ich kann gar icht soviel fressen wie ich kotzen möchte - t-mobile bucht mir 1925€ ab

Da stelle ich mir die Frage: Hat man als Kunde Anspruch auf sofortige Umstellung, oder muss man warten bis der Provider dies bestätigt?
Steht dazu was in den ABG?

In den AGB habe ich nichts über Tarifwechsel gefunden.
Abgesehen davon, wie gesagt ich hab ja nie die Meldung bekommen: "So, nu mal los, ab heute gilt der neue Tarif"
Und selbst wenn, da wärs ja schon zu spät gewesen.
 
Versuch Dich zu beruhigen
und argumentiere so sachlich wie nur möglich. Halte die Emotionen
so gut wie möglich raus, hier ist zur Abwechslung mal der Verstand
gefragt.

Ich hab da genau gegenteilige Erfahrungen gemacht. Sowohl mit Apple als auch mit O2. Vernünftige Argumentation half nicht ein Stück weiter aber als ich dann irgendwann richtig sauer wurde, hab ich bekommen was ich wollte. (Von Apple sogar noch mehr :hehehe: )
 
Nicht rückbuchen lassen, das macht alles nur komplizierter.
Erst kommunizieren!

Ärgerlich, keine Frage.

Warum?

Die verstehen sowieso nur eine Sprache und die heißt: GELD

Diese Einschätzung beruht auf jahrelange Erfahrungen mit Telekommunikationsunternehmen.
Es gibt da nur wenige Ausnahmen.
 
Zuerst der Rechnung schriftlich widersprechen, dann das Geld zurückbuchen lassen und T-Mobile sofort den unstrittigen Betrag überweisen. Mit einem Rechnungswiderspruch darf kein Mahnverfahren eingeleitet werden, wichtig ist nur das der unstrittige Teil bezahlt wird. Führt der Widerspruch nicht zu dem gewünschten Ergebnis, ab zum Anwalt. Alles andere ist ziemliche Zeit- und Energieverschwendung.
 
Zuerst der Rechnung schriftlich widersprechen, dann das Geld zurückbuchen lassen und T-Mobile sofort den unstrittigen Betrag überweisen. Mit einem Rechnungswiderspruch darf kein Mahnverfahren eingeleitet werden, wichtig ist nur das der unstrittige Teil bezahlt wird. Führt der Widerspruch nicht zu dem gewünschten Ergebnis, ab zum Anwalt. Alles andere ist ziemliche Zeit- und Energieverschwendung.

WAAAAAAAAAAAAAS ?

Geld erstmal freiwillig zahlen ? I break together
 
Nein, das ist genau richtig. Er spricht nicht von dem gesamten Betrag sondern dem strittigen (den Onlinekosten).
Wenn man auch die Grundgebühr und die Gesprächskosten einbehält, macht man alles nur kompliziert und handelt sich wohl zu Recht ein Mahnverfahren ein.
Erst der Rechnung widersprechen, dann rückbuchen lassen und die unstrittigen Gebühren bezahlen, die fraglichen Posten offen lassen. :)
 
Versteh ich nicht - auf der Rechnung steht für diese 4 tage doch explizit drauf: "Volumentarif Internet in KByte 52670 - 25.9.09 - 28.9.09 1601,83€ (Netto)"

Versteh ich nicht. Wenn du ein iPhone von T-Mobile hast, dann musst du doch einen iPhone Vertrag haben (Complete X). Da ist Internetnutzung immer dabei. Und wenn man darüber kommt zahlt man für ein MB einen € oder so.

Ich dachte wegen irgendeinem Fehler hättest du mit dem neuen Handy, aber der alten Simkarte und dem alten Vertrag (und dessen Tarifen) telefoniert und gesurft.

Damit man irgendwie auf diese 1600 € kommt muss bei 52 MB ein Megabyte ja über 30 Euro kosten. Das gibt es nirgendwo!
Also muss in diesem seltsamen Vertrag über Verbindungszeit abgerechnet worden sein. Damit das wiederrum halbwegs realistisch hinkommt müsstest du die kompletten 96 Stunden online gewesen sein.

