Ich werd ne .de Domain nicht mehr los!

echt0711

echt0711

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Hallo alle,

Ist zwar nicht das "Wie-mache-ich-mein-Business"-Forum hier, aber an der Bar kann man ja auch sowas mal besprechen - vielleicht kennt sich hier jemand mit der Jura und Webhosting aus. :)

Situation ist folgende: Ich reselle eine .de Domain samt Webspace an einen Kunden. Dieser Kunde hat mir kürzlich (zum Glück!!) die Zusammenarbeit gekündigt und seinen Webspace abbestellt. Soweit so gut - nur die Domain hat er nicht gekündigt. Jetzt sitze ich auf einer .de Domain rum, die ich bezahlen muss, die der Kunde mir aber nicht mehr zahlen will ("die Website sei doch gekündigt, was ich denn noch von ihm wolle", usw…).

Mein Provider verlangt entweder einen KK-Antrag von mir (d.h. die Domain soll auf nen anderen Server umziehen) oder einen Löschungsantrag für die Domain. Leider leider muss aber mein KUNDE sich dazu äussern, was mit der Domain passieren soll - er muss mir unterschreiben daß er verstanden hat daß er die Domain verliert wenn er sie löschen will bzw. muss er mir einen KK Antrag zukommen lassen der klarmacht, wo das Ding hin umziehen soll.

Jetzt die Frage: Was tun wenn der Kunde sich einfach nicht rührt? Habe ich juristisch überhaupt irgendeine Handhabe? Ich würde ihm am liebsten eine Frist setzen bis zu der er sich committen soll und wenn diese "fruchtlos verstreicht" wird die Domain gelöscht... ich weiss allerdings nicht, wie ich das dann meinem Provider beibringen kann :)

Vielleicht hat jemand ja _zufällig_ Erfahrung mit sowas und hat einen heissen Tip für mich! Das Webspace-Reselling ist bei mir nur ein Zusatzservice für Kunden, deren Website ich konzipiere und gestalten lasse deswegen bin ich kein Spezialist…
 
Hallo echt0711,

wenn das ein Kunde von dir ist, dann gehe ich bei dir mal von halbwegs gewerblicher Arbeit aus. Korrekt? Hattest du zu Beginn der Zusammenarbeit mit diesem offenbar weniger verträglichen Kunden keinen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen gemacht?! Eigentums-, Urheber- und Namensrecht,
etc..

Heißt Reseller nicht eher, dass du die Domain(s) kaufst, um sie anschließend weiter zu verkaufen, ohne sie zwingend selbst zu bezahlen?
Ich stell mir das so vor:

1. Kundenanfrage
2. unverbindliches Angebot an den Kunden
3. Zustimmung/Ablehnung durch den Kunden
4. bei Zustimmung Vertragsabschluss, u.a. mit Domain-Klausel
5. Domainreservierung auf seinen Namen (egal, ob .de, .com ....)
6. Verrechnung der Domainkosten meinethalben in einem Paketpreis, den
du vorher mit ihm abgestimmt hast...
7. bei Auflösung des Vertrages tritt die darin festgelegte Klausel in Kraft:
da Domain im Eigentum des Kunden verbleibt, verbleiben bis zur Kündigung
der Domain die Kosten dafür beim Kunden.

Denn: Euer Vertragsverhältnis ist dann zwar aufgelöst, nicht aber das zwischen Registrar/Provider und Domaininhaber (deinem ehem. Kunden).

Solltest du keinen Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen haben, bleiben dir
m.E. nur noch Gutwill des ehem. Kunden, Geschick eines Rechtsanwaltes für Internet und Domainrecht oder letztlich die Zahlung aus eigener Tasche bis zum nächst möglichen Kündigungstermin. Denn ohne Vertrag kannst du dem Kunden nicht viel anhaben... Aber vielleicht schwimm ich auch zu weit raus, vielleicht hast du ja doch einen Vertrag.

