olwe-y schrieb:
Dabei ist im Extremfall die genaue Formulierung wichtig, ich meine es war: "Ich danke Ihnen, dass Sie mir den Auftrag erteilt haben" weil dies die Beauftragung und die Annahme des Auftrages enthält. Wenn zwischen Vollkaufleuten einer solchen Benachrichtigung nicht umgehend (=?) widersprochen wird, gilt sie als bestätigt.
Zu "nicht umgehend (=?) widersprochen": hier beträgt die Frist 14 Tage.
Bin seit 16 Jahren als freilanzender Illustrator unterwegs und stand wegen einer ähnlich gelagerten Sache schon vor Gericht.
Man muss abwägen, ob man das durchziehen will - bei mir zog sich die Sache über 2 Jahre hin, ich gewann erst in der 2. Instanz.
Das kostete 1. Geld und 2. erheblich Nerven.
Ersteres bekam ich zwar nach dem Prozess zurück, letztere aber nicht.
Ich denke, ich kann ein wenig mehr in die Suppe brocken als einige andere hier, die Analogien zum Einzelhandel bemühen müssen; bei der Grafik gelten etwas andere Regeln.
Um also etwas Klarheit in die Sachlage zu bringen:
Ein sog. Designauftrag besteht aus zwei Verträgen, einem Werksvertrag und einem Nutzungsvertrag.
Durch den Abbruch der Arbeiten ist es in Mohols Fall nicht zu einem Nutzungsvertrag gekommen, ein Werksvertrag aber bestand, und auf diesen kann man sich, auch wenn das Vertragsverhältnis abgebrochen wurde, beziehen und ein sog. "Abschlagshonorar" verlangen.
iMehls gelten in der allgemeinen deutschen Rechtssprechung inzwischen als "Schriftverkehr" und können als Beweismittel vorgelegt werden - auch hier dürfte es keinerlei Probleme mehr geben, um zu belegen, dass ein Auftrag zu einer Designleistung mit anschliessender Nutzungsabsicht vorlag.
Wenn keine klare Abmachung hinsichtlich der Bezahlung gemacht wurden, so gilt hier die "Branchenüblichkeit", was aber vor Gerichten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gesehen wird (bezügl. der Höhe der Vergütung).
Mir bleibt also nur der Ratschlag an Mohol, sich einen GUTEN (und damit vermutlich auch teuren) Anwalt zu suchen, der sich mit Medienrecht auskennt, um diese Sache durchzufechten - wenn er das Durchhaltevermögen hat, diese Sache auch länger zu verfolgen - wie gesagt, bei mir hat´s 2 Jahre gedauert, bis ich meine 1o.ooo Märker bekam, und ich habe selbst vorher 8.ooo ´reinstecken müssen, die ich aber letztlich wiederbekam.
Das lag unter anderem daran, dass die Prozesse im ländlichen Celle verhandelt wurden, wo die Richter weder Ahnung von der Materie, noch Lust hatten, sich in die Materie einzuarbeiten; hier in Hamburg wäre es anders und schneller gegangen.
viele aufmunternde Grüße
-Mirzel.
PS:
Mir fiel noch auf, dass vielerlei Hinweise zu diesem Thema aus dem östereichischen Raum eingingen, hierzu nur die Anmerkung, dass das deutsche Urheberrechtsgesetz sich inzwischen maßgeblich vom österreichischen unterscheidet.
Ach, ja, und dann noch der Hinweis an einige andere Schlaumichel - es gibt zwar Rechtsschutzversicherungen für Firmen, aber diese klammern den UrhG-Bereich großräumig aus, will sagen: es gibt keine Rechtsschutzversicherung für Grafiker und artverwandte Berufe, die mit dem UrhG zu tun hat.
Leider.