iBook - recht auf wandlung?

weder noch...

Also definitiv kann man sagen, dass man während der Garantiezeit das Recht auf ein Austauschgerät hat, wenn man 2 Reparaturen an wichtiger Systemhardware wie z.B. Board, Laufwerk, etc. hinter sich hat und einen dritten Defekt feststellt. Allerdings darf man das Gerät dann nicht zur Reparatur einschicken, da man den Defekt dann akzeptiert (O-Ton Hotline). Man muss also vorher die Hotline kontaktieren und ein Austauschgerät verlangen...

Ob und wie lange du noch Garantie hast weiß ich nicht, aber normalerweise müsstest du auf das ausgetauschte Board noch eine bestimmte Zeit Garantie haben.

gruß m.
 
selbstverstaendlich erhaelst du auch auf ausgetauschte Teile die gesetzliche Gewaehrleistung. Beispiel: PB am 1.1.2004 gekauft hat ein defektes logic board. Logic board wird am 1.5.2004 getauscht. Gewaehrleistung fuer das neue logic board beginnt mit diesem Datum (1.5.2004) und endet am 30.4.2006 und nicht am 31.12.2005. In den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewaehrleistung liegt die Beweispflicht, dass die Ware beim Verkauf in Ordnung war beim Verkaeufer - nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast und der Kaeufer muss nachweisen, dass die Ware beim Verkauf nicht in Ordnung war.

Cheers,
Lunde
 
lundehundt schrieb:
selbstverstaendlich erhaelst du auch auf ausgetauschte Teile die gesetzliche Gewaehrleistung.
Ich glaube das nicht. Wo steht das? Die gesetzliche Gewährleistung gilt für den Kauf. Du kaufst ja das Austausch-Logicboard nicht. Es wird von Apple im Rahmen der Garantie getauscht, weil es fehlerhaft war; Apple tauscht das Teil freiwillig, weil eine Reparatur teurer wäre. Die Garantie gilt weiterhin ab KAUFdatum des Gerätes, nicht ab Ersatzteilaustauschdatum.
Wenn du nach Ablauf der Garantie auf eigene Kosten einen Austausch vornehmen lässt, greift auch wieder die gesetzliche Gewährleistung.
 
also man hat ne 90tägige garantie auf die reparatur soweit ich weiss...


hab vorher mit apple telefoniert (ca ne halbe stunde) ich muss jetzt meine fallnummer nach irland faxen dann krieg ich von denen bescheid was los is...
sobald ich was weiss post ichs hier rein.
 
Thomac schrieb:
Ich glaube das nicht. Wo steht das? Die gesetzliche Gewährleistung gilt für den Kauf. Du kaufst ja das Austausch-Logicboard nicht. Es wird von Apple im Rahmen der Garantie getauscht, weil es fehlerhaft war; Apple tauscht das Teil freiwillig, weil eine Reparatur teurer wäre. Die Garantie gilt weiterhin ab KAUFdatum des Gerätes, nicht ab Ersatzteilaustauschdatum.
Wenn du nach Ablauf der Garantie auf eigene Kosten einen Austausch vornehmen lässt, greift auch wieder die gesetzliche Gewährleistung.

Wir muessen erstens unterscheiden zwischen der Garantie die Apple auf das Geraet gibt und der gesetzlichen Gewaehrleistung. Die Garantie betraegt bei Apple ein Jahr und ist ein freiwilliger Zusatz zum Kaufvertrag. Das hat nichts mit der gesetzlichen Gewaehrleistung zu tun.

Fuer Batterien gibt Apple nur eine Garantie von 90 Tagen - aber auch dann hast du eine gesetzliche Gewaehrleistung von 2 Jahren, allerdings mit dem Beweislastvorbehalt der oben erwaehnt ist. Wenn deine Batterie zwischen dem 3. und 6. Monate nach Kaufdatum nicht mehr funktioniert muss der Haendler trotzdem die Batterie tauschen.

