Ich soll für was zahlen, was ich nie erhalten habe

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Feind

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Hallo,

ich habe ein kleines Problem und würde mal gerne wissen wir ihr da reagieren würdet.

In der Zeitschrift Chip habe ich vor einiger Zeit eine Werbung gesehen, dass man sich ein Probeheft bestellen kann und wenn man danach die nächsten 8 Tage nicht kündigt, dann wird das Abo immer für jeweils eine Ausgabe weiter geführt.

So wie ich bin, habe ich es natürlich vergessen.

Dann habe bei denen angerufen und nachgefragt ob es noch möglich wäre zu kündigen. Die meinten Ja, es wäre kein Problem, aber die aktuelle Ausgabe ist
schon auf dem Weg zu mir , so müsste ich die 5 Euro zahlen.

Aber es war nicht so sonderlich schlimm, da ich sie mir eh im Kiosk geholt hätte.

Nach zwei Wochen, nachdem die immernoch nicht angekommen ist, hab ich mir gedacht, dass die Dame am Telefon es doch durchgebracht hat und ich die aktuelle Ausgabe doch nicht erhalte und somit nicht zahlen muss.

Heute habe ich eine Rechnung von 5 Euro erhalten, darin steht, dass ich die Ausgabe erhalten haben soll. Aber das blöde ist, ich habe sie nie zu Gesicht bekommen.

Habe bei denen Angerufen und nachgefragt. Die meinten das ich die erhalten haben soll und die können jetzt auch nichts mehr ändern. Obwohl das nicht stimmt.

Ich frage mich ob ich die 5 Euro jetzt zahlen soll.

Ich bin 16 Jahre alt und da ich BWL in der Schule habe, kenne ich mit dem Gesetz ein bisschen aus.

Vom Gesetz her müsste ich nichts zahlen, da ich noch Minderjährig bin und meine Eltern dem Vertrag nicht zugestimmt haben. Somit könnten meine Eltern die Rechnung mit einem Zwei-Zeiler an Chip zurück schicken.

Aber es geht mir nicht um die 5 Euro sondern um das Prinzip. Ich soll für irgendwas zahlen, für das ich nie benutzt habe.

Wie würdet ihrs machen?
 
Prinzip hin oder her - es geht um den Aufwand ja auch - und da rentiert sich wegen 5 € das Ganze garantiert nicht. Sicher, wenn du noch 3 Mal anrufst und Mails sendest dann erlassen sie dir den Betrag, aber wenn du die Zeit in etwas sinnvolles investierst holst du in der selben Zeit 30€ rein...
 
Abgesehen davon sollten die 5,-- € unter den Taschengeldparagraphen fallen.

//doger
 
Abgesehen davon sollten die 5,-- € unter den Taschengeldparagraphen fallen.

//doger

Genauso sehe ich das als ehemaliger Wirtschafts-Abiturient auch. Und bei 5 Euro ist der Zeitaufwand für Anrufe, E-Mails etc. wirklich zu viel. Überweis denen einfach das Geld und gut ist. Sonst schlangen sie dir noch Mahngebühren drauf. Das wäre es dann wirklich nicht wert.
 
Taschengeld ist scheißegal, er darf keine Verträge abschließen, aus welchen er eine dauerhafte (Zahlungs-)Verpflichtung eingeht, bumm, aus. :rolleyes:
 
Abgesehen davon sollten die 5,-- € unter den Taschengeldparagraphen fallen.
Nicht wirklich, da es sich um ein Abo (-> Laufzeitvertrag) handelt, muss er mMn nix zahlen.
 
Ehrlich gesagt kann ich die Story so nicht glauben. Ausnahmslos jeder Verlag wo ich mal ein Abo hatte, hat im Fall das die Zeitschrift mal nicht ankam umgehend ein Ersatzexemplar geschickt.
 
5€ zahlen und fertig. Und das ganze als lehrgeld für irgendwelche werbungsverträge sehen :D
 
Ich bin 16 Jahre alt und da ich BWL in der Schule habe, kenne ich mit dem Gesetz ein bisschen aus.
- BWL = Jura?? Das war mir neu
- Mit ein bisschen Schul-BWL hast keine, aber auch wirklich keine Ahnung von BWL und schon gar nicht von Jura und Gesetzen. Bild Dir da drauf bitte nix ein, das kann böse in die Hose gehen. Du bist noch sehr jung, da überschätzt man sich gelegentlich.