Erstmal Kopf hoch..

Nun du..

:)
 
Hallo echt,

das mit den Domains ist in der Tat eine verzwickte Sache :rolleyes:
Ich nehme mal an das die Domain zu dem Webhosting-Paket dazugehört, oder? Wie dem auch sei, wenn Dein Kunde als Eigentümer der Domain eingetragen ist, dann muss er in der Tat entscheiden was damit passiert.

Zieht er mit seiner Präsenz zu einem anderen Provider? Dann ist die KK in der Tat der richtige Weg, jedoch muss diese der neue Provider stellen und Du dann zustimmen.

Soll die Domain gelöscht werden, muss der entsprechnde Antrag gestellt werden. Sowohl KK als auch Löschantrag müssen von Deinem Kunden unterschrieben sein.

Sollte sich Dein Kunde weigern mit der Domain umzuziehen oder den Löschantrag nicht stellen wollen, kannst Du ihm die weiteren Kosten in Rechnung stellen. Dabei muss natürlich beachtet werden ob er vielleicht die Domain für ein Jahr schon bei Dir bezahlt hat, dann kann er ja auch solange darüber verfügen. Du kannst natürlich auch über Deinen Hosting-Partner die Domain einfach auslaufen lassen, d.h. die Zahlung für die Domain unterlassen bzw. kündigen mit dem Hinweis auf den Sachverhalt. Dein Hosting-Partner ist ja wahrscheinlich Denic-Mitglied uns sollte Dir dabei unter die Arme greifen.

Der entsprechende Absatz findet sich in den DENIC-Domainbedingungen unter §4(2): "Wird die Domain durch ein DENIC-Mitglied verwaltet und kommt dieses seinen Domain-Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC nach, ruht die Vergütungspflicht des Domaininhabers. Ist dies nicht mehr der Fall, lebt die Vergütungspflicht wieder auf, und der Domaininhaber muss das Domainentgelt für die Zukunft unmittelbar an DENIC entrichten."

Also muss Dein Ex-Kunde :D spätestend dann aktiv werden, wenn DENIC sich an ihn wendet. Das kannst Du ihm auch alles so schildern, dann wird er es sicher im voraus klären. Du solltest ihm dann eine Frist setzen und um eine Entscheidung bitten. Natürlich alles ganz förmlich und freundlich. Und um Deinen Provider solltest Du Dir keine Sorgen machen, der sollte mit solchen Fällen vertraut sein.

Beste Grüße...
Martin
 
auch ein guter Ansatz @starray

nur noch mal ne Frage zum Verständnis, @Echt.
Gibst du alle Leistungen - Domain und Webdesign - an Dritte weiter und bist quasi nur der Strohmann? Oder hätt ich lieber nicht nochmal drüberlesen sollen? :confused:

Grüße
mäc mäc
 
gib die Domain an die Denic zurück, sprich in Transit. Das heist du hast deine Ruhe und hast nichts mehr damit zu tun. Die Domain ist aber immer noch auf deinen Kunden eingetragen und die Denic berechnet zu DENIC-Direkt Preise die Domain an den Kunden.
 
Du brauchst letztlich das Einverständnis des Kunden, die Domain verwalten bzw abwickeln zu dürfen.

Schreib ihm eine Rechnung mit den aufgelaufenen Kosten plus deiner verwendeten Zeit, als Anhang die nötige Abtretungserklärung/Vollmacht zur Unterschrift. Dann in schnellen Schritten Erinnerung, Mahnung, Vollstreckung. Der finanzielle Druck sollte reichen, um den Ex-Kunden zu der nötigen Unterschrift zu bewegen.
 
Brandhoff schrieb:
Du brauchst letztlich das Einverständnis des Kunden, die Domain verwalten bzw abwickeln zu dürfen.

nein, um die Domain in Transit zu schicken, braucht er das Einverständniss vom Kunden nicht.
 
