Vorgehen bei strittigen Teilen in der Telefonanbieterrechnung laut Verbraucherberatung, unstrittigen Teil zahlen, strittigen Teil bestreiten, d.h. den Vorteil, dass sie dir nicht einfach eine Leistungssperre auferlegen können.
Bei Lastschrift dann eben, den kompletten Betrag zurückbuchen, Teilrückbuchungen gehen eben nicht, und den unstrittigen Teil dann gleich wieder zahlen.
Rein praktisch würde ich es so machen, dass ich mich bei der Rechnungsstelle beschweren würde, schriftlich, dann denen 1 Woche Zeit geben würde, darauf zu antworten, und wenn keine Antwort erfolgt, bzw. es von Seiten der Telekom kein Angebot gibt, den Betrag dann zurückbuchen, und den unstrittigen Teil zahlen.
Meiner Erfahrung nach, hat man da spätestens innerhalb einer Woche eine Antwort, und dann sieht man ja, wie die sich zu dem Problem stellen.
Eine Rücklastschrift kann bis zu 6 Wochen nach Belastung auf dem Konto noch zurückgebucht werden, also kann man ruhig nochmal versuchen, meiner Ansicht nach, dass so zu lösen.
Dauerhaft vertrösten lassen sollte man sich natürlich nicht.
Eine Rücklastschrift löst eben erst mal eine automatisiertes Verfahren aus, dass dann erstmal wieder gestoppt werden muss, was auch kein Problem ist, aber dann auch erstmal mehr Schwierigkeiten und Verwirrung stiftet, wenn sich dass vermeiden lässt, dann sollte man es ruhig erstmal anders versuchen.
Generell muss man sagen, dass die T-Punkt Mitarbeiter eigentlich garnichts zu sagen haben, die dürfen einem auch keinerlei verbindlichen Zusagen usw. geben.
Und wegen den eventueller Tarife, hatte in der Vergangenheit auch mal das Problem, die Antwort die ich damals bekam, war dann auch die, dass eben T-Punkt Mitarbeiter keine verbindlichen Aussagen machen dürfen, und dass ein Tarif immer erst dann gilt, wenn er schriftlich oder sonstwie bestätigt wurde.
Und zwar dann auch ab dem Zeitpunkt ab dem er schriftlich bestätigt wurde.