Anständig wäre den Heiermann zu zahlen (Du hast ja auch eine Frist verpasst). Hier einen auf minderjährig zu machen mag zwar korrekt sein, aber wenn das Heft gekommen wäre hättest Du es auch genommen. Da wäre es dann wurscht, ob Du minderjährig bist oder nicht.

Aber hier wegen einem Fünfer so einen Bohei machen, in ein Forum posten, rumtelefonieren und Zeit verschwenden finde ich schon etwas übertrieben. Was machst Du, wenn es mal um nen Tausender oder noch mehr Flocken geht?
 
- BWL = Jura?? Das war mir neu
- Mit ein bisschen Schul-BWL hast keine, aber auch wirklich keine Ahnung von BWL und schon gar nicht von Jura und Gesetzen. Bild Dir da drauf bitte nix ein, das kann böse in die Hose gehen. Du bist noch sehr jung, da überschätzt man sich gelegentlich.
Grundstoff BWL ind er Oberstufe ist der gerade angesprochene Taschengeldparagraph und die verschiedenen Vertragsarten.
Ergo reicht sein Wissen vollkommen aus. Zu behaupten das man "wirklich keine Ahnung" von BWL hat, wenn man das ganz als
Schulfach hat, ist einfach nur vermessen. Irgendwas wird unser Bildungssystem, bei aller Kritik, schon vermitteln.

Zum Thema selbst => http://www.chip-abo.de/kontakt/ darüber nochmal ne Mail schreiben das du die Ausgabe nicht erhalten hast.
Nicht groß rumschwafeln sondern einfach den Sachverhalt schildern, das die eine Ausgabe fehlt.
Sonst einfach mal ne Mail an die richtigen Leute schreiben (nicht an irgendwelche ausgelagerten Callcenter)
http://www.chip-media.de/kontakt/sales.html (bitte nicht direkt den ersten in der Liste - das wäre etwas übertrieben).

Btw. aus der Faq des Abobereichs
Wie kann ich ein fehlendes Heft aus dem laufenden Abonnement reklamieren?

Unter der Telefonnummer vom Aboservice: 0781 / 639 4526 montags bis freitags von 8-18 Uhr oder per E-Mail an abo@chip.de.
Die Nachlieferung erfolgt innerhalb einer Woche.
 
5 Euro zahlen und fehlende Ausgabe reklamieren, sollen die zusenden, Ende.
 
5 Euro zahlen und fehlende Ausgabe reklamieren, sollen die zusenden, Ende.

nö...eltern einspannen, die sind gegen den Abovertrag, somit legen die widerspruch den abschluß ein, verlag guckt in die röhre...ausgabe hin oder her. kein vertrag mit minderjährigen bzw. beschränkt geschäftsfähigen ist gültig, solange die erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben. des weiteren dürfen rechtsgeschäfte mit minderjährigen niemals zu deren nachteil ausgeführt werden, sondern stets zu ihrem vorteil.
 
Abgesehen davon sollten die 5,-- € unter den Taschengeldparagraphen fallen.

//doger

Genauso sehe ich das als ehemaliger Wirtschafts-Abiturient auch. Und bei 5 Euro ist der Zeitaufwand für Anrufe, E-Mails etc. wirklich zu viel. Überweis denen einfach das Geld und gut ist. Sonst schlangen sie dir noch Mahngebühren drauf. Das wäre es dann wirklich nicht wert.

Na, durchgefallen? Zur Lektüre:

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist dabei wichtig, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss, anders gesagt, dass bezahlt worden ist. Abzahlungsgeschäfte (Ratenzahlungskäufe), aus denen dem Minderjährigen erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen, sind somit nicht erfasst. Für solche Geschäfte bleibt es bei der Regel, dass die Wirksamkeit des von dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrags von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
 
@Saladin
OK, überzeugt. Ist doch schon etwas her, seit ich mich mit dem Thema befasst habe. Gut, dass ich jetzt in einer ganz anderen Branche bin und mit BWR nichts mehr zu tun habe :D
 
Bei dem Threadtitel, dachte ich schon es ginge um eine Diskussion zum Thema gesetzliche Rentenversicherung.
 
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