iMac bei eBay verkauft - Was beachten bei Abholung?

Sind die Dinger mittlerweile so intelligent, dass sie selbst zählen und gutschreiben? Hier sinds immernoch "Postfächer"

Sollte so sein. Bei größeren Fillialen ist das quasi standard. Scheine einlegen, Konto zur Einzahlung eingeben. Beleg für die Einzahlung mitnehmen. Fertig.
 
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Übergabe der Ware ordnungsgemäß erfolgt
Fürs nächste Mal: Das bedeutet leider gar nix.
Besser wäre "Ware durch vor Ort in Augenschein genommen." oder "Gekauft wie gesehen" um späteren Beschwerden vorzubeugen, dass x oder y nicht geht oder du etwas verheimlicht hättest.
 
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Fürs nächste Mal: Das bedeutet leider gar nix.
Besser wäre "Ware durch vor Ort in Augenschein genommen." oder "Gekauft wie gesehen" um späteren Beschwerden vorzubeugen, dass x oder y nicht geht oder du etwas verheimlicht hättest.

Nein, nicht nötig. Denn selbstverständlich (!) sollte es schon in der eBay Auktion stehen, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. Das reicht dann natürlich.

Insofern muss Du nur nachweisen, dass der Käufer die Ware erhalten hat.
 
Hi,
es führt an einem Vernünftig aufgesetzten Kaufvertrag nix vorbei, nur dieser hat auch vor Gericht Bestand !!, alles andere ist nur mit Vorsicht zu geniessen.

Franz
 
Hi,
es führt an einem Vernünftig aufgesetzten Kaufvertrag nix vorbei, nur dieser hat auch vor Gericht Bestand !!, alles andere ist nur mit Vorsicht zu geniessen.

Franz

Quatsch. Eine eBay Auktion hat exakt dieselbe Rechtswirksamkeit.
 
Wieso? Ich füge immer hinzu: "Dieses ist ein Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
(Darstellung in fett).

Was soll daran ungültig sein?

Weil der BGH das kassiert hat?
Aktenzeichen: VIII ZR 96/12

Auch Du haftest als Privatverkäufer für das was Du beim Verkauf "versprichst". Wenn Du Unfallfrei rein schreibst und der Wagen hatte dennoch einen Unfallschaden - ob mit oder ohne Deinem Wissen - dann haftest Du, auch wenn da 100x gekauft wie gesehen, Privat unter Ausschluss aller Gewährleistungen steht.


Nachtrag I:
"Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).

http://www.t-online.de/digital/inte...l-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Nachtrag II:
Oder in "unserem" Fall hier. Wenn Du ein MacBook privat in der Beschreibung hast. "Top MacBook. Ohne irgendwelche technischen Mängel!" Und dann schreibst am Ende noch "Privatverkauf, Ausschluss.....". Jetzt stellt sich aber heraus, dass die GPU schon vor dem Verkauf / Übergabe einen Schaden weg hatte - haftest Du trotz allen den schönen Ausschluss Sätzen.
 
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Klar, das wäre ja auch arglistige Täuschung. Und natürlich muss der sonstige Text wahrheitsgemäß sein.
Wobei in der Praxis Dir erstmal jemand nachweisen muss, dass der Mangel vorher da war.
 
Quatsch. Eine eBay Auktion hat exakt dieselbe Rechtswirksamkeit.

Das mag sein. Das Problem liegt dann vielmehr in der Beweisbarkeit. Und da ist ein Vertrag nebst Übergabeprotokoll deutlich einfacher zu handhaben als ein "der hat aber gesagt..." oder "auf ebay stand aber..."
 
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Das mag sein. Das Problem liegt dann vielmehr in der Beweisbarkeit. Und da ist ein Vertrag nebst Übergabeprotokoll deutlich einfacher zu handhaben als ein "der hat aber gesagt..." oder "auf ebay stand aber..."

Wieso? EBay Auktion ausdrucken und schauen was da steht.
Der Vertrag kommt unter den Bedingungen zustande, die in der Auktion genannt sind (Zustand, Beschreibung etc.).
 
Wieso? EBay Auktion ausdrucken und schauen was da steht.
Der Vertrag kommt unter den Bedingungen zustande, die in der Auktion genannt sind (Zustand, Beschreibung etc.).

Da stehen dann ebay-Benutzernamen. Und wer weiss, wie da die Anschriften aussehen etc. Ja, und dann holt der Käufer das Gerät ab und behauptet hinterher, die Sache wäre defekt etc. gewesen.

Du hast schon recht, es ist ein rechtsbindender Vetrag. Aber rein formelle gesehen und um auf Nummer sicher zu gehen ist die ganze Sache ein wenig halbgar. Da würde ich zumindest was die Übergabe der Sache betrifft ein Protokoll anfertigen. Ist ja auch im Sinne des Käufers, der eine Quittung für seine Zahlung haben möchte.
 
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Klar, Quittung immer. Aber wenn die Auktion beendet ist, sind ja die Namen der Parteien bekannt.
Und natürlich ist es nie schädlich, wenn man sich auch bestätigen lässt, dass die Ware in einwandfreiem Zustand -oder wie im in der Auktion genannten Zustand- übernommen wurde. Schaden kann es natürlich nicht.

Die Frage ist ja auch immer, welcher Betrag dahinter steht. Ich mal mal ein Auto für knapp 30.000 EUR bei eBay per Auktion verkauft, ja, da habe ich auch noch nen Vertrag gemacht. Bei 500 EUR würde ich mir den einwandfreien Erhalt der Ware bestätigen lassen und gut.
 
Sorry, OFF TOPIC.

Frage: Kann man in DE solche Geldbeträge nicht einfach mit dem Mobiltelefon bezahlen?

Funktioniert bei uns in SE mit den Apps Swish und Bank ID, in Realzeit.

[Käufer] Handynummer Empfänger - Geldbetrag - Mitteilung - Sicherheitscode - Quittung.
[Verkäufer] Empfangsbestätigung.

Über unsere Banken kann man viel schimpfen [Bankschliessfächer, Geldabhebeschalter und Geldautomaten verschwanden und verschwinden], aber Swish funktioniert seit Jahren ganz gut.
 
Frage: Kann man in DE solche Geldbeträge nicht einfach mit dem Mobiltelefon bezahlen?

Hier in D kannst Du schon froh sein, wenn Du im Laden mit Karte zahlen kannst. Ansonsten lebt der deutsche Michel nach der Devise: Nur Bares ist Wahres!
 
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Sorry, OFF TOPIC.
Frage: Kann man in DE solche Geldbeträge nicht einfach mit dem Mobiltelefon bezahlen?

Hier hat ja die Mehrheit noch nicht mal ne ganz simpel-doofe Visa oder Mastercard.
Es gibt immer noch viele Restaurants, die keine Kreditkarte nehmen.
Unglaublich, aber wahr.
 
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