iBook bei Ebay! FRECHHEIT!!!

MacBook Pro schrieb:
Andere Frage ich habe einen Riegel von meinem Powerbook versteigert jetzt ist mir der neue abgeraucht und ich brauch meinen alten noch, jetzt wollte ich dem Käufer sagen das ich nicht verkaufen kann, da wurd er pampig und heult rum von wegen Anwalt und soweiter, da gehts um 15 Euro ???? Was soll ich tun? Er gibt mir sieben Tage frist ich wollte ihm sogar die Überweisungskosten für die Rücküberweisung zahlen?

Tja, da bist Du leider einen bindenden Kaufvertrag eingegangen. Somit bist Du , wenn der Käufer nicht freiwillig verzichtet in der Bringschuld und musst Dich wohl von dem Riegel trennen. Selbst, wenn dieser plötzlich zerstört würde müsstest Du gleichwertigen Ersatz liefern.

Du musst auch den Käufer verstehen. wenn ich bei ebay ein günstiges Schnäppchen gemacht hätte, würde ich auch nicht darauf verzichten, wenn mich der Verkäufer nett darum bittet. Wer weiß, was der Käufer in anderen Auktionen für einen solchen Riegel zahlen müsste?

Schreib es einfach ab unter Lebenserfahrung!
 
MacBook Pro schrieb:
Andere Frage ich habe einen Riegel von meinem Powerbook versteigert jetzt ist mir der neue abgeraucht und ich brauch meinen alten noch, jetzt wollte ich dem Käufer sagen das ich nicht verkaufen kann, da wurd er pampig und heult rum von wegen Anwalt und soweiter, da gehts um 15 Euro ???? Was soll ich tun? Er gibt mir sieben Tage frist ich wollte ihm sogar die Überweisungskosten für die Rücküberweisung zahlen?
Kann mir jemand helfen? Ich habe seit 3 jahren 100 Prozent Kundenbewertung?
Alle §§ aus dem BGB
433 -> 241 -> 280 -> 281 -> 249ff =>
Kauf dir nen neuen Riegel und liefer den bereits verkauften aus oder
geh das Risiko ein, das man dir eine (berechtigte) negative Bewertung vergibt und du dich mit nem Anwalt (berechtigterweise) rumärgern musst der dich dann auch noch (völlig zu Recht) eine ganze Stange Geld kostet.

Dies ist keine Rechtsberatung i.S.d. BRAO und kann auch keinen Besuch bei Ihrem Anwalt ersetzen. Alle getroffenen Aussagen spiegeln lediglich die unsachkundige Meinung des Autors wieder.
 
schronzy schrieb:
Diese Aktionsbeschreibung ist sowas von in die Hose gegangen... ach herrlich zu sehen, wie sich solch ein Depp richtig ins Aus stellt und es noch nicht mal merkt
Hehe...
Vor allem, da die Artikelbeschreibung und sein Verkauf ja soweit völlig "legal" ist.
Höchstens über die Positionierung der Zustandsbeschreibung könnte man streiten, aber damit hätte ich als Käufer kein Problem. Von mir als Käufer aus kann das iBook ja 'zig Schäden irgendwann mal "gehabt" haben - solange es nicht als defekt verkauft wird... ;)
 
schronzy schrieb:
Dieser Verkäufer wird sich noch sowas von in den Ars** beißen, denn wenn der an den richtigen Käufer gerät, macht der richtig ein Fass auf.

das mit den Chips kannst Du Dir sparen. ;) Das wäre so, wie bezahlt und nicht geliefert.
Ich bin gerade immer noch auf der Suche nach Geld von einem in der fernen Großstadt, wo angeblich mein ebay-G4 stehen soll. Polizei verharrt in Lethargie und Meldeamteintrag stimmt auch nicht. :rolleyes: Bis ich das Aktenzeichen rausgefunden hatte, war die Käuferschutzkohle abzüglich Selbstbeteiligung schon da.
Dem Rest muß ich halt hinterherlaufen… von wegen Fass.

:) Kann ich auch unter Lebenserfahrung abbuchen.
 
Ja logisch!

