iMac 2020 defekt und lange Reparaturdauer. Kann ich was tun?

Zumindest eine erste freundliche Nachfrage im Store per Telefon brachte keinen Erfolg. Ein Austausch ist nur innerhalb von 14 Tagen ab Kauf möglich,
Wimmel den inkompetenten Praktikanten ab und sprich mit jemanden, der wenigstens minimal Bescheid weiß. "Innerhalb von 14 Tagen" betrifft die Rückgabe bei Onlinekäufen (und äquivalenten Käufen) ohne jede Begründung. Du hast aber einen Gewährleistungsfall.
Ist dich wirklich nicht kompliziert.
Leider scheinen immer mehr Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, branchenübergreifend schlecht ausgebildet zu sein. Da gibt es welche, die behaupten, man habe immer ein Umtauschrecht (sehr kundenfreundlich), und bei einem defekten Gerät habe ich auch schon erlebt, daß der Mitarbeiter mich ziemlich verzweifelt fragte "ja, was soll ich denn jetzt machen?".
Grundsätzliche Rechtsfragen gehören einfach in den Schulunterricht.
 
aber wenn beispielsweise eine einzelne Komponente was hat und die sich einfach reparieren lässt, es also für den Händler einfacher ist, zu reparieren als auszutauschen, dann ist eine Reparatur anstelle Austausch legitim.
Welche Reparatur ist denn einfacher als der Griff ins Regal?
Selbst wenn das Austauschgerät bestellt werden muß, ist das immer noch einfacher als bei einem aktuellen hochkompakten Gerät irgendetwas zu reparieren.
Ich vermute, daß da ein anderer Begriff im Gesetz oder der Verordnung steht.
Wobei ich den Vorrang einer (mehr oder weniger geringfügigen) Reparatur schon verstehe.
 
Leider scheinen immer mehr Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, branchenübergreifend schlecht ausgebildet zu sein.
Mich schockiert eher, dass die grundlegendsten Dinge nicht schon von woanders ins Allgemeinwissen gekommen sind.
Gewährleistung, Garantie, Umtauschrecht, Schadensfall ... das sind doch alles Dinge, mit denen hat so ziemlich jeder in seinem Leben mal tun. Ich arbeit doch auch nicht im Handel und weiß es - sogar noch Länderübergreifend :D
 
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Ich denke manchmal, da gibt es so eine Art Hemmschwelle, viele blockieren sich da selbst. Ähnlich wie wenn das Wort "Mathematik" fällt und die meisten Leute danach abblocken und dann vielleicht nicht mal mehr eins und eins zusammenzählen können.
Klar, Recht ist kompliziert, das liegt nicht nur daran, daß es massiv von Juristen beeinflusst wird, und die im Bundestag und in den Ministerien wollen ja ihren freiberuflichen Kolleg:innen nicht das Geschäft verderben (da setz ich sicherheitshalber mal ein Smiley: :)), aber so grundprinzipielle Dinge sollte wirklich jeder wissen. Und das ist auch möglich.
 
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Welche Reparatur ist denn einfacher als der Griff ins Regal?
Für den Händler! Da ist es mit dem Griff ins Regal ja nicht getan, der muss für das neue Gerät aufkommen, und das alte reparieren und schauen wie er es verkaufen kann. Natürlich ist es einfacher, den Kunden ein paar Wochen warten zu lassen.
 
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Natürlich ist es einfacher, den Kunden ein paar Wochen warten zu lassen.

Das denke ich mir auch. Inzwischen ist es für mich aber nicht mehr so tragisch da ich mir jetzt aufgrund der überragenden Leistung ein MBP 13" mit M1 gekauft habe, das sowieso in allem schneller ist als mein iMac. Der iMac wird dann im Anschluss an die Reparatur einfach direkt verkauft und gut ist. :)

Ich habe den iMac gestern in den Apple Store gebracht. Trotz eines wirklich freundlichen Gesprächs mit dem Store Manager war in Sachen Austausch nichts zu machen. Der iMac ist jetzt da geblieben zur Reparatur. Reparaturdauer konnte der Store nicht einschätzen.
 
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Dann kaufe dir einen neuen iMac und nutze den solange der andere in der Reparatur ist. Danach trittst du vom Kauf zurück und fertig.
 
Wieso soll er sich nun noch einen Imac kaufen, wenn doch nur einen Post drüber zu lesen ist dass er sich für ein MBP
entschieden und bereits gekauft hat...?
 
