iBook mit Pixelfehler

*kotz*

heute früh mach ich mein ibook auf, schalte es an und was sehe ich als ich mir nen film anschauen wollte - WAHHHH ein rosa pixelfehler um rechten unteren bereich des displays (bei schwarzen hintergründen)... habe sofort ibook ausgeschaltet batterie rausgenommen, einen lappen genommen und vorsichtig massiert ... doch als ich es angeschaltet habe war er immernoch da :(

was soll ich nun machen mein ibook ist erst ne knappe woche alt ...
gibt es noch irgend einen trick ? hab ich was falsch gemacht ? kann ich es notfalls zu kostenlosen reperatur schicken ? oder muss einach damit jetzt leben ...
 
Original geschrieben von xbastianx
was soll ich nun machen mein ibook ist erst ne knappe woche alt ...
 
Hm, greift in solchen Fällen noch das 14-Tägige Rückgaberecht ?
Oder gilt das iBook mit einem toten Subpixel als "beschädigt" ?

Seriously.

ps: wow, schon der dritte advent :D
 
Hi,
jedem Käufer steht nach §312d BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen zu, es sei denn die Ware wurde speziell für den Kunden gefertigt oder die Software ist bereits entsiegelt (Ausnahmen siehe §312 d 4 BGB )

Dieses Widerrufsrecht beginnt an dem Tag an dem man die Ware geliefert bekommen hat und über dieses Widerrufsrecht informiert wurde! Die Dauer beträgt nach §355 BGB 14 Tage.

(...) Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist durch Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung

§355 I BGB

Wozu das bisschen P-Recht für BWLer doch gut ist... ;)
 
Original geschrieben von HeckMeck
es sei denn die Ware wurde speziell für den Kunden gefertigt oder die Software ist bereits entsiegelt (Ausnahmen siehe §312 d 4 BGB )

des ibook wurde ja speziell für mich angefertigt da ich es ja selbst im apple store zusammengestellt habe ... oder ist mit speziell was anderes gemeint ?
 
Antwort von Descartes aus einem anderen Thread

Solange du durch das Öffnen die Verpackung nicht gerade zerfetzt hast ;-) kannst du dein Powerbook innerhalb der 14 Tage zurück geben. Das sichert dir das Fernabsatzgesetz (§312 BGB) zu.

Bei BTO-Geräten (BTO, Build-to-Order) erlischt -- entgegen einhelliger Meinung -- nicht das Widerrufsrecht, da die in einem BTO-Gerät verbauten Einzelkomponenten nach der Rückgabe vom Hersteller ohne Qualitätsverlust wieder getrennt und anderweitig verbaut werden können. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 findet daher keine Anwendung. Siehe hierzu auch das nachfolgende Urteil des BGH.



Zitat:


Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile
http://www.ra-kotz.de/widerrufsrecht.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010237.htm
OLG Urteil vom 23.08.2001 (Az.: 8 U 1535/01)

OLG Frankfurt zum Widerrufsrecht beim Kauf eines Laptops
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020334.htm
OLG Urteil vom 28.11.2001 (Az.: 9 U 148/01)


BGH zum Widerrufsrecht bei built to order
http://www.versandhandelsrecht.de?u...Bdetailid]=46
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030151.htm

BGH Urteil vom 04. April 2003 VIII ZR 295/01

Mit Urteil vom 02.April 2003 bescherte der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH der Versanhandelsbranche ein Urteil, das weitreichende Auswirkungen hat. Bestätigt wurde ein Urteil des OLG Frankfurt vom 24.10.2001 (Az. 9 U 148/01), welches einem Verbraucher, der die Bestellung eines Laptops widerrief, neben dem Kaufpreis auch die Hinsendekosten zusprach.

Konkret ging es um einen Laptop und Ergänzungsteile, wie Car-Adapter, zweiter Akku, externe Festplatte, ISDN-Karte, Brenner und TV-Karte.

Der BGH bestätigte das OLG Frankfurt und entschied, dass vorliegend insbesondere die Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Herstellung nach Kundenspezifikation nicht greift.

Die Ausnahme gelte dann nicht, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt werde, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

Leitsatz:
a) Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

b) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.


Hab ich einfach mal von "Descartes" aus diesem Thread übernommen: https://www.macuser.de/forum/showthread.php?s=&threadid=10756
 
vielen dank ! :)

ich werde sofort am montag bei apple anrufen und des klären, nun hab ich wenigstens was in der hand wenn da einer mucken macht ;)
 
rückgaberecht

hallo,
kennt sich hier jemand in sachen rückgaberecht bei ladengeschäften aus. hab ein powerbook und wills zurückgeben und brauch informationen.
 
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