Honorarkraft neben dem Studium, was beachten?

Holodan

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Ich studiere zur Zeit auf Lehramt und erhalte seit dem Tod meines Vaters eine Halbwaisenrente, über die ich selber krankenversichert bin. Ich suche momentan einen Nebenjob und bin auf Stellen in der Kinderbetreuung (teilweise über Vereine oder auch über die Stadt) aufmerksam geworden. Diese Stellen laufen alle über Honorarkräfte. Muss ich, sofern das Einkommen monatlich nicht mehr als 400 Euro beträgt etwas zwecks Kranken- und Rentenversicherung und Steuern beachten?
 
Was ist denn genau mit "Honorarkraft" gemeint? Man kann immer nur EINEN 400.-€-Job annehmen, da zahlt der AG pauschal die Sozialabgaben an die Minijobzentrale, Du musst nichts abführen. Es gibt auch noch - ganz praktisch für einen Studenten - die sog. 50-Tage-Regelung, die Dir für diese Zeit, aber maximal ich glaube 2,5 Monate, einen Job erlaubt ebenfalls ohne Sozialabgaben oder KV. Das macht der Sohn meines Freundes gerade, als Student sinnvoll weil man nicht in die GKV muss, also in der Privaten bleiben kann. Alles andere wird dich imho in die GKV zwingen.
 
Also soweit ich das verstanden habe, arbeite ich freiberuflich und schreibe über meine Stunden eine Rechnung. Monatlich werde ich aber nicht über 400 Euro kommen, eher 200 Euro denke ich. In der GKV bin ich ja bereits selbst versichert (keine Familienversicherung), eben über die Halbwaisenrente. Und in dieser Konstellation zahlt der AG eben keine Sozialabgaben und ich frage mich, ob ich Sozialabgaben in irgendeiner Weise zahlen muss. :noplan:
 
Dann bist Du Kleinunternehmer? Freiberuflich geht nicht bei jeder Art von Tätigkeit, da würde ich aufpassen. Da lohnt sich ev. ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater.

Achtung bei der GKV, es hat sich im letzten Jahr etwas geändert bei der Bewertung der Einnahmen aus selbst. Tätigkeit, die nebenher läuft, ich habe es aber auch nicht mehr ganz auf dem Schirm....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegen Aktualität greife ich das Thema noch mal auf.

Also ich habe mich etwas eingelesen und bin als Honorarkraft Freiberufler. Der "Lohn" dürfte meist bei lediglich 120 Euro pro Monat liegen, einfach aufgrund weniger Stunden.

Ich möchte nur nicht vergessen irgendetwas anzumelden. Durch die GKV über die Halbwaisenrente und die geringen Einnahmen gehe ich davon aus, dass ich nichts abführen muss, richtig?
 
Hm. Die 400 € Grenze spielt hier keine Rolle, als Freiberufler. Ausschlaggebend ist ja nur was Du am Ende bei der Steuererklärung für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hast. Ich weiss noch nicht mal ob DU als Freiberufler ein Gewerbe anmelden musst, aber sicher brauchst Du eine Steuer-Nummer da Du ja eine Rechnung stellen musst. Frag lieber beim Finanzamt (oder besser einen Steuerberater) ob die Art der Tätigkeit als "frei" anerkannt ist. Dann bist Du auch nicht MwSt-pflichtig. Auch wenn die Einnahmen nicht versteuert werden müssen, wovon ich mal ausgehe, spielen sie später bei der Steuererklärung eine Rolle bei der Bemessung der Steuer. Sind sie aber wirklich sowohl von Arbeitsaufwand der als auch von den Einnahmen her gering kann die GKV sie nicht auch heranziehen. Hier hat sich die Rechtsprechung wohl jüngst etwas geändert.
 
Also ich weiß, dass ein Kommilitone mit identischem Vertrag schon seit längerem ohne Steuernummer, Gewerbe o.ä. dort beschäftigt ist. Also scheint die Rechnungsstellung zu funktionieren. Werde aber mal beim Finanzamt anfragen. Danke! :)
 
die Frage ist, ob es unter die Katalogberufe für Freiberufler fällt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Das ist aber teilweise sehr schwammig, gerade in Deinem Fall. da du ja keine Ausbildung als Lehrer oder Erzieher vorweisen kannst (Freiberufler allgemein hohes Ausbildungsniveau) anderseits aber als Erzieher tätig bist.

Hauptunterschied ist, wem Gewerbe, dann auch Gewerbesteuer. Wobei das vermutlich eher Schreibaufwand als wirklich Geld ist, denn Du solltest hoffentlich genug Aufwendungen haben um kein großen Gewinn zu machen (Rechner zu 50%, Schreibsachen, Fahrtkosten....).

Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt, daher kann es nicht Schaden vorher zu fragen.

Die Höhe ist erstmal uninteressant, die 400€ nur bei nichtselbständiger Arbeit.
Bei Gewerbe gibt's die Grenze für Kleinunternehmer und irgendwann Buchführungspflicht, aber da bist dann doch noch weit entfernt.
 
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