In diesem speziellen Fall, des ach so schlauen Verkäufers, geht das nur per Selbstabholung und Barzahlung nach Testlauf bzw. gleich das BGB (besser nen Anwalt) unterm Arm und zwei Leutz als Zeugen dabei.
Das ist mehr was für nen streitwütigen mit zuviel Kohle auf dem Konto oder was für nen unterbeschäftigten Anwalt ;)
Denn man darf nie vergessen: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen. Auf hoher See und vor deutschen Gerichten sind wir in Gottes Hand allein ;)

Vor dem was dir wiederfahren ist, kann man sich halt leider nur bedingt schützen... gute Bewertungen u.s.w. lassen sich zu leicht faken, als das man dem Ganzen noch Glauben schenken sollte. Alles was ich über 100 EUR bei Ebay kaufe ist vom Händler (nachgeprüft) oder wird von mir abgeholt gegen Barzahlung.

Aber nachdem ich es sogar schon erlebt habe das langjährige Forumsuser (nicht in diesem Forum), mit denen man seit zig Jahren persönlich bekannt ist und schon mehr als ein Bier zusammen getrunken hat, sich nicht dafür zu schade sind gerichtlich festgestellte Unterschlagung und Betrug an anderen Forenusern zu begehen, glaube ich persönlich eh nicht mehr an das Gute im INet :(
 
Panther94 schrieb:
Ach, wenn du kaufst, kannst doch einfach wieder vom Kauf zurücktreten.

Er schreibt ja nirgendwo, dass es eine Privatauktion ist. Insofern müsste er doch ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen...

Scheisse ists aber trotzdem.

Warum das ???
 
schronzy schrieb:
Vollkommen richtig, außer das es kein Betrug ist ;)

... - sofern die Kiste nicht funzt - ganz offensichtlich ein Sachmangel gem. BGB vor, den der Käufer zu beseitigen hat :D :D :D ...

Sehr fraglich. Der Verkäufer bietet das Gerät ja "für Bastler" an.
 
schronzy schrieb:
Dies ist keine Rechtsberatung i.S.d. BRAO und kann auch keinen Besuch bei Ihrem Anwalt ersetzen. Alle getroffenen Aussagen spiegeln lediglich die unsachkundige Meinung des Autors wieder.

"unsachkundige"
 
msygusch schrieb:
14tägiges Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften.

Wenn ein Verbraucher (Privatperson) etwas bei einem Unternehmen per INet (oder sonstige Telekommunikationswege), also auch Ebay, kauft, muss das Unternehmen dem Verbraucher ein 14tägiges Widerrufrecht einräumen. In dieser Frist darf der Verbraucher ohne Rechtsfolgen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ausnahmen & nähere Details sind hier: BGB § 312d

Daher gibt es auch inzwischen bei Ebay die Pflicht seinen Account als "Privat" oder "Gewerblich" zu kennzeichnen.

Da der Verkäufer aufgrund seiner Accountkennzeichnung aber eine Privatperson (gem seiner Angabe) ist, trifft das hier nicht zu.


msygusch schrieb:
Sehr fraglich. Der Verkäufer bietet das Gerät ja "für Bastler" an.
Es wurde inzwischen mit diversen Gerichtsurteilen festgestellt, dass exakt diese Aussage (oder auch "nur für Bastler", "Bastlerauto", u.s.w.) explizit keinen Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung darstellt ;)
Siehe auch hier
 
Zuletzt bearbeitet:
wo ist das problem?

da steht ausdrücklich wasserschaden und für bastler.
 
Da steht (keineswegs ausdrücklich, da relativ kleingeschrieben):
"hatte einen Flüssigkeitsschaden und ist daher Ideal für Bastler!!!"

Durch die Verwendung des Präteritum wird sprachlich ausgedrückt, dass der Schaden "vorbei" bzw. "Vergangenheit" ist.
Es wird mit keiner Silbe erwähnt, dass der Schaden noch andauert, woraus ein Käufer schließen darf, das es i.S.d. §434 BGB sachmängelfrei und funktionstüchtig ist.
Andernfalls hätte ja der Verfasser "hat einen Wasserschaden" geschrieben, oder?