Wir muessen weiterhin unterscheiden zwischen der Gewaerleistung auf das ganze Geraet und der Gewaehrleistung auf das ausgetauschte Teil. Die Gewaehrleistung bezieht sich auf das Vorhandensein und Funktionieren der zugesagten Eigenschaften der Ware. Wenn ein logic board getauscht wird und das innerhalb der ersten 6 Monate nach Tausch wieder die Graetsche macht, hast du im Rahmen der gesetzlichen Gewaehrleitung wiederum Anrecht auf Tausch des logic boards. Mit dem Austausch beginnt die Gewaehrleistungsfrist auf das ausgetauschten Teil neu zu laufen - nicht auf das ganze Geraet.

Cheers,
Lunde
 
lundehundt schrieb:
Wenn ein logic board getauscht wird und das innerhalb der ersten 6 Monate nach Tausch wieder die Graetsche macht, hast du im Rahmen der gesetzlichen Gewaehrleitung wiederum Anrecht auf Tausch des logic boards.
Laut deinen Posts hätte man nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, sondern im Rahmen der Garantie (weil in den ersten 6 Monaten nach dem Tausch) Anrecht auf Tausch. Und das stimmt nicht. Weil es im Garantiefall durch einen Tausch eines Bauteils oder meinetwegen auch des ganzen Gerätes KEINE Verlängerung von Garantien oder Gewährleistungen gibt. Es zählt immer das Kaufdatum des ursprünglichen Gerätes. Auch bei Tausch von Einzelteilen gilt immer das Kaufdatum des Ursprungsgerätes, auch für das neue Teil, daß dir im Rahmen der Garantie erneuert wurde.
Stell dir vor, dein iPod würde nach 11 Monaten nach dem Kauf kaputt gehen und du bekommst ein Austauschgerät im Rahmen der Garantie. Dann wurde dadurch weder die Garantie noch die Gewährleistungsdauer berührt. Es gelten immer noch die 12 bzw. 24 Monate ab Kaufdatum des Ursprungsgerätes für das Ende der Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht.
 
Ich bin kein Jurist....

...aber wenn in den ipod nach 11 Monaten im Rahmen der Garantie eine neue Festplatte eingebaut wuerde gilt auch fuer die Platte bzw. die Reperatur eine gesetzliche Gewaehrleistung. Die freiwillige Garantie von Apple fuer den iPod lauft nach 12 Monaten aus. Die Garantie die Apple auf Reperaturen gibt laueft nach 90 Tagen aus.

Innerhalb der Zeit in der sich Gewaehrleistung und Garantie uberlappen oder der Kaeufer in den Garantiebestimmungen des Verkaeufers besser gestellt ist als bei der gesetzliczhen Gewaehrleistung, kann er die Garantie in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Gewaehrleistung bleibt davon unbenommen.

Ich habe ein defektes optisches Laufwerk im Rahmen der Garantie von Gravis ausgetauscht bekommen. Der Beleg ueber den Austausch verlaengert die Gewaehrleistung fuer das optische Laufwerk bzw. dessen Reperatur - nicht fuer den Rechner. Der Haendler muss eine Gewaehrleistung fuer die Reperatur leisten. Das wurde mir von Gravis auf Nachfrage ausdruecklich bestaetigt.

In der Praxis hast du also 6 Monate den Anspruch, ein waehrend der Garantie ausgetauschtes Ersatzteil auch bei abgelaufener Gewaehrleistung des Geraets, in das es eingebaut wurde, erneut ausgetauscht zu bekommen.

Das sagt uebrigens auch juggleberry in seinem Ausgangsposting. Er hat auf die Reperatur des Logic Boards sehr wohl noch Gewaehrleistung obwohl die fuer das iBook abgelaufen ist. Ich habe nie behauptet, dass das auch bei eiem Austausch des kompletten Geraets gilt.

