ibook, BTO und Umtausch?

zauberer

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Also bei den nicht ganz seltenen kleinen und grösseren Fehlern und Defekten der jüngeren ibook - Reihen frage ich mich, ob sich eine BTO- Option lohnt.

Ich hatte eigentlich mit einem 12" 800 MHz G4 mit integriertem Bluetooth geliebäugelt.

Bei Displayfehlern und anderen kleineren Mängeln könnte es Ärger mit 14- tägigem Umtausch nach Fernabgabegesetz geben, oder?

Würdet ihr Bluetooth als BTO Option bestellen?

Wer hat Ärger gehabt?
 
Hab mein iBook (12", u.a. AirPort+Bluetooth) auch im Apple-(Edu-)Store bestellt. Bei mir ist alles bestens! Keine Fehler am Display, nur der Akku steht *minimal* hoch. Letzteres stört aber wirklich nicht.

Zu BTO: Ich dachte (hier?) mal gelesen zu haben, dass BTO-Systeme trotz optionalen Änderungen keine wirklichen Sonderanfertigung sind und deshalb auch dem Rückgaberecht unterliegen. Das ist aber ohne Gewähr, kann mich auch irren, bitte korrigiert mich!

Dirk.
 
Bluetooth würd ich mal mitbestellen.. nachher bereust du das später ;)

Dein Rückgaberecht ist unabhängig von Mängeln des Geräts. Du kannst auch ein einwandfreies Gerät innerhalb der Frist zurückgeben.

Ich hatte Ärger mit meinem iBook 12". Der Akku stand raus, ein nerviger Pixelfehler mittem im Display (hellrot statt schwarz) und die Festplatte ist nach neun Tagen mit all meinen Daten krepiert :(

RAM würde ich by the way lieber beim normalen händler kaufen und einbauen lassen bzw selber einbauen.

Festplatte kommts natürlich drauf an wieviel du brauchst.

Airport kannst du ja immernoch später nachrüsten. Im Prinzip ist also nur Festplatte und Bluetooth wichtig da man die nich nachrüsten kann.
 
Hi,

also meines Wissens kannst du über den Apple Store (Edu) ein BTO Gerät ohne Probleme innerhalb von 14 Tagen umtauschen. So hat es mir jedenfalls eine wirklich nette Dame an der Hotline in einem 40 Min. Gespräch im Dezember erklärt, als ich mir selber mein iBook mit BT und großer Festplatte bestellen wollte!

Da ich aber auch von Fehlern, Verarbeitungsschwächen oder Toten Pixeln gehört hatte wollte ich auch nicht unbedingt in eine Sackgasse laufen!

Die BTO Geräte gelten nämlich nicht als Sonderanfertigung, sondern als normale alternative konfigurationen, die somit auch unter das Fernabsatzgesetz fallen!

Ich hatte Glück mit meinem ibook, bin damit voll zufrieden und habs nicht bereut dass ich es im Apple Edu Store gekauft hab (ob damit die Dame am Telefon etwas zu tun hatte :rolleyes: ?!)

Gruß

Jens
 
Selbst wenn es sowas wie sonderanfertigungen geben würde könnte man die zurückgeben...
 
Also bei den nicht ganz seltenen kleinen und grösseren Fehlern und Defekten der jüngeren ibook - Reihen frage ich mich, ob sich eine BTO- Option lohnt.

Ich hatte eigentlich mit einem 12" 800 MHz G4 mit integriertem Bluetooth geliebäugelt.

Bei Displayfehlern und anderen kleineren Mängeln könnte es Ärger mit 14- tägigem Umtausch nach Fernabgabegesetz geben, oder?

Würdet ihr Bluetooth als BTO Option bestellen?
Bist Du sicher, dass Du überhaupt ein iBook haben möchtest?
Bist Du sicher, dass Du Dir morgen ein Marmelden-Toast schmieren möchtest? Es könnte auf die falsche Seite fallen!
Bist Du sicher, dass Du morgen mit Deinem Auto fahren möchtest? Es könnte jemand von rechts unberechtigt in Dein Auto brettern.
Amarok
 
Wow, hast den schnellsten weg gewählt dich hier unbeliebt zu machen clap

Wenn du die Fragen die manche Menschen hier stellen und die dazugehörigen Sorgen lächerlich findest dann übergeh den Thread einfach und spar dir so eine Antwort.
 
