iBook nach 18 Monaten Hauptplatine defekt

cosmopolitan

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Hallo zusammen,

ich bin gerade ziemich ge*****!

Mein iBook G4 aus Juni 2005 hat gestern während des Betriebes schwarze Balken auf dem Display angezeigt und ist dann total ausgegangen. Neustart funktionierte nicht mehr, es kam immer nur der Jingle.

Die Mitarbeiter des Apple Care-Teams sagten mir, dass dieser Fehler beim G3-Modell als Austauschprogramm läuft, beim G4 hingegen nicht.
Eine Reperatur soll 900 EUR kosten.

Habt ihr von soetwas schon gehört ud würdet ihr mir wieder zum Mac raten? Ich habe für 18 Monate mal eben 1800 EUR ausgegeben, das macht 100 EUR im Monat.

Beim Kauf dachte ich, ich hätte etwas hochwertiges gekauft---:(

Danke für euer Feedback!

Gruss,
Cosmopolitan
 
Dafür gibt es doch Garantie, oder irre ich da?
 
nicht ohne CPP.
Und das Austauschprogramm gilt nur für das G3.
:(
 
Sowas ist leider keine Seltenheit, und wenn Du keine Garantie mehr hast, hast Du Pech gehabt, es sei denn Du hast innerhalb der ersten 12 Monate ab Kauf Apple Care abgeschlossen, dann verlängert sich die Garantie auf insgesamt 3 Jahre.

Grüße,
Flo
 
Sym schrieb:
Dafür gibt es doch Garantie, oder irre ich da?
Ja, dafür gibt es die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Und einen Pferdefuß. Der heißt Beweislastumkehr. § 476 BGB

Die Juristen der Verbraucherzentralen gehen bei hochwertigen Gütern (wie z.B. Notebooks) aber davon aus, daß bei sachgemäßem Gebrauch der defektauslösende Mangel von Anfang an vorhanden war und somit unter die Gewährleistungspflicht des Verkäufers fällt.

Nachfragen beim Händler hilft.
 
Kundenzufriedenheit erlangt man aber anders.... Ich habe seit 10 Jahren einen Computer und sowas habe ich noch nie erlebt...:(
 
Soll das jetzt heissen ich soll Aplle das Messer auf die Brust setzen und sagen, dass es innerhalb der ersten 24 Monate kostenlos repariert werden muss?
 
Herzliches Beileid und willkommen im Club.
Nach meinen Erfahrungen mit Apple Notebooks würde ich immer
zu Apple Care raten. Sowohl mein iBook als auch mein PB hatten defekte Logicboards. Es ist wirklich ärgerlich, dass Apple das Umtauschprogramm nicht auf G4s erweitert hat. Mein PB hatte drei (!) defekte Logicboards.
Ich würde es erstmal nett und auf Kulanz versuchen. Ansonsten bist du in der Nachweispflicht, dass der Defekt auf Apples Schuld zurückzuführen ist. Dieses dürfte bei Apples Ignoranz gegenüber den G4 LB Problemen vermutlich schwierig werden...
 
Das soll heißen, Du gehst zu Deinem Verkäufer (nur mit diesem hast Du ein Vertragsverhältnis) und bittest ihn darum, im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistungspflicht von 2 Jahren das iBook zu reparieren.
 
HäckMäc schrieb:
Ja, dafür gibt es die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Und einen Pferdefuß. Der heißt Beweislastumkehr. § 476 BGB

Die Juristen der Verbraucherzentralen gehen bei hochwertigen Gütern (wie z.B. Notebooks) aber davon aus, daß bei sachgemäßem Gebrauch der defektauslösende Mangel von Anfang an vorhanden war und somit unter die Gewährleistungspflicht des Verkäufers fällt.

Nachfragen beim Händler hilft.

Was heißt denn "die Jursiten gehen davon aus"? Hat das einen juristischen Mehrwert? Also gibts da irgendwelche Präzedensfälle? Ich bin nämlich leider Besitzer eines "Bridget Riley" PowerBooks und Apple ist nicht sonderlich kooperativ.
 
