iBook Reparatur kostet über 800€ - Was tun?

GRAVIS Safety Pack Plus - 36 Monate Schutz für einmalig 60,34 Euro

In Zukunft und anderen Nutzern kann ich nur dazu raten, diesbezüglich eine Versicherung abzuschließen. Ich habe mir mein iBook Ende Juli 2003 bei GRAVIS gekauft.

GRAVIS bietet beim Kauf eines Apple-Produkts das sogenannte GRAVIS Safety Pack Plus (GSPP) an, wörtlich "der 36 Monate Hardware-Schutz für Ihren Apple Rechner und das eingebaute Zubehör".
Einige der Leistungen, die das GSPP umfasst sind:
Material- und Herstellungsfehler, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, mechanisch einwirkende Gewalt, Wasser oder Feuchtigkeit jeder Art, Versengen und Verschmoren, Einbruch, Diebstahl, Kurzschluss etc.

Eine Selbstbeteiligung von 522 Euro inkl. MwSt wird fällig bei: Diebstahl, Einbruch, Raub, Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit.

Das GSPP tritt immer dann ein, wenn die Herstellergarantie bzw. die Verkäufergewährleistung nicht mehr greift (sogenannter subsidiärer Schutz).
Den Rechner muss man dafür nicht bei GRAVIS gekauft haben, allerdings kann das GSPP lediglich in einem Zeitraum bis maximal 12 Monate nach dem Kauf erworben werden, was bei dir ja leider nicht mehr der Fall ist.
Der Schutz gilt 36 Monate und kostet einmalig 60,34 Euro(s.o.)
 
Nein, der Kunde muß bezahlen. Außer er beweist dem Händler, das der Fehler schon bei Kauf bestanden hat.

jetzt mal ernsthaft. dann ist doch die gewährleistung völlig für den arsch.
wie soll ich denn bei einem displayfehler beweisen können, dass er schon beim kauf des gerätes vorhanden war?
 
Hallo zusammen !

zum Glück wird dieses Thema gerade besprochen.
Bei mir steht auch bald ein neuer Mac an.
Kann man wirklich sagen , dass die Powerbooks in der Regel besser verarbeitet sind wie die iBooks ? Natürlich, schwarze Schafe gibts immer.
 
@sungeri

Per Prinzip hast Du recht, wenn die gesetzliche bzw. Herstellergarantie abgelaufen ist (6 Monate per Gesetz, 1 Jahr bei z. B. Apple).
Wenn aber keine äußerlichen Einwirkungen sichtbar sind (z. B. wieder Sturz oder Überspannung) wird ein Gericht dem Verbraucher immer Recht geben. Ein Gericht geht bei Schäden/Mängel, die nicht durch Einwirkung von außen hervorgerufen wurden, davon aus, das diese bereits bei Auslieferung vorlagen (natürlich immer nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist).

Beispiel bei einem iBook:
Das iBook wurde nach dem 1.1.2002 NEU erworben. Im Juli 2003 ist es defekt. Der autorisierte Techniker oder ein Sachverständiger stellt fest, das Haarrisse auf dem Motherboard für den Defekt verantwortlich sind.
Das Gehäuse ist aber völlig unbeschädigt.
In diesem Fall haftet der Händler bzw. Apple, da ein Notebook für den Transport konzipiert ist und als portables/mobiles Gerät beworben wird. Sind nun aber Haarrisse im Motherboard und das Gerät wurde sachgerecht behandelt, liegt ein konzeptioneller Mangel seitens des Herstellers vor. Unbestritten ja auch schon bei Auslieferung.

Heute, wo man Internet als Informationsquelle hat, ist es eigentlich kein großes Problem "Leidensgenossen" zu finden. Es reichen wenige User mit einem iBook gleichen Typs (Auslieferungszeitraum etc.) mit eben diesem Fehlerbild. Und schon ist die Beweisführung, wenn man es so nennen darf, kein großes Problem mehr.
Über die Seriennummmer ist das Herstellungsdatum sicherlich feststellbar, weil dort das Herstellungsdatum (Monat/Jahr) enthalten sein muss.