Im Eingangspost hast du doch auch noch geschrieben

iphone munter zum alten Tarif im internet gesurft

Also: Wie abartig sind die Konditionen dieses alten Tarifs?

Ansonsten kann ich nur sagen, dass TM sicher kulant sein wird. Du wirst wohl einen Teil noch bezahlen müssen, aber zumindest keine 2000 €. Ich hab schon von Fällen gehört bei denen viel viel mehr Eigenverschulden vorlag als bei dir, und diese Rechnungen wurden auch sehr stark reduziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, das iPhone ist immer on, ob Transfer oder nicht. Aber in jedem Tarif ist doch von Transfervolumen die Rede und niemals von Verbindungszeiten was das Netz betrifft.

Der alte Tarif könnte eventuell noch eine Minutenvariante enthalten und jede Verbinungsminute würde abgerechnet aber das kann es normal nicht sein. Das muss ein Fehler sein.

Wenn ein iPhone den Laden verlässt dann muss das registriert sein und ein Tarif muss geschalten werden sonst wird das nicht frei gegeben zum Verkauf. Da ist was falsch gelaufen und das sollten die schnellstens hin bekommen.

Zurückbuchen, klare Sache und nochmals in den Laden und um Storno der Kosten bitten und dann muss das auch laufen. Aber das kommt auch immer darauf an wie man auftritt. Wenn man zum Beispiel ungepflegt, mit Cap, Schlabberhose und ne ollen Jacke rein kommt und dann noch ne geduckte Haltung praktieziert nach dem Motto "bitte bitte bitte helft mir" dann wird man auch anders gesehen als wenn man sich in Schale schmeisst und da mal einen wenig rabiateren Ton anschlägt und sofort nach dem Leiter des Shops verlangt und das auch etwas lauter damit die anderen Kunden das auch mit bekommen.................

Das mit dem Beispiel ist halt nur ein Beispiel, nicht das hier einer meint ich unterstelle Manni er würde so rumlaufen.
 
Ein Kunde von mir war in Amerika und hatte das Auslandsroaming nicht aus, das war das erste iPhone und war kurz danach zum Klitschko Kampf in New York.

Er merkte das dann bei der nächsten Rechnung mit 1200 Euro. Vodafone hat am Telefon nicht lange gezappelt und die Rechnung auf ein Drittel, sprich 400 Euro, reduziert....
 
Richtig, das iPhone ist immer on, ob Transfer oder nicht. Aber in jedem Tarif ist doch von Transfervolumen die Rede und niemals von Verbindungszeiten was das Netz betrifft.

Das iPhone ist nicht immer online. Es geht manchmal online ohne das man es merkt (um nach Hause zu telefonieren). Und durch das E-Mail Programm kann man es so einrichten, dass es alle 15 Minuten für 1 Minute online geht (ist das hier passiert?). Aber das wars.

Ansonsten: Wie du schon sagtest: Auf der Rechnung steht Volumen und nichts von Verbindungsdauer.
 
Das iPhone ist nicht immer online. Es geht manchmal online ohne das man es merkt (um nach Hause zu telefonieren). Und durch das E-Mail Programm kann man es so einrichten, dass es alle 15 Minuten für 1 Minute online geht (ist das hier passiert?). Aber das wars.

Ansonsten: Wie du schon sagtest: Auf der Rechnung steht Volumen und nichts von Verbindungsdauer.

Die Edge Verbindung steht immer wenn ich auf mein iPhone schaue und das bedeutet für mich dass es im Netz ist oder ?
 
Falls Du das kleine "E" meinst : Nö. Heißt erstmal nur, das Edge verfügbar ist.
 
Geld zurück buchen und dann klären. Weiß gar nicht was hier alle davon abraten.

Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Schufaeintrag z.B. :rolleyes:

Ich würde erst mal die rechtliche Lage klären und schauen was ich schriftlich habe. Was irgendein Wurstel im T-Shop mal evtl. gesagt hat, wird glaube ich niemanden überzeugen.
 