Ich habe mein iBook im AppleStore online gekauft!
Die sagen ich solle selbst zahlen.
 
Also die Kulanznr hat mir einen Einkaufsgutschein über 100,- EUR gebracht...damit kann ich wohl kein neues Book kaufen!
MIST!
 
fish schrieb:
.. Hat das einen juristischen Mehrwert? Also gibts da irgendwelche Präzedensfälle? ...
Ja, hat es. Die Verbraucherzentralen informieren gerne.

cosmopolitan schrieb:
Ich habe mein iBook im AppleStore online gekauft!
Die sagen ich solle selbst zahlen.
Schreibe einen netten Brief an Apple und/oder gehe zu einem Anwalt. Bei den zu erwartenden Kosten lohnt sich das.
 
Statt wie beim G3 das konstruktionsbedingte Logicboardproblem anzuerkennen, zickt Apple beim G4 rum und lässt die Kunden auf dem Schaden sitzen.

Bei allen Telefongesprächen mit dem Apple Support darauf beziehen. Ein 100 Euro Einkaufsgutschein ist eine Schande, sie sollen gefälligst auf Kulanz reparieren !


Es gibt eine Online-Petition von über 1700 Betroffenen.
 
HäckMäc schrieb:
Ja, hat es. Die Verbraucherzentralen informieren gerne.

Schreibe einen netten Brief an Apple und/oder gehe zu einem Anwalt. Bei den zu erwartenden Kosten lohnt sich das.

Da die Beweislast bei dir liegt brauchst du einen Gutachter der dir bescheinigt, dass das Logic Board von Anfang an defekt war. Und das ist sehr sehr teuer. lohnt also mit hoher Wahrscheinlichkeit net.
 
Habe nochmals angerufen, die 100 ER sind wohl schon eine Ausnahme. Alternative wäre einen selbst zu bezahlenden Gutachter einzuschalten.
Was soll ich nun noch machen?
Mein iBook ist aus Juni 2005.
 
Naja - gut sein lassen oder Anwalt / Gutachter einschalten - was willste sonst machen wenn Apple blockt?
 
Wenn sich das iBook bei einem beherzten Dauer-Druck auf die Stelle links neben dem Trackpad wieder starten lässt, liegt es an der Verlötung des Grafikchips (wie beim G3 iBook).

Der User DonLoewi hat sein iBook zu einer Spezialwerkstatt geschickt, die diesen Fehler preisgünstiger reparieren. Frag ihn mal.
 
cosmopolitan schrieb:
... Was soll ich nun noch machen? Mein iBook ist aus Juni 2005.
D.h. Du bist noch innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Gehe zur Verbraucherzentrale!
Dort sitzen kompetente Leute, die sich mit dem Problem der Beweislastumkehr bestens auskennen und auch die aktuelle Rechtsprechung kennen.

Aber vergiss nicht, bei Apple schriftlich Deine Ansprüche anzumelden. Nur so kannst Du verhindern, daß sie verjähren.

Und wenn Du Dir kompetenten Rat geholt hast (den kannst Du in einem Forum nun wirklich nicht bekommen), dann lass es uns bitte auch wissen.
 
Hallo,

Rechtsrat im Einzelfall ist immer schwierig, aber für eine ganze Menge der hier im Forum immer wieder auftauchenden Fragen hilft eine vergleichsweise verständliche Darstellung des geltenden (nicht gerade einfachen) Gewährleistungsrechts beim Kauf weiter:

http://www.jm.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/gewaehrleistung.pdf

Ich weise immer wieder gerne darauf hin, weil diese Darstellung zumindest die gröbsten Missverständnisse, die in manchen Beiträgen verbreitet werden, aufklärt. Im Einzelfall hilft sonst nur noch ein Gang zum Anwalt.

Ge.
 
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