Man sollte nicht vergessen, das das neue Gewährleistungsgesetz vom 1.1.2002 nur auf 24 Monate verlängert wurde und die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten neu sind. Die Gewährleistung als solche ist wie vorher und da wurde innerhalb der ersten 6 Monate (nach Gesetz) auch nachgebessert.
Also warum sollte sich das jetzt innerhalb der 24 Monate anders verhalten?

Viele Grüße
Olli
 
@ OliverM

vielen dank für die info.

gruß

tinti
 
Re: GRAVIS Safety Pack Plus - 36 Monate Schutz für einmalig 60,34 Euro

Original geschrieben von Butzen
GRAVIS ...
Der Schutz gilt 36 Monate und kostet einmalig 60,34 Euro(s.o.)
 

Bei nachträglichem Abschluss 120 Euro für ein iBook...
 
Hallo OliverM,

auch von mir herzlichen Dank für Deine Ausführungen, das klingt wirklich glaubhaft und kompetent.

Bei dem "Halbwissen", was da von manchen so geäußert wird, wird dem Fragenden wohl eher geschadet als genützt.

Wenn Du da noch die Rechtsquellen dazu nennen könntest und das Statement als "Sticky" anbringst, könnte bei zukünftigen derartigen Fragen (die ja ständig geäußert werden) dann einfach auf die Stickys verwiesen werden. Bitte nicht vergessen, den Rechtsstand und einen ausdrücklichen Haftungsausschluß mit anzuführen, schon alleine um Dich zu schützen (Du weisst schon, wegen der Konsequenzen aus Rechtsberatung).

Nochmals danke und viele Grüße

Matthias
 
Gewährleistungs- und Schuldrecht

Hi,

da ich natürlich kein Rechtsanwalt oder Notar bin darf ich selbstverständlich auch keine Rechtsberatung vornehmen.

Generell ist das Gewährleistungs- bzw. Schuldrecht im BGB nachzulesen. Was ich übrigens jedem Endkunden nur empfehlen kann. Es ist zwar nicht immer gleich zu verstehen, aber wenn man sich etwas länger damit befasst, geht das schon.

Ich habe meine Infos von folgender Site:

www.versandhandelsrecht.de

Dort wird zwar speziell das Versandhandelsrecht dokumentiert, aber das Gewährleistungs- und Schuldrecht ist dort ebenfalls zu finden.

Natürlich kann auch eine Menge an Info ausgooglen.

Viele Grüße
Olli
 
Also ich kann mir das nicht vorstellen:

Heißt das jetzt:

Wenn ich mein Ibook heute kaufe und es nächstes Jahr kaputt geht, also wenn die Garantie abgelaufen ist - und ich NICHTS am Ibook gemacht habe und das Display ist einfach kaputt gegangen - MUSS Apple mir das alles kostenlos reparieren?

Kann ich mir nicht vorstellen... Warum geben die dann nur ein JAHR GARANTIE?
 
Re: Re: GRAVIS Safety Pack Plus - 36 Monate Schutz für einmalig 60,34 Euro

Original geschrieben von BalkonSurfer
 

Bei nachträglichem Abschluss 120 Euro für ein iBook...
 

Also ich habe vor Weihnachten nachgefragt, und mir wurde auch ein Preis von 60 € noch was gesagt. Wohlgemerkt habe ich für einen Nachkauf gefragt!
Die 120 stimmen nicht!

--
NeoSD
 
Original geschrieben von BalkonSurfer
http://www.gravis.de/safety/safety.html

Da relativ weit unten

EDIT: 60 Euro wäre ein bischen sehr wenig .. würd ich sofort abschließen
 


Hmm, bei diesem Beweis muss ich mich ja geschlagen geben *g* !
Nur was haben mir dann die Leute im Gravis Laden erzählt als mein iBook zum Akkutausch bei denen war, die die Rechnung von Apple gesehen haben, und ich nach einem Schutzbrief gefragt habe??

Mist, na ja den Laden fand ich eh nicht so toll, da die Angestellten unglaublich unfreundlich waren!