Cheers,
Lunde
 
lundehundt schrieb:
Ich habe nie behauptet, dass das auch bei eiem Austausch des kompletten Geraets gilt.
Ich weiß, daß du das nicht behauptet hast, ich will doch nur mal den Extremfall beschreiben. Der Gesetzgeber macht doch keine Unterschiede zwischen ausgetauschtem Einzelteil und ausgetauschtem Gerät - wo soll man da die Grenze ziehen? Ich bin der Meinung, daß du auf dein auf Garantie ausgetauschtes Laufwerk nicht wieder volle Garantie hast. Der Austausch des Laufwerkes gilt als Reparatur und darauf hast du max. 90 Tage Garantie/Gewährleistung, bzw. die Gesamtgarantie des Macs kommt bei einem erneuten Defekt des Laufwerkes zum Tragen.
 
mannomann

Habe heute mein PB bekommen und musste mit entsetzen feststellen, es ist jetzt alles noch schlimmer, zusätzlich hat es wahnsinns macken bekommen, das kann doch nicht sein, was sind das für Läute in den Niederlanden???!!! Ich werde jetzt auf ein neues Austauschgerät bestehen!!
 
phil-s schrieb:
Habe heute mein PB bekommen und musste mit entsetzen feststellen, es ist jetzt alles noch schlimmer, zusätzlich hat es wahnsinns macken bekommen, das kann doch nicht sein, was sind das für Läute in den Niederlanden???!!! Ich werde jetzt auf ein neues Austauschgerät bestehen!!
Was für Macken sind das? Würde mich interessieren, weil das ibook meiner Tochter gerade auch in NL ist. Grüße
mactomtom
 
juggleberry schrieb:
man hat soweit ich weiss 90tage garantie auf eine reperatur.

rein rechtlich ist das zumindest hier in österreich so geregelt: Wird ein teil auf _gewährleistung_ ausgetauscht gilt die alte gewährleistungsfrist (also 6 monate ab kauf beweislast beim händler/hersteller, dass das gerät bei der übergabe nicht kaputt war, danach für weitere 18 monate beweislast beim kunden, dass das gerät bereits bei übergabe defekt war), für den neuen teil gelten aber mindestens 90 tage _gewährleistung_ (wie es dabei mit der beweislast aussieht weiss ich leider nicht).

Wie apple mit der garantie in diesen fällen umgeht weiss ich leider (ähm gottseidank, hatte noch nix damit zu tun) überhaupt nicht.

viel glück beim wandeln...


lg
Flo
 
phil-s schrieb:
Habe heute mein PB bekommen und musste mit entsetzen feststellen, es ist jetzt alles noch schlimmer, zusätzlich hat es wahnsinns macken bekommen, das kann doch nicht sein, was sind das für Läute in den Niederlanden???!!! Ich werde jetzt auf ein neues Austauschgerät bestehen!!

Welche Mängel hattest du bevor du dein PowerBook eingeschickt hast und welche hast du jetzt?

Gruß
Karlis
 
lass mich raten - die tastatur klackt an mehr stellen als vorher - hab ich auch ;-) und Apple streitet das Problem ab und hat mir den Austausch meines Gerätes abgelehnt !

wir sollte das mal öffentlich machen find ich langsam
 
hätte da auch mal eine Frage:

Hatte jetzt mein PB zum dritten mal beim Händler, das erste mal wurde das Display ausgewechselt (Spiel zwischen Display und Balken). Das neue Display hatte eine Kratzer, welchen ich nicht wollte. Bekam nochmal ein neues, dann jedoch hat er Händler beim Tausch das Logicboard beschädigt, das wurde in der Zwischenzeit auch gewechselt, der Standby geht jedoch nach dieser Reparatur immer noch nicht beim Zuklappen des Books. Da ich das Book dringend brauche, habe ich es zwischen den Reparaturen immer wieder nach Hause genommen und .... mal so richtig schön auf den Boden fallen lassen. Habe gehört, bei so einer richtig schönen Delle sei die Garantie am Ar... . Kann ich jetzt eine Wandlung vergessen und muss ich sogar befürchten, dass der Händler mir die Reparatur verweigert??? Ich habe den Defekt übrigens jeweis immer beim entgegennehmen des Books erwähnt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
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