htaccess geschützte Webseite - impressum nötig?

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Im Rahmen einer Arbeit wird eine Webseite über den Arbeitsverlauf entstehen, die nur von den Beteiligten eingesehen werden kann/soll.

Die Zugangskontrolle wird über htaccess realisiert, sodass beim aufruf der URL direkt das USR/PW Feld kommt, ohne etwas geladen zu haben.
Steht eine solche Seite in der Pflicht, ein Impressum zu führen, oder nicht?

Wie sieht es eigentlich mit den Standardseiten aus, die beim registrieren einer Domain/Hostingpakets entstehen, á la "Hier entsteht bla bla" - muss bei diesen Seiten auch ein Impressum geführt werden?

Vielen Dank für Eure Hinweise und ggf. weiterführenden Links.
Was ich gefunden habe war bisher recht alt und daher meiner Einschätzung nach womöglich gar nicht mehr aktuell.
 
Meines Erachtens nach ist ein passswortgeschütztes, nicht öffentlich zugängliches Projekt-Angebot kein Teledienst und damit auch nicht impressumspflichtig.
 
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Ein Impressum ist nur notwendig, wenn die Seite erwerbsmäßig geführt wird, oder wenn darauf Angebote z. B. Werbung zu finden ist.
 
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Jup - Private Seiten müssen auch ein Impressum haben.

Aber einfache Regel: Kein Inhalt = Kein Impressum.
 
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Wo liegen aktuell eigentlich noch Fallen?
Urheberrecht - sollte jedem klar sein.
Domainrecht - Wenn ich meinen vollen Namen als Domain anmelde sollte das durch das Namensrecht gesichert sein. - Oder kann jmd. mit dem Markenrecht, das ja über dem Namensrecht steht und meinem Vollnamen als Marke(ich weiß, sehr absurder Gedanke) eingetragen hat, mich rechtlich belangen? - Wie sähe dann meine Position aus?
 
Alex, da habe ich was anderes gelesen

Ich auch.
Die Rechtslage ist alles andere als einfach, und wer mal locker davon ausgeht, dass seine private Site kein Impressum braucht, könnte irgendwann Probleme bekommen (auch wenn es meines Wissens so einen Fall noch nicht gab).
Dieser Artikel kommt zu einem ähnlichen Schluss – aber daraus geht auch hervor, dass eine htaccess-geschützte Site, die nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich gemacht wird, kein Impressum braucht.
 
Oder kann jmd. mit dem Markenrecht, das ja über dem Namensrecht steht und meinem Vollnamen als Marke(ich weiß, sehr absurder Gedanke) eingetragen hat, mich rechtlich belangen? - Wie sähe dann meine Position aus?

Ich glaube nicht, dass er Dich belangen könnte, schließlich hättest Du nichts anderes getan, als Deinen persönlichen Namen zu verwenden – dass es eine gleichlautende Marke gäbe, wäre ja nicht Deine Schuld.
Was er allerdings versuchen könnte: Dich zur Herausgabe der Domain zu zwingen, und damit hätte er wahrscheinlich auch Erfolg. Es sei denn (s. StruppiMacs Antwort), Du hast den deutlich besseren Anwalt…
 
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Wo wir eigentlich beim Thema sind:
Was gibt es noch für Anwälte an Möglichkeiten, einem Website-Betreiber einen kräftigen Schlag zu verpassen?
Was wir bis jetzt angesammelt haben war Urheberrecht, Domainrecht(in Bezug auf Namens- und Markenrecht), Impressum.
Welche Fallen sind u.U weiter durch das Telemediengesetz gestellt?
- Wäre doch schön, hier einmal einen Gesamtüberblick aller Fallstricke zu erhalten.
 
Telemediengesetz:
§1:
Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste…

§5:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:…

Du hast keinen geschäftsmäßigen und erst recht nicht einen gegen Entgelt angebotenen Dienst.

Ergo: Ein Impressum ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Ein Fehler ist es aber mit Sicherheit nicht, wenn Du auf der Seite mit der Zugangskontrolle einen Link zu einem Impressum setzt.
 
Domainrecht - Wenn ich meinen vollen Namen als Domain anmelde sollte das durch das Namensrecht gesichert sein. - Oder kann jmd. mit dem Markenrecht, das ja über dem Namensrecht steht und meinem Vollnamen als Marke(ich weiß, sehr absurder Gedanke) eingetragen hat, mich rechtlich belangen? - Wie sähe dann meine Position aus?
Sehr geehrter Herr,

grundsätzlich dürfen Sie unter Ihrem persönlichen Namen im Internet auftreten, und auch für eine Domainregistrierung gilt "first come - first served". Dies ist von Ihrem Persönlichkeitsrecht gedeckt. Beachten Sie allerdings, dass die Rechtsprechung bei Marken von ausserordentlicher Bekanntheit eventuell dem Markenrecht einen Vorrang gegenüber Ihrem Persönlichkeitsrecht einräumt. Vergleichen Sie dazu den Fall "Shell" in Deutschland oder den Fall "Milka" in Frankreich.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
Telemediengesetz:


Du hast keinen geschäftsmäßigen und erst recht nicht einen gegen Entgelt angebotenen Dienst.

Ergo: Ein Impressum ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Ein Fehler ist es aber mit Sicherheit nicht, wenn Du auf der Seite mit der Zugangskontrolle einen Link zu einem Impressum setzt.

"Geschäftsmäßig" heißt nicht "gewerbsmäßig". Soweit ich weiß braucht alles, was jemand öffentlich zugänglich und nicht nur vorrübergehend (z. B. zu Testzwecken) ins Netz stellt, ein Impressum. Auch wenn ich mit einer Seite kein Geld verdiene und es nur privat mache, mache ich es geschäftsmäßig.

Wenn Du ein Flugblatt schreibst und verteilst mußt du ja auch draufschreiben, von wem das ist, wer sich für den Inhalt verantwortet.
 
da fällt mir was ein: Dein Passwort haben wohl nur ausgewählte Leute; wenn ein Anwalt dir ne Abmahnung schickt, dann zeig ihn an weil er dein Passwort gehackt hat. :D
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komisch, ich kriege keine Mails mehr wenn ein Abothema einen neuen Beitrag hat.
 
Aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) folgt, daß ein Anbieter nur dann keine Impressumspflicht trifft, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

§ 55 RStV
Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Daß der Rundfunkstaatsvertrag anwendbar ist, folg aus §1 TMG:
(4) Die an die Inhalte von Telemedien zu richtenden besonderen Anforderungen ergeben sich aus dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag).
 
Wenn ich eine Domain .de besitze incl einer Webseite mit Informationen, was spricht gegen ein Impressum ?
Via denic/whois lässt sich der Besitzer für jeden herausfinden
 
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