--
NeoSD
 
Ich weiß nicht.
Ich war zwar noch nie in einem Gravis Laden, aber ich kenne 2 Leute, die da arbeiten und von denen möchte ich ehrlichgesagt nicht bedient werden.
Aber es gibt bestimmt auch andere ;)

Naja. Aber 120 Euro sind immer noch viel günstiger als das Apple-Angebot.

verregnete Grüße
(hier regnets grad, das ist nicht mehr feierlich .. ui .. *wegschwimm*)
 
Original geschrieben von slex
Also ich kann mir das nicht vorstellen:

Heißt das jetzt:

Wenn ich mein Ibook heute kaufe und es nächstes Jahr kaputt geht, also wenn die Garantie abgelaufen ist - und ich NICHTS am Ibook gemacht habe und das Display ist einfach kaputt gegangen - MUSS Apple mir das alles kostenlos reparieren?

Kann ich mir nicht vorstellen... Warum geben die dann nur ein JAHR GARANTIE?
 

@slex
Meines Wissens muss Apple das Display bezahlen. Eine Herstellergarantie hebt nicht die gesetzliche Gewährleistung auf! Im Anschluss an die Apple-Garantie greift die gesetzliche Gewährleistung, allerdings nur noch mit 12 statt 24 Monaten.
Wozu sollte es sonst die Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung gegeben haben? Würde doch gar keinen Sinn ergeben.
 
Noch ein kleiner Zusatz.

Es nennt sich nicht ohne Grund Gewährleistung und nicht Kulanzregelung. Es ist also kein Entgegenkommen von Apple, wenn eine Reparatur heute bei einem 15 Monate alten iBook "kostenlos" durchgeführt wird.

Der Hersteller/Vertragspartner muss bei sachgerechtem Einsatz die Funktionalität eines Produktes für 24 Monate gewährleisten. Dabei ist wichtig, das sogar beworbene Eigenschaften erfüllt sein müssen.
Man hätte also sogar das Recht, bei einem iBook mit ausgeliefertem Betriebssystem OS X 10.3 eine Wandlung oder Nachbesserung zu fordern, wenn nur eine einzige beworbene Funktion nicht wie beschrieben funktioniert. Dabei sind Zeiträume und Häufigkeit der Nachbesserung (max. 3 Versuche) mit in Betracht zu ziehen.

Viele Grüße
Olli
 
Was ist dann mit der DREI JAHRES GARANTIE VON APPLE... die läuft dann nicht zwei Jahre länger als die normale sondern nur EINES... wenn man es so sehen will, oder?
 
Original geschrieben von slex
Was ist dann mit der DREI JAHRES GARANTIE VON APPLE... die läuft dann nicht zwei Jahre länger als die normale sondern nur EINES... wenn man es so sehen will, oder?
 
Nein, weil es eine um zwei Jahre längere Garantie ist. Was OliverM beschrieben hat, sind Gewährleistungen und keine Garantie. Den Unterschied hat er ja schon am Anfang des Threads erklärt.

Beispiel: Nur weil beworben wird, dass ein iBook tolle, und voll funktionstüchtige Tastatur hat, welche aber nach 16 Monaten defekt ist, dann fällt sowas unter verschleiß. Der Käufer hätte dann nachzuweisen, dass es kein Verschleiß, sondern eine falsche/defekte Konstruktion war.

Original geschrieben von Butzen
Eine Selbstbeteiligung von 522 Euro inkl. MwSt wird fällig bei: Diebstahl, Einbruch, Raub, Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit.

Das GSPP tritt immer dann ein, wenn die Herstellergarantie bzw. die Verkäufergewährleistung nicht mehr greift (sogenannter subsidiärer Schutz).
 
Was mich dabei noch interessieren würde und was mir die Gravis-Seite nicht aufzeigen konnte: wie wird das im Schadensfall mit der Selbstbeteiligung berechnet? Verhält sich das z.B. wie bei einer KFZ-Versicherung?
Würde man bei einem Kaffee-Unfall eine Reparatur unter 522€ komplett selbt zahlen müssen? Wird bei Diebstahl der Zeitwert errechnet und die Selbstbeteiligung einfach abgezogen oder gibt es dann ein baugleiches Gerät zurück?

Fragen über Fragen, aber bei solchen Versicherungbedingungen wird es schon unübersichtlich.
 
Was ist eigentlich mit der MacTrade Zusatzversicherung? Ist die nicht noch günstiger als die von Gravis?