Auch die Formulierung "Ideal für Bastler" bedeutet explizit nicht, das es nicht funktioniert.
Was der Verfasser damit sagen will, erschließt sich mir nicht... aber er sagt keinesfalls "das Gerät funktioniert nicht", denn sonst würde das ja da stehen!
Ich mutmaße, das es der vergebliche Versuch war, die gesetzliche Plicht zur Gewährleistung auszuschließen (s. vorheriges Posting).
 
Sagen wir mal so... der Verkäufer ist ein Arsch. Das Kleingedruckte dort ist nichts anderes als den Betrugsversuch zu legalisieren.
 
schronzy schrieb:
Da steht (keineswegs ausdrücklich, da relativ kleingeschrieben):
"hatte einen Flüssigkeitsschaden und ist daher Ideal für Bastler!!!"

Durch die Verwendung des Präteritum wird sprachlich ausgedrückt, dass der Schaden "vorbei" bzw. "Vergangenheit" ist.
Es wird mit keiner Silbe erwähnt, dass der Schaden noch andauert, woraus ein Käufer schließen darf, das es i.S.d. §434 BGB sachmängelfrei und funktionstüchtig ist.
Andernfalls hätte ja der Verfasser "hat einen Wasserschaden" geschrieben, oder?

Auch die Formulierung "Ideal für Bastler" bedeutet explizit nicht, das es nicht funktioniert.
Was der Verfasser damit sagen will, erschließt sich mir nicht... aber er sagt keinesfalls "das Gerät funktioniert nicht", denn sonst würde das ja da stehen!
Ich mutmaße, das es der vergebliche Versuch war, die gesetzliche Plicht zur Gewährleistung auszuschließen (s. vorheriges Posting).

Da fängst Du aber zu mutmaßen an, was der Verkäufer gemeint haben könnte. Daß der Hinweis mit dem Wasserschaden und "für Bastler" nicht bedeutet, daß das Gerät nicht funktionstüchtig ist, ist lediglich Deine Interpretation. Einer Interpretation bezüglich der Zeitform u.ä. bedarf es aber gar nicht, denn wäre das Gerät einwandfrei, würde der Verkäufer nicht auf etwaige (Vor-)Schäden hinweisen. Es handelt sich also ganz eindeutig um beschädigte Ware, daher auch das Kleingedruckte. Die Formulierungen der Artikelbeschreibung sind bestenfalls schwammig, sagen aber nicht aus, daß das Gerät in Ordnung ist. Und die Erfahrung mit eBay lehrt, daß man von Auktionen, wo Leute schon anfangen, die Beschreibung zu interpretieren, am besten die Finger läßt.


Davon abgesehen:

1. Man könnte ja auch ganz einfach beim Verkäufer bzgl. des Zustands nachfragen.

2. Wer bei solchen Auktionen mitbietet (der Verkäufer ist neu und die Beschreibung kaum zu gebrauchen), ist selber schuld, wenn er hinterher auf dem Schaden sitzenbleibt. Und so leicht wie das hier dargestellt wird, als Käufer den Schaden ersetzt zu bekommen, ist das nämlich beileibe nicht. Es gibt Zehntausende, die auf ihrem eBay-Schaden sitzenbleiben.
 
Ich seh das auch so, das der Verkäufer hier arglistig das scheinbar defeckte iBook an den Mann bringen möchte. Zum anderen wirft sich bei mir die Frage auf, ob nicht sogar der momentan höchstbietende in irgend einer Weise etwas mit dem Verkäufer zu tun hat :rolleyes:
Beide haben "0" Bewertungen und weisen eine ähnliche Benutzernamensstruktur auf ....... naja, ich habs halt versucht ein bisschen rechthaberisch zu beschreiben :D

Ich würd solche Angebote seitens Ebay "rauskicken", wegen arglistiger Täuschung!!