Vorgehen bei strittigen Teilen in der Telefonanbieterrechnung laut Verbraucherberatung, unstrittigen Teil zahlen, strittigen Teil bestreiten, d.h. den Vorteil, dass sie dir nicht einfach eine Leistungssperre auferlegen können.

Bei Lastschrift dann eben, den kompletten Betrag zurückbuchen, Teilrückbuchungen gehen eben nicht, und den unstrittigen Teil dann gleich wieder zahlen.

Rein praktisch würde ich es so machen, dass ich mich bei der Rechnungsstelle beschweren würde, schriftlich, dann denen 1 Woche Zeit geben würde, darauf zu antworten, und wenn keine Antwort erfolgt, bzw. es von Seiten der Telekom kein Angebot gibt, den Betrag dann zurückbuchen, und den unstrittigen Teil zahlen.
Meiner Erfahrung nach, hat man da spätestens innerhalb einer Woche eine Antwort, und dann sieht man ja, wie die sich zu dem Problem stellen.
Eine Rücklastschrift kann bis zu 6 Wochen nach Belastung auf dem Konto noch zurückgebucht werden, also kann man ruhig nochmal versuchen, meiner Ansicht nach, dass so zu lösen.
Dauerhaft vertrösten lassen sollte man sich natürlich nicht.

Eine Rücklastschrift löst eben erst mal eine automatisiertes Verfahren aus, dass dann erstmal wieder gestoppt werden muss, was auch kein Problem ist, aber dann auch erstmal mehr Schwierigkeiten und Verwirrung stiftet, wenn sich dass vermeiden lässt, dann sollte man es ruhig erstmal anders versuchen.

Generell muss man sagen, dass die T-Punkt Mitarbeiter eigentlich garnichts zu sagen haben, die dürfen einem auch keinerlei verbindlichen Zusagen usw. geben.
Und wegen den eventueller Tarife, hatte in der Vergangenheit auch mal das Problem, die Antwort die ich damals bekam, war dann auch die, dass eben T-Punkt Mitarbeiter keine verbindlichen Aussagen machen dürfen, und dass ein Tarif immer erst dann gilt, wenn er schriftlich oder sonstwie bestätigt wurde.
Und zwar dann auch ab dem Zeitpunkt ab dem er schriftlich bestätigt wurde.
 
Ein Kunde von mir war in Amerika und hatte das Auslandsroaming nicht aus, das war das erste iPhone und war kurz danach zum Klitschko Kampf in New York.

Er merkte das dann bei der nächsten Rechnung mit 1200 Euro. Vodafone hat am Telefon nicht lange gezappelt und die Rechnung auf ein Drittel, sprich 400 Euro, reduziert....
Selber schuld, Roaming muss im iPhone extra aktiviert werden.
 
Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Schufaeintrag z.B. :rolleyes:

Ich würde erst mal die rechtliche Lage klären und schauen was ich schriftlich habe. Was irgendein Wurstel im T-Shop mal evtl. gesagt hat, wird glaube ich niemanden überzeugen.

Bis ein Mahnbrief, 1-2 Wochen, kommt ist die Sache im Laden geklärt, bis ein Mahnbescheid kommt dauert es 1-2 Monate und der Gerichtsvollzieher kommt, wenn es schnell geht, 4-6 Wochen danach.........
 
Und zwar dann auch ab dem Zeitpunkt ab dem er schriftlich bestätigt wurde.

Wie schon mehrmals gesagt, ich habe nie so eine schriftliche Bestätigung erhalten. Und warum können die das dann auch nicht klipp und klar auf ihren Vertrag schreiben: "Tarif gilt erst nach schriftlicher Bestätigung?" Da steht nämlich nichts von irgend einem späteren Beginn.
 
Wie schon mehrmals gesagt, ich habe nie so eine schriftliche Bestätigung erhalten. Und warum können die das dann auch nicht klipp und klar auf ihren Vertrag schreiben: "Tarif gilt erst nach schriftlicher Bestätigung?" Da steht nämlich nichts von irgend einem späteren Beginn.
Da stand allerdings auch nicht, dass der Tarif ab Unterschrift gilt, oder?
 
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