Apple Care wäre mir am liebsten, aber den Preisen wird einem ja schwindelig.
Ich will hauptsächlich einen Hardwareschutz (Diebstahl, Unachtsamkeit etc. wären mir egal, da bin ich die Fehlerquelle und kanns beeinflussen).
 
tjaaa ...

vor allem können die leute im store auch nicht genau eingrenzen, was es kostet kann im günstigten fall 373 + mwst im schlimmsten eben 873 +mwst kosten ... auch der günstigste fall ist nicht wirklich günstig
@oliverm: klingt alles ziemlich plausibel (das mit der gewährleistung etc..) ABER: ich habe kein bock auf einen zeit-, kosten- und nervenaufreibenden terz "in einer rechtslücke"
---> das ganze geht doch nicht ohne anwalt ab ...
aber trotzdem vielen dank dir!

hier noch eine genauere fehlerbeschreibung für die, die es interessiert:
erst traten bildstörungen auf (testbildähnliche grafik, maus fest),
dann - paar tage später - bildschirm bleibt nach starten dunkel und der rechner reagierte auf keine taste mehr.
das ganze fing interessanterweise an - als ich mit cinema 4d erstmals renderarbeiten durchgeführt habe.
anfangs ließ sich der schaden kurzzeitig beheben durch kurzes trommeln mit den fingern auf dem rechner ---> dicht neben dem mausfeld.
 
Garantieverlängerung

Ich kann jedem Käufer eines Notebooks egal ob Apple oder von einer anderen Marke nur nahelegen, eine Garantieverlängerung zu erwerben. Notebooks haben bewegliche Bauteile sind von daher anfälliger als Desktops. Alleine das Display mit seinem Scharnier ist schon sehr empfindlich.
Die normalen Apple Care Pakete sind leider recht teuer, helfen aber im Schadensfall, da das Gerät abgeholt und gebracht wird und bei der Reparatur alle Teile des Gerätes geprüft und falls notwendig ersetzt werden. Die Reparaturdauer liegt meist um eine Woche (von Ausnahmen wie mit dem neuen PB abgesehen).
Als Schüler, Lehrer oder Student ist man in der glücklichen Lage, ein Apple Care Parts and Labour Agreement erwerben zu können (z.B. 89 € bei Cancom). Das ist im Leistungsumfang ähnlich. Es beinhaltet aber keinen Hol- und Bringservice. Statt dessen bringt man es zum nächsten Apple Vertragspartner. Man hat sogar Anspruch auch ein Leihgerät für die Zeit der Reparatur. Im Unterschied zu Apple Care versucht sich der Vertragspartner erst mal mit der Reparatur, wenn er zertifiziertes Personal hat. Kommt er nicht weiter, geht das Gerät wie beim Apple Care ins Apple Reparatur Zentrum. Im Unterschied zum weltweit geltenden Apple Care, gilt das Apple Care Parts und Labour Agreement nur im Land, in dem dieses erworben wurde (die Aussage im Cancom EDU Katalog 2.03 ("neu, jetzt weltweit") ist da leider falsch).
Wem das immer noch zu teuer ist, dem bleibt die beschriebene Versicherung bei Gravis. Wer bei Cancom kauft hat zumindest für G4 eine dreijährige Vor-Ort-Garantie. Beide Garantien sind aber nur in Deutschland einzulösen, helfen also beim Studium im Ausland nicht. Wer als Schüler, Lehrer oder Student ins Ausland geht, sollte, sofern das Gerät noch nicht über 12 Monate Alt ist, vor Ort ein Apple Care Parts und Labour Agreement erwerben.

Ich habe bereits beide Formen von Apple Care in Anspruch nehmen müssen, beide Male mit einem iBook, und war froh, diese Pakete zu haben. in beiden Fällen habe ich gute Erfahrungen gemacht und war mit dem Service sehr zufrieden. In diesen Erfahrungen gründen meine obigen Empfehlungen.

Wer sich auf die allgemeine Garantie und Gewährleistung verlassen will, sollte vermutlich eine gute Rechtschutzversicherung haben oder absolutes Vertrauen in Rubustheit seines iBooks oder PowerBooks.

Donald
 
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