Wenn du also etwas Geld übrig hast könntest du also einfach einen iMac (oder jeden beliebigen anderen Mac) online kaufen, liefern lassen, nutzen bis deiner aus der Reparatur zurück ist und ihn dann einfach wieder zurückgeben.
Dann kaufe dir einen neuen iMac und nutze den solange der andere in der Reparatur ist. Danach trittst du vom Kauf zurück und fertig.

Diesen Vorschlag habe ich auch woanders schon einmal gemacht - Shitstorm vorprogrammiert... :dance2:
 
Willkommen in der Welt der Garantieabwicklungen. Ein Smartphone ist bei mir 4 Monate in Reparatur gewesen - war natürlich gezwungen ein neues zu kaufen, nach 4-6 Wochen ist es dann mit dem alten Müll nicht mehr lustig. Der Händler hat mir ein brandneues Gerät gegeben, vermutlich ist ihm meins abhanden gekommen.

Ein anderes Mal ein Mainboard knapp 3 Monate abgegeben bis es schlussendlich komplett ersetzt wurde (diesmal aber vom Hersteller, nicht vom Händler), hab ich natürlich auch ein brandneues kaufen müssen um nicht ohne Computer dazustehen.

Die neuen Sachen hab ich dann um 50% des Kaufpreises beim Privatverkauf loswerden können, sodass der finanzielle Verlust wenigstens halbiert war. Aber grundsätzlich sind die Garantien schon ein bisschen Augenauswischerei, vor allem jetzt zu Corona-Zeiten bekommst auf jede Statusanfrage erstmal die Corona-Ausrede zurück.

Aber wir akzeptieren diese Methoden ja auch stillschweigend, wenn wir uns diese Geräte kaufen. Da steht ja klar in den Garantiebedingungen drin, dass der Hersteller sein Möglichstes tut, aber wie lang es dauern kann ist nicht vereinbart.

Diesen Vorschlag habe ich auch woanders schon einmal gemacht - Shitstorm vorprogrammiert... :dance2:
Man kann es ja abmildern und aus dem Refurb-Store bestellen. Und wenn ein brandneues Gerät gleich nach dem Kauf erstmal ein Monat weg ist, muss es keinen Shitstorm geben, wie kommt der Kunde dazu sich so hinhalten zu lassen.
 
Aber wir akzeptieren diese Methoden ja auch stillschweigend, wenn wir uns diese Geräte kaufen. Da steht ja klar in den Garantiebedingungen drin, dass der Hersteller sein Möglichstes tut, aber wie lang es dauern kann ist nicht vereinbart.

Es ist die Frage worauf man sich beruft:
Wenn man sich auf die gesetzliche Gewährleistung beruft, dann ist das "relativ" klar geregelt. Es gibt viele Grundsatzurteile, etc pp.
zB gibt es den Irrglauben, dass der Händler das Recht auf 3 malige Nachbesserung hat. Dem ist nicht so - Der Käufer hat das Wahlrecht hat auf Nacherfüllung (umgangssprachlich Nachbesserung) oder Nachlieferung (umgangssprachlich Ersatz). Letzteres kann bei Unverhältnissmässigkeit vom Verkäufer abgelehnt werden und er kann sich auf Nacherfüllung berufen. Die Rechtsprechung spricht von 20% Mehrkosten Nachlieferung vs Nachbesserung - klassisches Bsp ist bei einem Auto/Neuwagen.
Sollte die Nacherfüllung 2x fehlschlagen, kann der KV abgewickelt werden.

Wenn man sich auf die freiwillige Garantie beruft, dann läuft es gemäß der Garantiebestimmungen vom Hersteller
 
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Top geschrieben, nur:

Problem bei der ganzen Sache: die Händler kennen die Verbraucherrechte schon zum Großteil, sie wissen aber auch, dass zum einen die wenigsten Verbraucher ihr Recht auf Tausch einklagen werden. Zum anderen dauern Gerichtsverfahren länger als Reparaturen, daher lassen sich Verbraucher meistens auch drauf ein.
 
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Problem bei der ganzen Sache: die Händler kennen die Verbraucherrechte schon zum Großteil,
Eigentlich sollten alle diese kennen. :i:):
Natürlich kann es Probleme geben und viele versuchen einen abzuwimmeln. Und am Ende muss man für sich ausmachen, wieviel Energie und Zeit man da rein stecken will/kann. Und Rechtsschutz ist sicher immer hilfreich.