Wow, hast den schnellsten weg gewählt dich hier unbeliebt zu machen
Dazu habe ich nicht den geringsten Anlass.
Aber wenn Du überhaupt nichts zu sagen hast, warum hälst Du dann nicht einfach Deinen Mund?
ich habe wenigstens meine Meinung geäussert.
Amarok
 
Kannst dich gerne per PN mit mir streiten. Darauf lege ich allerdings keinen Wert (Ist mir meine Zeit zu schade)

In meinen Augen hat dein beleidigender Ton deiner Beiträge hier nur nichts verloren.

Out.
 
Soweit erst einmal danke für die grösstenteils nützlichen Antworten.
 
rofl, ich hab jez erst 4 oder 5 beiträge von amarok gelesen, aber bei allen gab's stunk im thread ;)

@ Zauberer : Also, Bluetooth würde ich mir nicht nehmen lassen ! Wer weiss was die zukunft bringt ?

Erschwingliches Mobil Internet via BT Handy ?

Eine Preissenkung der Microsoft BT Maus ?

So oft kauft man sich doch kein Book - Wenn schon, denn schon :D
 
Ich habs mitbestellt und hatte keine Probleme.
Ich würde es auf jeden Fall mit bestellen, iBook hat nur 2 USB Ports und einen brauchst du ja meistens fuer die Maus.
 
Original geschrieben von Spiffler
Selbst wenn es sowas wie sonderanfertigungen geben würde könnte man die zurückgeben...
 

Gefährliches Halbwissen sollte man für sich behalten -> Lies mal as Ferabgabegesetz! Deine Aussage ist FALSCH
 
Original geschrieben von schumacher2000
 

Gefährliches Halbwissen sollte man für sich behalten -> Lies mal as Ferabgabegesetz! Deine Aussage ist FALSCH
 


So siehts aus - stand damals bzw. müsste heute noch irgendwo bei macatcampus stehen...
 
Tatsächlich, du hast recht. Hat ich doch glatt überlesen.

Asche auf mein Haupt :eek:
 
Aber BTO-Bestellungen fallen definitiv nicht unter "Sonderanfertigungen".
Möglicherweise werden die Applemitarbeiter es versuchen, ein weiszumachen.
Wenn man nur austauschbare Komponenten mitbestellt (Airportkarte, mehr Ram), dann hat man trotzdem volles Rückgaberecht.
Nur bei Dingen, die den Wiederverkauf für den Händler erschweren, kann er die Rücknahme verweigern (z.B. persönliche Gravur auf einem iPod).
 
Wenn der Händler allerdings im Vorfeld eindeutig klar macht, daß BTO Geräte zumindest bei IHM vom Widerrufsrecht gem. Fernabsatz ausgeschlossen sind und man kauft mit dieser "Information" trotzdem bei diesem Händler - Was dann ?

:confused:
 
Am 22.8.01 entschied das OLG Dresden in einem solchen Fall:

Das Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sich durch die Rücksendung oder Ingebrauchnahme der Waren das Risiko eines Wertverlustes ergibt. Dieses Risiko muss der Versandhandel tragen. Daher kann das Widerrufsrecht nicht für Motherboards, RAM-Bausteine oder Speichermedien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetversenders ausgeschlossen werden.

....


Das Widerrufsrecht sei prinzipiell nicht abdingbar. Allerdings gibt es eben jene besagte Ausnahmen. RAM-Bausteine, Motherboards (eventuell Ausnahme, siehe weiter unten im Artikel) und Speichermedien fielen jedoch nicht hierunter.



Der gesamte Beitrag:

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=urteile&gl[urteil_id]=140


Ob dies immer noch gilt, kann ich nicht sagen (<- gefährliches Halbwissen ! ;-)


Dylan
 
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