Honorar für AusstellungsDesign

Franken

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Hallo,

ich darf nun eine Ausstellung gestalten und weiß nun nicht ob und wenn ja wieviel Nutzungshonorar da anfällt.
Gestaltungs- und Produktionshonorar sind mir klar, aber kann man da auch ein Nutzungshonorar veranschlagen. :rolleyes:

Es geht um eine Fotoausstellung und der Kunde ist nicht arm. ;)

Danke und allen ein schönes und frohes Weihnachtsfest.

Franke
 
Hallo,

ich darf nun eine Ausstellung gestalten und weiß nun nicht ob und wenn ja wieviel Nutzungshonorar da anfällt.
Gestaltungs- und Produktionshonorar sind mir klar, aber kann man da auch ein Nutzungshonorar veranschlagen. :rolleyes:

Es geht um eine Fotoausstellung und der Kunde ist nicht arm. ;)

Danke und allen ein schönes und frohes Weihnachtsfest.

Franke

Ich kenn mich ehrlich gesagt mit der Materie, vorneweg gesagt, nicht aus.
Aber du verlangst (logischerweise) für die Gestaltung und Produktion Geld. Aber nur, wenn der Kunde dann auch noch für die Nutzung zahlt, darf er das Produkt, welches er ja schon bezahlt hat, gebrauchen? :confused:
Klingt für mich nicht logisch…
 
Ich kenn mich ehrlich gesagt mit der Materie, vorneweg gesagt, nicht aus. […]

Ohne dich ärgern zu wollen: das merkt man. Es ist durchaus gebräuchliche Praxis, dass man die Produktion auf der einen Seite, die Nutzung der geschaffenen Daten und Bilder auf der anderen Seite betrachtet.

Ich würde im besagten Falle vielleicht mit einem Nutzungsfaktor von 0,5 kalkulieren. Immerhin ist die Ausstellung ja zeitlich und räumlich begrenzt.
 
Ohne dich ärgern zu wollen: das merkt man. Es ist durchaus gebräuchliche Praxis, dass man die Produktion auf der einen Seite, die Nutzung der geschaffenen Daten und Bilder auf der anderen Seite betrachtet.

Ich würde im besagten Falle vielleicht mit einem Nutzungsfaktor von 0,5 kalkulieren. Immerhin ist die Ausstellung ja zeitlich und räumlich begrenzt.

Nö, hat ja mit ärgern nichts zu tun. :)
Ich versteh es ja, dass man für Nutzungsrechte bezahlt. Und das ist ja auch vollkommen richtig.
Nur hätte ich angenommen, dass diese Kosten erst für den Kunden anfallen, wenn er das Design bei weiteren Ausstellungen nutzen möchte.
 
Das – und das ist ja das Schöne an unserem Beruf – kann man halten wie ein Dachdecker.
Ich meine, das ist reine Verhandlungssache.

Nur die Handhabung von Franken ist eben auch nicht unüblich.

Wichtig ist eben, dass man mit seinem Kunden dringend drüber spricht.
Nichts ist schlimmer, als dieses Wissen beim Kunden vorausgesetzt zu haben
und ihm dann später erklären zu müssen, wo die Rechnungssumme herkommt.
 
Das müßte eigentlich im Vertrag geregelt sein denke ich. Wenn Du nur für diese Ausstellung den Vertrag gemacht hast, fallen für den Besteller eigentlich keine Kosten an. Will er das Konzept etc. für weitere Ausstellungen nutzen, mußt Du einfach mal schauen was im Vertrag steht, sonst einen machen, der dann auch die weitere Nutzung des Konzeptes usw. regelt.

Uli
 
Vielen Dank!

@ Englaender: den Faktro 0,5 würdest Du mit dem Gestaltungshonorar verrechnen nicht auch noch mit dem Produktionshonorar - richtig?

@ Nervbolzen: den Vertrag gibt es noch nicht. Ob die Ausstellung nochmals gezeigt wird ist bis dato noch offen, das weiß der Kunde wohl auch noch nicht. Hängt auch von dem Konzept, welches noch nicht im Detail festgelegt wurde.

Bei den Fotos - die ich gemacht habe - hatte ich ein Foto- Produktions- und Nutzungshonorar. Aber da ist es für den Kunden eher nachvollziehbar, als wohl bei dem Ausstellungsdesign.

Die Verhandlung ist eh erst Mitte Januar.

@ man0l0: ja, das ist - fast - immer so.

Gruss und schöne Feiertage allen
Franke
 
Ich finde ein Nutzungshonorar unangemessen, in dem Fall. Ich würde eine Pauschale aushandeln, bei der ich gut wegkomme, und gut ist das. Quit pro quo.

Ist aber nur mein persönliches Empfinden in solch einem Fall, keine Einschätzung zu evtl. Rechtmäßigkeit eines Nutzungshonorars. Hat damit zu tun, dass es sich nicht um eine Firma handelt, sondern eine Person, den Künstler.
 
Ich finde ein Nutzungshonorar unangemessen, in dem Fall. Ich würde eine Pauschale aushandeln, bei der ich gut wegkomme, und gut ist das. Quit pro quo.

Ist aber nur mein persönliches Empfinden in solch einem Fall, keine Einschätzung zu evtl. Rechtmäßigkeit eines Nutzungshonorars. Hat damit zu tun, dass es sich nicht um eine Firma handelt, sondern eine Person, den Künstler.

Nein, es handelt sich nicht um einen Künstler sondern um eine Institution.
 
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