Wenn man aber freundlich, selbstbewusst und bestimmt auftritt (und seine Rechte kennt - was die meisten/viele nicht tun), dann geht es meistens auch.
Und Stufe 2 ist dann einen Zeugen dabei zu haben und diesen so zu bennen. Und/oder man kann auch ein Vordruck mit bringen, auf dem der Händler bestätigen soll, das er eine Nacherfüllung ablehnt und nur Nachbesserung anbietet. Hat auch einen guten Wirkungsgrad.
 
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So unterschiedlich können die realen Lebenserfahrungen dann doch sein.
Meine Erfahrung mit Apples Kulanz ist bisher immer besser als ich erhofft hatte.

Vielleicht sollten wir einfach einmal eine Liste von guten Erlebnissen zusammen tragen, um den Griesgarm aus der deutschen Seele zu bekommen?

Aha. Der mit den guten Erfahrungen ist also positiv besetzt, der mit den nicht guten ist der deutsche Griesgram. Hoffentlich habe ich eine deutsche Seele, sonst haut der Kommentar nicht hin.
 
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Ein kleiner Rat. Im Gespräch mit Apple und seinen Angestellten darf man getrost all dieses ganze ParagraphenEuropaDeutschGeraffelBesserwissertumIrreGesetze aussen vor der Tür lassen. Apple ist extrem kulanter als jede Europäische Gesetzgebung und untauglichen Deutschen Gesetze, wenn man denn dann ordentlich und menschlich mit denen redet. Eine Paragraphenkeule wird ziemlich oft bis fast immer zu genereller Ablehnung führen. Nur mal als Anregung.
Generell pflichte ich Dir voll bei.
Nur muss man unterscheiden, ob es um Kulanz oder Verbraucherrechte geht.
Wenn Apple die Verbraucherrechte erfüllt sind die nicht kulant, sondern rechtskonform. Kulanz kommt ausserhalb von Gewährleistung (und Garantie) zum tragen.
Und ja, ich habe mit Apple auch immer sehr gute Erfahrung während der Gewährleistung und Garantie gemacht und auch ausserhalb war Apple mir gegenüber kulant.
 
Aha. Der mit den guten Erfahrungen ist also positiv besetzt, der mit den nicht guten ist der deutsche Griesgram. Hoffentlich habe ich eine deutsche Seele, sonst haut der Kommentar nicht hin.

Naja, Rudi hat in einer Hinsicht durchaus recht: in Foren gibt es jede Menge Leute, die negative Erfahrungen gemacht haben und sich zu recht beklagen - aber nur sehr wenige, die über positive Erfahrungen berichten. Im Ergebnis denkt jemand, der nach etwas sucht, dass alles mies ist, schließlich beklagen sich 9 von 10 Forenschreibern. Dass aber (meist) auf jeden von denen dutzende Leute kommen, die zufrieden sind, sieht der Suchende nicht, eben weil diese sich eher selten mit Jubelarien melden. Von daher verfälscht der Blick in Foren die Realität.
 
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Naja, Rudi hat in einer Hinsicht durchaus recht: in Foren gibt es jede Menge Leute, die negative Erfahrungen gemacht haben und sich zu recht beklagen - aber nur sehr wenige, die über positive Erfahrungen berichten. Im Ergebnis denkt jemand, der nach etwas sucht, dass alles mies ist, schließlich beklagen sich 9 von 10 Forenschreibern. Dass aber (meist) auf jeden von denen dutzende Leute kommen, die zufrieden sind, sieht der Suchende nicht, eben weil diese sich eher selten mit Jubelarien melden. Von daher verfälscht der Blick in Foren die Realität.
:unterschreibe:
 
Wenn man sich auf die gesetzliche Gewährleistung beruft, dann ist das "relativ" klar geregelt.
Sag das dem TS, der hat diese Woche mit der angeblich so klaren Regelung vor Ort im Applestore Erfahrung machen dürfen.
 
Absoluter Schwachsinn. Eine 14-Tage-Regelung gibt es nirgends im Gewährleistungsrecht.
Apple gewährt auch In-Shop Kunden das 14-tägige Rückgaberecht. Hat nichts mit Gewährleistung bzw. Verbraucherschutz/rechte zu tun, sondern Kulanz seitens Apple
 
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