Mauki hat recht, bzw. das meinte ich mit der Kündigung der Domain-Betreuung :)

---> h**p://transit.denic.de

Dort befindet sich auch das entsprechende Formular.


Bis denn dann...
 
Oha, wäre mir in der Form neu.

Der Punkt ist folgender: mit "DENIC-Mitglied" ist meines Wissens der Hoster und nicht der Reseller gemeint. Inhaber und i.d.R. Admin-C ist der Nutzer der Domain (in diesem Fall Ex-Nutzer, weil Ex-Kunde) und nur dieser kann über die Domain verfügen, also per KK umziehen oder zu Transit bzw Löschung freigeben.

Wenn ich als Reseller die Möglichkeit hätte, einem Kunden die Domain auf diese Art wegzunehmen, wäre dies m.E. eine üble Lücke. In der Praxis fungiert der Reseller aber nur als Mittler zwischen Hoster und eigenen Kunden, wobei der Hoster das eigentlich DENIC-Mitglied mit entsprechenden Rechten und Pflichten ist. Der Reseller verwaltet die Domain auf dem Server, nicht aber die nötigen DNS-Einträge usw.
 
Also, eine Domain in den Transit schicken, kann nur der Hoster (DENIC-Mitglied) und nicht der Eigentümer. Dieser wird dann erst vom DENIC kontaktiert und bekommt mitgeteilt, daß sich seine Domain im Transit befindet. Er hat dann die Möglichkeit innerhalb einer Frist eine KK zu beantragen oder die Löschung der Domain vornehmen zu lassen. Macht er nichts, so wird die Domain zukünftig direkt vom DENIC verwaltet und er muss dafür die Kosten tragen.

Der Reseller stellt den Transit-Antrag über seinen Hoster. Nur dieser hat direkten Zugriff auf die DENIC-Domain-Datenbank und kann den Transit absetzen. Der Reseller ist in der Tat nur der Vermittler zwischen dem DENIC-Mitglied und dem Kunden. Aber durch diese Aktion kann er die Domain dem Kunden nicht wegnehmen !!! Der Transit wurde eingeführt um genau das zu verhindern, da der Eigentümer nun direkt mit dem DENIC in Kontakt steht und entscheidet was mit seiner Domain geschieht.

Das ist alles immer ziemlich komplex, aber hoffentlich konnten wir echt0711 ein wenig helfen :)
 
ich weis nicht wie es bei der denic ist aber in .at ist der rechtmässige inhaber (admin-c) für die domain verantwortlich auch wenn der tech-c die rechnung zahlt. wenn der tech-c sich weigert zu zahlen muss der admin-c zahlen.
 
Hi,

ich bin selbst mit 2 weiteren Studienkollegen Reseller und hoste um die 80 Internetpräsenzen. Wir bestellen Domains immer für Kunden, indem wir diese als Admin C und uns als Tech C eintragen lassen. Von Vorteil ist, das wir selbst Denic Mitglied sind.
Da wir das professionell zu Design- & Programmierleistungen anbieten, haben wir auch eine von einem juristen zugeschnittene AGB, die bei Vertagsabschluß anerkannt werden muß.

Hätten wir deinen Fall, so würde bei uns mit Eingang der Kündigung des Webspace die Domain mit dem Vermerk CLOSE bei der Denic abgemeldet werden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine KonnektivitätsKoordination oder ein Transit wünscht.

Zum Kündigen der Leistungen sehen wir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsperiode vor, welche sich Webspacebundles mit DE Domains auf 1 Jahr beläuft.
Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, so muss er uns für eine DE Domain den Betrag von 11,88€ Brutto für ein Jahr bezahlen. Egal ob er die Domain dann weiter nutzt oder nicht.
Selbstverständlich erhält er in diesem Falle weiterhin Zugang zu seinem Kundenmenü. Je nach Umstand tragen wir auch kulanterweise die 11,88€.… z.b wenn es sich tatsächlich nur um 2 Tage Verspätung handelt oder der Kunde weiterhin bei uns bleibt und sich nur von einer DE Domain trennen möchte.

