Bei der wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren können Sie ihren Gewährleistungsausschluss wie folgt formulieren:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn Du es nicht wahr haben möchtest, ist dies gesetzlich geregelt. Darüber informiert auch ebay auf seinen Seiten.

eBay gibt dort sogar einen Beispieltext vor:

Wie meinen, was ist Deiner Meinung nach gesetzlich geregelt?

Ich hab doch gar nicht abgestritten, dass die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist.
 
Du hattest geschrieben:
Der Verkäufer hat ausdrücklich geschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
Das wir als Laien nun keine rechtlich wasserdichten Formulierungen in Ebay Auktionen schreiben, erwartet niemand.
Wie gesagt, dem ist nicht so und das ist auch gesetzlich geregelt.

Es ist gesetzlich geregelt, dass auch der Privatmann Gewährleistung geben muss - solange er es nicht explizit aussschliesst.
Ein Hinweis wie "Privatverkauf" reicht nicht aus.
Lies doch einfach den Text bei eBay, dann wird's vielleicht klarer.
 
Ohne alles genau gelesen zu haben:
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine Meinung. Du hast dich mit deiner Beschreibung in die Nesseln gesetzt. Das Gerät wurde als "im perfekten Zustand" verkauft. Als Käufer würde ich auch genau dieses erwarten. Du hast als privater Verkäufer nur die (freiwillige) Garantie ausgeschlossen, dich aber zur gesetzlichen Gewährleistung nicht geäußert. Diese gilt also vollumfänglich. Ich würde dir Täuschung vorwerfen und auf Minderung oder Rückabwicklung bestehen. Bei Weigerung würde ich die Sache ganz einfach einem Anwalt übergeben, Kosten sind in einer RSV mit Vertragsschutz abgedeckt und in dem sehr wahrscheinlichen Fall deiner Niederlage von dir zusätzlich zu tragen.

Mein Tipp: du stehst hier mit dem Rücken an der Wand, die Trümpfe hat der Käufer. Nimm das Ding zurück und verkaufe es erneut mit einer realistischeren Beschreibung.

Auf dumme Sprüche, wie "was will er denn machen" und "ich erstatte doch nix" solltest du hier nichts geben. Das könnte schnell teuer für dich werden.

Viel Glück,
der Moonglow

edit: da die Gewährleistung gilt, kann der Käufer die nächsten 6 Monate mit jeglichen Reparaturen an dich herantreten, ehe Beweislastumkehr eintritt. Dafür vielleicht schonmal ein paar Scheine auf Seite legen, wenn du keine AppleCarePlan für den iMac mehr hast... das Problem besteht natürlich auch, wenn du dich auf Minderung geeinigt hast...
 
Zuletzt bearbeitet:
mir ist noch was aufgefallen:

Den Kratzer hat der Käufer vielleicht reingemacht, als er den grünen
Aufkleber abgemacht hat.

Also ich würde mir nochmal ein Foto von der Stelle senden lassen.
Auf dem man erkennen kann, ob es ein Kratzer oder ein Riss ist.
Und nicht so ein übertrahltes Bild.
 
Jungejunge, man kann es auch übertreiben.

- der Mac ist nicht perfekt. Kann er nicht sein. Hättest Du geschrieben "technisch einwandfrei, optisch in sehr gutem Zustand" hättest Du wohl kein Problem.

- Biete ihm 20-30 Euro und trefft Euch irgendwo in der Mitte. Ist ein guter Deal für beide. Mehr ist die kleine Macke wohl kaum wert...
 
Biete ihm EUR 35,- Rückzahlung unter der Voraussetzung, dass er Dir zuvor eine unterschriebene Erklärung zusendet, in der er mit der Annahme der Zahlung/Preisminderung auf zukunftige Ansprüche gegen den Verkäufer verzichtet.
 
Wie weiter oben geschrieben, würde ich ihm anbieten, dass Gerät wieder zurück zu senden, allerdings auf seine Kosten und ihm das Geld dann gemütlich zurück zu überweisen.

Das ein 4 Jahre altes Gerät nicht mehr perfekt ist, sollte sogar den verblendesten Apple-Jünger einleuchten.

Gruß
Christopher
 
allerdings auf seine Kosten und ihm das Geld dann gemütlich zurück zu überweisen.

Nix seine Kosten, siehe @Moonglow

Das ein 4 Jahre altes Gerät nicht mehr perfekt ist, sollte sogar den verblendesten Apple-Jünger einleuchten.

Dann darf man das aber auch nicht in die Auktion schreiben, so einfach ist Murmeln :D Wobei ich davon nicht ganz überzeugt bin, ein Mac der 4 Jahre im NR-Büro steht - der könnte schon noch "Perfekt" sein wenn er nur liebevoll mit dem Microfasertuch gestreichelt wurde :p

Dann gibt es Schätze (alle Artikel), die gammlen jahrelang in irgendwelchen Kisten rum, gut eingepackt -> vergessen... ist passiert mit einem fast neuen Radio, 40 Jahre alt, das Ding ist lt. Recherche nur max 3 Monate gelaufen und dann nach dem Tod des Besitzers beim Erben in die Kammer gewandert, 40 Jahre lang, OVP, Rechnung, Anleitung, alles "neuwertig". Sowas gibt es auch :)

Das Ding hat der TE durch seine übertriebene Beschreibung vergeigt, das kost halt Lehrgeld wenn man Pech hat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wooo ???

wohl rechts am rand aussen und innen am display :eek:

Also auf den Bilder kann ich hier keine Riss erkennen.
Echt nicht. Kann es sein das die absichtlich so nichtssagend
sind ?
 
Hin oder Her das der Käufer pingelig ist. Ich finde es ist vom Threadersteller fast eine falsche Angabe zu sagen der iMac sei in perfektem Zustand und da kann er jetzt noch so oft wiederholen das er diesen Zustand für perfekt hält, perfekt bedeutet Markellos = Fabrikneu und ohne Gebrauchsspuren. Ein "Perfekt dem Alter Entsprechent" oder "sehr gut erhalten" hätte hier definitiv besser gepasst.
 
die sache ist nun geklärt ich habe ihm einen geringen betrag rückerstattet und er hat mir dafür schriftlich gegeben, dass er von jeglichen weiteren ansprüchen zurücktritt
 
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