EDIT: allein der Hinweis "...Original Rechnung mit Garantie!..." und ganz unten der sehr sehr klein geschriebene "...!!!Das oben Beschrieben I BOOK G4 ( UV4508E2RCT ) hatte einen Flüssigkeitsschaden und ist daher Ideal für Bastler!!!...". SORRY, DAS HAT NICHTS MEHR MIT GARANTIE ZU TUN!!!!!! :mad:
 
Leutz Hallo wavey

Habe mich in Posting #31 unklar geäußert - 'tschuldigung :(

Natürlich will der Verkäufer da Schrott überteuert an den Mann / Frau bringen!
Natürlich sollte man davon die Finger lassen!
Natürlich hat das nichts mit einem für beide Seiten fairen Handel zu tun!
Natürlich wird das iBook mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nur noch Schrottwert haben!

S. a. Posting #19 & #25

Nur ist diese Angebotsbeschreibung juristisch ein Eigentor für den Verkäufer (s. meine Erklärungen oben) und als findiger Käufer (z.B. Streitwütig mit Kohle auf dem Konto) und mit einem guten Anwalt haut man dem Verkäufer das iBook so oft um die Ohren bis er lacht und dann weil er lacht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
schronzy schrieb:
findiger Käufer (z.B. Streitwütig mit Kohle auf dem Konto) und mit einem guten Anwalt

Ich denke, wenn der Käufer soviel Kohle hätte, würd´ er sich kein iBook bei ebay für das kleine Geld ersteigern.

Außerdem war ich gerade mal auf der Seite und habe gesehen, dass unter dem Satz "Bitte Kleingeschriebens etc." kleingedruckt und in rot die Versandoptionen stehen. Dann muss man viel weiter runterscrollen und sieht eventuell - richtig kleingeschrieben und in blau - den Kommentar mit dem Wasserschaden.
DAS finde ich arglistig, denn da könnten viele drauf reinfallen auch wenn man kein unvorsichtiger Käufer oder kein "Depp" ist, als der der arme Käufer hier auch schon bezeichnet wurde.

Ich habe jedenfalls auch Meldung gemacht, vielleicht bringt´s ja was.
 
Wer das kauft und denkt, er hat ein funktionstüchtiges iBook erstanden, ist selbst Schuld...
Da muss man auch niemanden in Schutz nehmen - das Internet ist kein Spielzeug und jeder sollte wissen, dass man sich hier quasi in Gefahr begibt ;)
 
Ich sehe da einfach kein Problem. Er schreib zwar, dass es einen Wasserschade hatte, allerdings auch, dass es daher Ideal für Bastler wäre. Spätestens sollte hier für alle Lesenden klar sein, dass das irgendetwas nicht in Ordnung zu sein scheint. Wer dann genaueres wissen möchte, hat die Möglichkeit, dem Verkäufer Fragen zu stellen.

Und dass er den Defektstatus unten Kleingedruckt angibt ist auch nicht das Problem, zumal er oben noch groß darauf hinweist.

Und ich liebe die Leute mit Rechtsschutz, die darin Ihre große Chance sehen.
 
sandysun schrieb:
Außerdem war ich gerade mal auf der Seite und habe gesehen, dass unter dem Satz "Bitte Kleingeschriebens etc." kleingedruckt und in rot die Versandoptionen stehen. Dann muss man viel weiter runterscrollen und sieht eventuell - richtig kleingeschrieben und in blau - den Kommentar mit dem Wasserschaden.
Wow, ich muss sagen, das ist mir jetzt erst aufgefallen. Ich hatte irgendwie automatisch runtergescrollt (was für ein Wort), weil der Balken noch so groß war. ;) Das ist ja mal echt rafiniert. Mir den viele Schreibfehlern, signalisiert er, dass er nicht gerade überschnittlich intelligent ist und da vielleicht ein Schnäppchen zu finden ist. Doch er entpuppt sich als wahrer Langfinger. :D

Ich finde es gerade irgendwie ziemlich lustig - natürlich nicht für die Käufer, die mit anderen Dingen rechnen.
 
Entschuldigt bitte, aber das ist ganz klar Betrug!!
Wir als junge dynamische Menschen fallen vielleicht nicht auf solch billige tricks rein,
aber junge oder alte Menschen mit wenig ebay Erfahrung tappen hier wirklich in eine Falle.

Wieso fangt Ihr an solche ominösen Angebote zu rechtfertigen?
Finde ich nicht gut.

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