Was deinen Fall jetzt konkret angeht, bist du im Falle des Nichtvorhandenseins einer AGB der Gelackmeierte.
Die Kosten für die Domain solltest du dann auch fairerweise tragen, da es meiner Meinung nach deiner Sorgfaltspflicht als Unternehmer obliegt, für solche Fälle im voraus vertragliche Regelungen vorzusehen.

Um nun aus der ganzen Sache herauszukommen, würde ich dem Kunden eine Frist zur Entscheidung von 14 Tagen einräumen. Diese per Einschreiben zustellen.
Reagiert er nicht, kündige die Domain mit dem Vermerk „Transit“, sodass wie schon oben beschrieben der Kunde sich dann mit der DENIC auseinandersetzen muss.

Die Kosten wirst du auf jedenfall tragen müssen.


Liebe Grüße

Yves
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Yves schrieb:
ich bin selbst mit 2 weiteren Studienkollegen Reseller und hoste um die 80 Internetpräsenzen. Wir bestellen Domains immer für Kunden, indem wir diese als Admin C und uns als Tech C eintragen lassen. Von Vorteil ist, das wir selbst Denic Mitglied sind.

wie ihr seit Denic-Mitglied. Wieviele Domains habt ihr denn ?
 
Hi Mauki,

ich schicke dir eine PN, da ich näheres nicht breittreten möchte.

Liebe Grüße

Yves
 
@mauki: Genau so isses - endlich hat sich mein Provider gemeldet und wir haben die Domain an die denic zurückgegeben. Jetzt kümmern die sich um die Zahlungsabwicklung mit dem Kunden.

Kurz zur Klärung: Ich habe natürlich mit dem Kunden einen Vertrag gemacht. Da ich aber in erster Linie als Designer gewerblich arbeite (corporate design) und das Web nur ein Teil meiner Leistungen ist und ich überhaupt nur 10% meiner Web-Kunden selber hoste (=reselle, d.h. sie liegen inkl. der Domains auf meinem Webspace und ich rechne an die Kunden ab), habe ich keine AGB fürs Webhosting erstellen lassen.

Im Vertrag stehen hauptsächlich einige Nutzungsrechte-Klauseln drin - das Problem an der Sache hier war, daß ich nicht Inhaber der Domain bin sondern mein Kunde, ich die Domain aber beantragt habe und sie auf meinen Webspace gemappt wurde.

Durch die Abwicklung mit der Denic hat sich das Ganze nun in Wohlgefallen aufgelöst und ich bin wieder glücklich :)

Yves: Wie Du selbst Denic Mitglied werden konntest, würde mich auch interessieren... Wenn Du nichts dagegen hast, forwarde mir mal Deine PN zu dem Thema :D
 
Hi, ich selbst bin nicht Denic Mitglied.

Einer der 3 von uns hat nach seinem Informatik Studium im Technologiepark in Dortmund mit Partnern eine Firma gegründet, die professionelles Hosting und Entwicklung anbieten.

Wir anderen 2 studieren nur Grafikdesign bzw. machen eine Ausbildung und sind quasi Subunternehmer/Freiberufler. Im eigentlichen Sinne ist das also auch Reselling, nur das alles über diese Firma abgewickelt wird, die selbst Denic Mitglied ist.

Liebe Grüße

Yves
 
Das hört sich gut an :) Ich habe einen vertrauensvollen Webhoster, bei dem ich selber meine Website hosten lasse und mit dem ich das alles normalerweise abwickle…*zum Glück hat er sich in der Sache noch gemeldet - ich hatte schlicht Bammel, daß er bei diesem Problem auch nicht mehr weiter weiss :)
 
Wir haben nebenbei noch einen Managed Server bei der Domainfactory, inkl. der Reseller Funktionen. Ist auch sehr angenehm :)

Liebe Grüße

Yves
 
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